Région: Allemagne

Visaangelegenheiten - Kriterien für die Beantragung eines Schengen-Visums

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

31 Soutien 31 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

31/10/2019 à 03:25

Pet 3-19-05-005-002969 Visaangelegenheiten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass bei der Prüfung des Antrages auf Erteilung eines
Schengen-Visums – insbesondere bei Studierenden – nicht nur auf ökonomische
Kriterien zur Beurteilung der Rückkehrwilligkeit geachtet werden soll, sondern auch
auf objektive Kriterien.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass viele Visumsanträge
abgelehnt würden mit der Begründung der mangelnden Rückkehrbereitschaft. Diese
müsse vom Antragsteller nachgewiesen werden und werde anhand wirtschaftlicher
Faktoren ermittelt. Gerade Studierende verfügten jedoch oft über kein Vermögen,
Grundbesitz oder einen festen Arbeitsplatz. Sie erhielten dann kein Visum. Daher solle
das Visum auch dann erteilt werden, wenn der Antragsteller erfolgreich studiert, ein
Studienabschluss wahrscheinlich ist und darüber hinaus Persönlichkeitsmerkmale wie
Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit vorlägen. Finanzielle Risiken bestünden für
Deutschland aufgrund der erforderlichen Verpflichtungserklärung ohnehin nicht. Die
gegenwärtige Praxis behindere den interkulturellen Austausch und sei auch zum
Nachteil Deutschlands, das später auf gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland
angewiesen sein könnte. Auf die weiteren Ausführungen des Petenten in der Petition
wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 31
Mitzeichnende an und es gingen zehn Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Schengen-Visums ist die Verordnung (EG) Nr.
810/2009 vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex (VK), die als Teil des europäischen
Sekundärrechts für Deutschland verbindlich ist. Art. 21 Abs. 1 VK legt als
Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums fest, dass der Antragsteller
beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen. Die Auslandsvertretungen prüfen
aufgrund der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und der im Gespräch
gemachten Angaben, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen
werden kann, dass nach dem Aufenthalt im Schengen-Raum eine Wiederausreise
erfolgen und kein rechtswidriger Daueraufenthalt angestrebt wird.

Bei dieser Prüfung ziehen die Mitarbeiter der Auslandsvertretungen verschiedenste
Kriterien heran. Es wird die Gesamtheit der Lebensumstände eines jeden
Antragstellers individuell im Einzelfall betrachtet. Für die Entscheidung sind objektive
Kriterien maßgeblich, die einen Nachweis der Rückkehrbereitschaft ermöglichen.
Hierbei werden auch, jedoch nicht ausschließlich, ökonomische Indizien
herangezogen, zum Beispiel die finanzielle Situation, das Vermögen oder die
berufliche Situation des Antragstellers. Darüber hinaus werden jedoch auch
persönliche und familiäre Kriterien gewertet, zum Beispiel der Kontakt zu Familie und
Freunden. Auch Unterlagen über ein Studium oder eine Ausbildung sind geeignet, die
örtliche Verwurzelung des Antragstellers nachzuweisen, sowohl im Hinblick auf sein
soziales Umfeld als auch auf seine beruflichen Vorhaben. Daher besteht grundsätzlich
die Möglichkeit, auch ohne festes Einkommen, eigenes Vermögen oder Grundbesitz
ein Schengen-Visum zu erhalten.

Art. 32 Abs. 1 lit. a) iii) VK sieht zwar vor, dass der Visumsantrag abgelehnt wird, wenn
der Nachweis über die Bestreitung des Lebensunterhaltes während der Reise nicht
erbracht wird. Der Nachweis kann jedoch nach §§ 66 bis 69 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) auch durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Insofern wird
auch hier der Situation Studierender Rechnung getragen, die nicht über ausreichende
eigene Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sofern der Petent die Berücksichtigung persönlicher Eigenschaften wie
Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit vorschlägt, hält der Petitionsausschuss solche
subjektiven Kriterien nicht für geeignet, um einen belastbaren Nachweis über die
Rückkehrbereitschaft zu erbringen. Subjektive Persönlichkeitsmerkmale lassen sich
nicht beweisen und bergen somit eine große Missbrauchsgefahr.

Im Ergebnis kann der Petitionsausschuss der Auffassung des Petenten, Studierende
könnten kein Schengen-Visum erhalten, nicht folgen. Zwar bestehen bestimmte
Voraussetzungen für die Visumserteilung. Diese Voraussetzungen hält der
Petitionsausschuss aber grundsätzlich für erforderlich und sinnvoll, da sie einem
illegalen Aufenthalt in Deutschland vorbeugen und somit das Begehen einer Straftat
nach § 95 AufenthG verhindern sollen. Außerdem besteht im Rahmen der
Visumserteilung die Möglichkeit, im Einzelfall individuell zu entscheiden, ob die
Rückkehrbereitschaft nachgewiesen werden konnte. Dies erfolgt durch die
Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit. Sollte es hierbei zu
Fehlentscheidungen kommen, steht den Betroffenen der Rechtsweg offen.

Da der Petitionsausschuss die aktuelle Rechtslage für sachgerecht hält und sich nicht
für eine Gesetzesänderung auszusprechen vermag, sieht er keinen Anlass, im Sinne
des Petenten tätig zu werden. Daher empfiehlt er, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant