Region: Niemcy
Dialog

Visaangelegenheiten - Erleichtertes Visumsverfahren für syrische Staatsangehörige

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
1 263 Wspierający 1 263 w Niemcy

Zbiórka zakończona

1 263 Wspierający 1 263 w Niemcy

Zbiórka zakończona

  1. Rozpoczęty 2012
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.07.2018, 04:22

Pet 3-17-05-005-045358

Visaangelegenheiten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition soll ein erleichtertes Visumverfahren für syrische Staatsangehörige
ermöglicht werden.
Es wird ausgeführt, dass eine friedliche Lösung des Syrien-Konfliktes nicht absehbar
sei. Um den betroffenen Menschen ein Überleben in Sicherheit zu gewährleisten,
sollten die Visa- und Einreisebestimmungen für Syrer gelockert werden.
Den Petitionsausschuss haben weitere Petitionen mit diesem Anliegen erreicht, die mit
der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Es wird um Verständnis dafür
gebeten, dass möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte aufgeführt
werden. Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1263 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss
Unterschriftenlisten von Unterstützern erhalten. Insgesamt haben sich 1352
Unterstützer für das Anliegen eingesetzt.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu diesem Anliegen
darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
Ergebnis:
Schengen-Visa können nur bei Vorliegen der in der Verordnung (EG) Nr. 810/209
(Visakodex) genannten europarechtlichen Voraussetzungen erteilt werden. Dazu zählt
– neben dem Nachweis des Reisezwecks, ausreichender finanzieller Mittel und
adäquaten Krankenversicherungsschutzes – auch die Bereitschaft des
Visumantragstellers, das Hoheitsgebiet der Schengener Staaten bei Gültigkeitsablauf
des Visums zu verlassen. Die Erteilung von Schengen-Visa ist nur für einen Aufenthalt

von maximal 90 Tagen im Bundesgebiet bzw. im Schengen-Raum möglich. In
Anbetracht der Tatsache, dass derzeit ein Ende des Konfliktes nicht absehbar ist, ist
die Erteilung von Visa ein rechtlich ungeeignetes Instrument zur Behebung der Notlage
der syrischen Bevölkerung.
Nach der sogenannten Dublin-Verordnung müssen bislang alle Flüchtlinge in dem EU-
Staat Asyl beantragen, den sie als erstes betreten. Dies führt zu einer
überdurchschnittlichen Belastung der Mittelmeer-Anrainer wie Italien, Griechenland
und Malta.
In seiner ursprünglichen Stellungnahme vom 4. November 2015 teilte das Auswärtige
Amt u.a. mit, dass das Dublin-Verfahren zum damaligen Zeitpunkt bei syrischen
Staatsangehörigen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitestgehend
faktisch nicht weiter verfolgt worden sei. Die noch nicht abgeschlossenen Verfahren
würden in Deutschland bearbeitet. Es handele sich bei dieser Regelung um eine
Leitlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, nicht um eine formal bindende
Vorgabe. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesamt sehr genau geprüft, ob
humanitäre Gründe dafür vorlägen, dass Deutschland die Asylverfahren übernehmen
könne. Die Neuregelung habe keinen Einfluss auf das an den Auslandsvertretungen
durchgeführte Visumverfahren.
In seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 2015 teilt das Bundesministerium des
Inneren (BMI) mit, dass eine humanitäre Kontingentaufnahme in Deutschland seit
1956 immer wieder aus Anlass besonderer Krisensituationen durchgeführt wird.
Seit vier Jahren nimmt der Bund ein jährliches Kontingent von - mittlerweile 500 -
Resettlement-Flüchtlingen auf, die eine dauerhafte Bleibeperspektive benötigen.
Ferner haben im Rahmen von drei humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes
für syrische Flüchtlinge 20.000 Menschen in Deutschland Schutz gefunden. Hinzu
kommen die humanitären Aufnahmeprogramme für Syrer mit Verwandten in
Deutschland, die der Bund regelmäßig unterstützt, auf deren Grundlage bisher weitere
rund 20.000 Visa erteilt wurden. In den Jahren 2016 und 2017 werden durch ein EU-
Resettlement-Programm 1.600 Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden. Im
Rahmen all dieser Programme wurden und werden die Menschen, nach erfolgreich
durchlaufenem Visumverfahren, nicht per Schiff nach Deutschland gebracht, sondern
i. d. R. per Flugzeug, z. T. per organisiertem Charterflug, z. T. selbstorganisiert, und
zwar u. a. auch aus der Türkei. Diese Verfahrensweise hat sich in der Praxis bewährt
und ist zwischen allen daran beteiligten Stellen eingespielt. Die Bundesregierung teilt
in ihren Stellungnahmen ergänzend mit, dass gegenwärtig nicht beabsichtigt sei,

hieran etwas zu ändern. Im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des
Bundes wird die Schutzbedürftigkeit - z. T. mit Hilfe des Flüchtlingshilfswerks der
Vereinten Nationen, aber in jedem Fall durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge - vor Einreise nach Deutschland anhand bestimmter Kriterien geprüft und
festgestellt.
Die Kontingentaufnahme ist allein leider nicht dazu geeignet, Schleusern die
Geschäftsgrundlage zu entziehen, da - selbst bei großen Kontingenten - immer noch
eine substantielle Zahl von Menschen unberücksichtigt bleiben würde, die aber -
gerade auch durch die Kontingentaufnahme der anderen Ausreisewilligen motiviert -
ebenfalls ihre Heimat oder den Erstaufnahmestaat, in dem sie Schutz gefunden haben,
verlassen möchten. Daher kann die Kontingentaufnahme immer nur ein Teil der
Lösung sein. Viel entscheidender sind jedoch die Bekämpfung der Fluchtursachen
sowie die humanitäre Hilfe in der Region.
Ergänzend weist das BMI in seiner Stellungnahme vom 21. Juli 2016 darauf hin, dass
das Dublin-Verfahren geltendes Recht darstellt und auch auf syrische
Staatsangehörige angewendet wird. Das Visum-Verfahren ist für syrische
Staatsangehörige, die nach Deutschland einreisen wollen, obligatorisch. Es gibt
jedoch Erleichterungen beim Familiennachzugsverfahren. Syrische Staatsangehörige
sind aufgrund des Krieges in ihrem Herkunftsland vom Spracherfordernis vor Einreise
im Rahmen des Ehegattennachzugs ausgenommen (Siehe hierzu auch die Antwort
der Bundesregierung vom 21. Juli 2016 auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN – ‚Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen‘ – Bundestags-
Drucksache 18/9264).
Die hohe Zahl von über 220 000 anerkannten syrischen Flüchtlingen (vgl. die Antwort
der Bundesregierung vom 8. Juli 2016 auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. –
‚Andauernde Probleme beim Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen‘
– Bundestags-Drucksache 18/9133) denen weitere Schutzsuchende nach
Deutschland nachfolgen, zieht – zeitversetzt – ein anhaltend hohes Aufkommen von
nachzugsberechtigten Familienangehörigen nach sich. Über den Zuzug der
Familienangehörigen ist im Rahmen von Visumverfahren an den
Auslandsvertretungen in der Region um Syrien zu entscheiden. Seit Beginn
vergangenen Jahres 2015 sind weitgehende Verfahrenserleichterungen, personelle
Aufstockungen und räumliche Erweiterungen umgesetzt worden, um dieser humanitär
und organisatorisch enormen Herausforderung gerecht zu werden.

Soweit Anträge syrischer Staatsangehöriger auf Erteilung nationaler Visa zum Zweck
des Familiennachzugs betroffen sind, können diese seit der Schließung der Botschaft
Damaskus auch bei einer anderen deutschen Auslandsvertretung (Amman, Ankara,
Beirut, Kairo, Riad) eingereicht werden. Wie bereits ausgeführt, gelten für den im
Rahmen des Ehegattennachzugs normalerweise erforderlichen Sprachnachweis für
syrische Staatsangehörige Erleichterungen.
Die räumlichen Kapazitäten des Generalkonsulats Erbil (Nord-Irak) wurden durch die
Bundesregierung in den letzten Monaten erweitert, sodass ab Juli 2016 ständig zwölf
Beschäftigte ausschließlich im Bereich des Familiennachzugs eingesetzt werden
können. An den Vertretungen in Ankara und Istanbul haben bereits 2015 bauliche
Erweiterungen stattgefunden, nach deren Abschluss die Mitarbeiterkapazitäten erhöht
werden konnten. An der Botschaft Beirut findet derzeit ebenfalls eine bauliche
Erweiterung statt, nach deren Abschluss die Mitarbeiterkapazitäten ebenfalls erhöht
werden kann.
Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass Deutschland in den
Vergangen Jahren umfassende Haushaltsmittel für deutsche humanitäre Hilfe und
Unterstützungsleistungen in Syrien aufgewandt hat. Die Finanzierung weiterer
Hilfsmaßnahmen ist vorgesehen.
Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung,
die Situation für Flüchtlinge durch unterschiedliche Maßnahmen - insbesondere auch
im Schulterschluss mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - zu
verbessern.
Gleichzeitig hält der Petitionsausschuss eine Unterstützung syrischer Flüchtlinge
weiterhin für erforderlich. Er empfiehlt daher, die Petition dem Auswärtigen Amt zu
überweisen.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz