Visaangelegenheiten - Verbesserung des Online-Visa-Terminvergabesystems bzgl. Familienzusammenführung (deutsche Botschaft Addis Abeba)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

23 Unterstützende 23 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

03.04.2019, 04:23

Pet 3-18-05-005-038852 Visaangelegenheiten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Die Petentin wünscht eine Verbesserung des Online-Terminvergabesystems für
Termine zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Addis Abeba.

Die Petentin führt insbesondere aus, dass die Online Visa-Terminvergabe der
deutschen Botschaft Addis Abeba seit eineinhalb Jahren außer Betrieb sei.
Hintergrund sei, dass die Räumlichkeiten in der Botschaft in Stand gesetzt würden.
Zwar könne man Kurzzeitvisa und sogenannte Schengen-Visa-Termine vereinbaren,
Visa für Familienzusammenführung hingegen nicht. Dies sei ein untragbarer Zustand.
Die Petentin erhofft sich nunmehr durch den Petitionsausschuss des deutschen
Bundestages Unterstützung in Ihrer Angelegenheit. Hinsichtlich der weiteren
Einzelheiten des Vorbringens wird auf die von der Petentin gemachten Ausführungen
in der Eingabe Bezug genommen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 25 Mitzeichnungen sowie 9 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der
Bundesregierung sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen
aus:

Die Bearbeitung von Visumanträgen von in Äthiopien lebenden Familienangehörigen
eritreischer und somalischer Schutzberechtigter ist sehr zeitaufwändig. Nachweise wie
Heirats- oder Geburtsurkunden können nur auf offensichtliche Fälschungsmerkmale,
nicht jedoch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft werden, da Nachforschungen vor Ort
in Eritrea und Somalia nicht möglich sind. Alternative Prüfschritte wie eingehende
Befragungen, DNA-Tests oder Altersgutachten sind daher erforderlich. In der Regel
sind Antragsteller aus Eritrea und Somalia auch nicht im Besitz eines anerkannten
Reisepasses. In jedem Einzelfall muss daher eine Ausnahme von der Passpflicht beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt werden.

Die Bundesregierung hatte in ihrer ursprünglichen Stellungnahme bestätigt, dass die
Visastelle Addis Abeba seit geraumer Zeit unter erheblichen räumlichen
Kapazitätsbeschränkungen gearbeitet hatte.

Für Antragsteller aus Eritrea ist grundsätzlich die deutsche Botschaft in Nairobi
zuständig. Eritreische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Äthiopien haben, können ihren Antrag auch bei der deutschen Botschaft in Addis
Abeba stellen. Dies hatte die angespannte räumliche Situation in der Botschaft in
Addis Abeba zusätzlich erschwert.

In ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 29. Januar 2018 führt die Bundesregierung
nunmehr aus, dass vom Auswärtigen Amt zur effizienteren Steuerung der Vergabe von
Terminen zur Antragsannahme Anfang 2017 eine internetbasierte Terminliste
eingerichtet wurde, in die sich Antragsteller über die Internetseite der Botschaft Addis
Abeba eintragen können. Die Zuteilung der konkreten Termine erfolgt in streng
chronologischer Reihenfolge. Personen, die ein Visum für den langfristigen Aufenthalt
(sogenannte nationale Visa) in Deutschland beantragen möchten - z. B. zur
Familienzusammenführung – wurde durch das neue Terminvergabesystem eine
einfache Registrierung mit darauf folgender Zuteilung eines Beantragungstermins
ermöglicht. Antragsteller können nunmehr 24 Stunden am Tag ohne technische
Probleme eine Terminnummer beantragen. Falls die Antragsteller selber keinen
Internetanschluss haben, kann diese Registrierung auch von den Angehörigen in
Deutschland vorgenommen werden.

Bereits im März 2017 ist die Visastelle zudem in ein neues Gebäude eingezogen, das
erheblich verbesserte Arbeitsbedingungen bietet. Der Botschaft wurde zudem eine
weitere Stelle des mittleren Dienstes zugewiesen, die bereits Anfang August 2017
besetzt werden konnte. Im Jahr 2017 wurde die Botschaft zudem dreimal durch einen
vorübergehend abgeordneten Beamten des mittleren Dienstes verstärkt. Im Folgejahr
2018 hätten weitere Abordnungen an die Visastelle in Addis Abeba die Lage vor Ort
deutlich stabilisiert.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in den Stellungnahmen der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Er sieht aufgrund der
vorliegenden Eingabe daher keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von der
Petentin vorgetragenen Anliegen über die bereits oben beschriebenen umfangreichen
Maßnahmen der Bundesregierung hinaus tätig zu werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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