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Dialog

Visaangelegenheiten - Visumfreie Einreise für ecuadorianische Staatsbürger

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 podpornik 16 v Nemčija

Zbiranje končano

16 podpornik 16 v Nemčija

Zbiranje končano

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog s prejemnikom
  5. Odločitev

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

23. 05. 2019 04:29

Pet 3-19-05-005-007659 Visaangelegenheiten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es die regelmäßige
Überprüfung der visafreien Einreise für touristische Zwecke in den Schengenraum
für ecuadorianische Staatsbürger betrifft,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass ecuadorianische Staatsangehörige ohne ein
Visum in den Schengen-Raum einreisen können.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass ecuadorianische
Staatsbürger es unverhältnismäßig schwer hätten, Länder des Schengen-Raumes zu
besuchen, da es ein langwieriger Prozess sei, ein Touristen-Visum zu beantragen und
die erforderliche Dokumentation zu erbringen. Als Gegenbeispiel führt der Petent die
Nachbarländer Peru und Kolumbien an. Staatsbürger dieser Nachbarländer könnten
ohne Visum bis zu 90 Tage Länder des Schengen-Raumes besuchen. Diese
Ungleichbehandlung würde den Austausch der Kulturen verhindern und
Freundschaften zerreißen. Es bestünde kein offensichtlicher Grund dafür, dass
Ecuador gegenüber Nachbarländern wie Peru und Kolumbien benachteiligt werde.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 16 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Gesetzgebungskompetenz für die Visumspolitik für Kurzaufenthalte im
Schengen-Raum liegt bei der Europäischen Union (EU). Dementsprechend ist die EU
auch für die Aufhebung der Visumspflicht Drittstaatsangehöriger bei der Einreise und
dem Aufenthalt im Schengen-Raum zuständig. Die Visumserfordernisse für
Drittstaatsangehörige bei kurzfristigen Aufenthalten im Hoheitsgebiet der
Schengen-Staaten sind europarechtlich vereinheitlicht und in der Verordnung (EG) Nr.
539/2001 (EG-Visum-VO) kodifiziert. Für ecuadorianische Staatsangehörige gilt, dass
sie gemäß Artikel 1 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 in Verbindung mit Anhang
I dieser Verordnung der Visumspflicht unterliegen.

Die Europäische Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die
Visumspflicht für Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten aufgehoben werden kann
oder wieder eingeführt werden soll. Sie ist ermächtigt, dem Rat der Europäischen
Union entsprechende Vorschläge zur Änderung der Verordnung zu unterbreiten.
Bisher hat die Kommission die Aufhebung der Visumspflicht für ecuadorianische
Staatsangehörige nicht vorgeschlagen.

Kriterien, die bei der Überprüfung der Visumerfordernisse berücksichtigt werden, sind
unter anderen der Migrationsdruck aus den betroffenen Drittstaaten in die Europäische
Union, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesen Staaten, die
Außenbeziehungen der EU sowie – unter Berücksichtigung des
Gegenseitigkeitsprinzips – die Visumerfordernisse von EU-Bürgern bei der Einreise in
Drittstaaten (vgl. Artikel 1 EG-Visum-VO).

Aufgrund der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz kann eine Änderung nur auf
Initiative der EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Union erfolgen.

Auf Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es die regelmäßige Überprüfung der
visafreien Einreise für touristische Zwecke in den Schengenraum für ecuadorianische
Staatsbürger betrifft, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, das Petitionsverfahren abzuschließen,
ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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