Region: Tyskland

Visaangelegenheiten - Nachweispflicht der Rückkehrbereitschaft für Besucher aus akuten Kriegsgebieten

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
85 Stödjande 85 i Tyskland

Petitionen är avslutad

85 Stödjande 85 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:11

Pet 3-17-05-005-056132

Visaangelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, soweit es um
schutzbedürftige syrische Bürgerkriegsflüchtlinge geht, um auf nationaler,
internationaler und EU-Ebene weiterhin situationsangepasste Lösungen zu finden,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass bei der Beantragung eines Visums die
Nachweispflicht bezüglich der "Rückkehrbereitschaft" und "Rückkehrmöglichkeit"
entfällt, wenn der Eingeladene aus einem akuten Kriegsgebiet (wie zum Beispiel
derzeit Syrien) stammt.
Die Petentin setzt sich dafür ein, dass ausländische Mitbürger und eingebürgerte
Deutsche die Möglichkeit erhalten, ihre Verwandten aus akuten Krisengebieten
hierher holen können. Alles andere sei unmenschlich und verbiete sich aus ethischen
Gründen. Der Nachweis von Rückkehrbereitschaft solle in diesen Fällen
zurückgestellt werden, zumal die Verwandten in Deutschland in der Regel für
Unterkunft und die anfallenden Kosten bürgten.
Zu dieser als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellten Petition sind sieben Diskussionsbeiträge und 85 Mitzeichnungen
eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte folgendermaßen zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Situation in Syrien schon
Gegenstand zahlreicher Anträge, parlamentarischer Fragen an die Bundesregierung

sowie von Beratungen in den verschiedenen Gremien des Deutschen Bundestages
war. So beispielsweise in einem fraktionsübergreifenden Antrag (BT-Drs. 17/14136),
der forderte, syrische Flüchtlinge zu schützen, und im Juni 2013 im Deutschen
Bundestag mehrheitlich angenommen worden ist. Unter den in diesem Antrag
formulierten Forderungen hinsichtlich der besonderen Schutzbedürftigkeit der
syrischen Flüchtlinge, findet sich bereits diejenige (unter II. 2b), dass als Kriterium für
eine Aufnahme in Deutschland die Bezüge zu Deutschland berücksichtigt werden
sollten, wie beispielsweise Verwandtschaftsbeziehungen, Voraufenthalte, deutsche
Sprachkenntnisse sowie sonstige Bindungen nach Deutschland.
Das Thema des syrischen Bürgerkriegs und all seiner für die ganze Bevölkerung
fatalen Folgen steht auch in der 18. Wahlperiode im Interesse und unter
aufmerksamer Beobachtung des Deutschen Bundestages. (Siehe dazu u. a. die
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema ‚Aktueller Stand
der Einreisen und der Aufnahme von Syrien-Flüchtlingen‘ - BT-Drs. 18/2278 vom
5. August 2014).
Was die Visumerteilung nach den Regelungen des Schengener Abkommens betrifft,
so können Schengen-Visa - und darum handelt es sich bei Visa zur Einreise von
Syrien nach Deutschland -, nicht auf den Nachweis der Bereitschaft verzichten, mit
Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums das Hoheitsgebiet wieder zu verlassen. Dies
ist niedergelegt in Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009
(Visakodex). Eine Änderung dieses Artikels könnte nur auf europäischer Ebene
erfolgen.
Wegen der Aussichtslosigkeit, in der derzeitigen Situation die Rückkehrbereitschaft
in das Bürgerkriegsland Syrien gemäß Schengener Abkommen zu belegen, wie die
Petentin richtigerweise darlegt, weisen die deutschen Auslandsvertretungen jetzt
syrische Staatsangehörige mit Visumwunsch in geeigneten Fällen auf die
Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder hin, die sich nach deutschen
Vorschriften richten (§ 23 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Die Bundesrepublik
Deutschland gewährt jetzt schon vielen Syrern im Bundesgebiet Schutz (seit 2011
sind es inzwischen mehr als 50.000 eingereiste Syrer) und nimmt angesichts der
dramatischen Lage in Syrien in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern
seit September 2013 weitere Tausende syrische Flüchtlinge auf. Zentraler
Anknüpfungspunkt für eine Aufnahme ist die besondere Schutzbedürftigkeit. Dabei
sollen u. a. Bezüge zu Deutschland (Verwandtschaftsbeziehungen, Voraufenthalte,
Sprachkenntnisse, sonstige Bindungen an Deutschland) bei der Aufnahme und

Verteilung berücksichtigt werden. Hier werden die von der Petentin angesprochenen
Konstellationen bereits einbezogen.
Seit Herbst 2013 gibt es Aufnahmeprogramme von 15 Bundesländern, die es
Flüchtlingen mit engen Verwandten im jeweiligen Bundesland ermöglichen, dort
Aufnahme zu finden. Voraussetzung ist dabei allerdings die Sicherung des
Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
Deutschland weitete die Aufnahme von Flüchtlinge aus Syrien Ende 2013 nochmals
aus durch eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern (vom 23. Dezember
2013), weitere 5000 Flüchtlinge aufzunehmen. Auf Bitten der Innenministerkonferenz
handelt es sich weitgehend um Flüchtlinge mit Familienangehörigen in Deutschland.
Sie erhalten eine Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge.
Inzwischen (Stand: August 2014) sind durch Bundes- und Landesprogramme allein
im Jahr 2014 über 20.000 Menschen aus Syrien nach Deutschland eingereist,
zusätzlich zu den bereits in Deutschland seit Ausbruch des Konfliktes mehr als
30.000 Syrerinnen und Syrern, die im Rahmen des Asylverfahrens Schutz erhalten
haben.
Eine Übertragung der Möglichkeiten, die für die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge
geschaffen wurden, auf Bürgerkriegsflüchtlinge aus allen anderen krisenbelasteten
Staaten - was die Petition mit Syrien nur als Beispiel intendiert - hält der
Petitionsausschuss nicht für realisierbar.
Der Petitionsausschuss empfiehlt angesichts der unvermindert in Syrien
eskalierenden Situation, die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt
und Bundesministerium des Innern – als Material zu überweisen, soweit es um
schutzbedürftige syrische Bürgerkriegsflüchtlinge geht, um auf nationaler,
internationaler und EU-Ebene weiterhin situationsangepasste Lösungen zu finden,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.Begründung (pdf)


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