Terület: Németország

Visaangelegenheiten - Visumfreie Einreise mit offenem Rückflugticket und nach Hinterlegung einer Art Kaution

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 Támogató 29 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

29 Támogató 29 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 09. 11. 13:00

Pet 3-18-05-005-024427

Visaangelegenheiten


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass Personen mit einem offenen Rückfahrticket und
Hinterlegung einer Art Kaution ohne Visum einreisen können.
Die Petentin führt insbesondere aus, dass die von ihr vorgetragene Forderung eine
sinnvolle Maßnahme gegen Schleuser darstellen würde. Neben einem Rückflugticket
sollten die Flüchtlinge eine Kaution in Höhe von beispielsweise 2.000 Euro vor
Flugantritt nachweisen. Durch diese Regelung könnten die Flüchtlinge sicher nach
Deutschland einreisen, um einen Asylantrag zu stellen, ohne menschenunwürdige
Schleuser nutzen zu müssen. Falls der Asylantrag in Deutschland positiv beschieden
werde, sei von den Fluggesellschaften – bis auf eine angemessene Servicegebühr –
das Flugticket rückabzuwickeln und die Kaution zurückzuzahlen. Im Falle eines
negativ beschiedenen Asylantrags könnten die Antragsteller „menschenwürdiger und
angemessener“ – so die Petentin – ausgewiesen werden.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 29 Mitzeichnungen sowie 30 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung seit Ausbruch des
Konflikts in Syrien humanitäre Hilfe für die Menschen in Syrien sowie die mittlerweile
rund 4,8 Mio. Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens leistet. Die Unterstützung der

Bundesregierung beläuft sich seit 2012 auf rund 1,6 Mrd. EUR, davon 777 Mio. EUR
humanitäre Hilfe. Deutschland ist damit der drittgrößte bilaterale Geber.
Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen der Einreise von Flüchtlingen aus
Syrien weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die Zuständigkeit für die Regelung kurzfristiger Aufenthalte liegt bei der Europäischen
Union. Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der
Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende
europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte im
Schengen-Gebiet.
Neben dem Nachweis der Plausibilität des Reisezwecks und des Besitzes
ausreichender finanzieller Mittel, zur Bestreitung der Reise- und Aufenthaltskosten
sowie adäquaten Krankenversicherungsschutzes sieht der Visakodex vor, dass
Antragsteller ihre Rückkehrbereitschaft in das jeweilige Heimatland darlegen müssen.
Die Auslandsvertretung muss also aufgrund der vom Antragsteller vorgelegten
schriftlichen Unterlagen und der Angaben im persönlichen Gespräch mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass nach der Nutzung des für den
kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum erteilten Visums eine Wiederausreise
erfolgen und kein rechtswidriger Daueraufenthalt angestrebt wird.
Deutschland setzt sich unabhängig hiervon für Programme zum „Resettlement" von
Flüchtlingen ein und wirbt gegenüber anderen Staaten für die Schaffung legaler
Zugangswege, Resettlement-Verfahren und humanitärer Aufnahmeprogramme. So
hat Deutschland in den vergangenen Jahren über 41.000 syrischen Flüchtlingen eine
humanitäre Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Darüber hinaus wird Deutschland
im Rahmen des EU-Resettlement-Programms in den Jahren 2016/2017
schutzbedürftige Personen aus Libanon, Ägypten, Sudan und der Türkei aufnehmen.
Gegenwärtig erfolgt die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei. Im
Rahmen dieser Programme wird den Flüchtlingen auch die Möglichkeit gegeben,
mittels Charter- oder Linienflug nach Deutschland auszufliegen. Die Aufnahme von
Flüchtlingen mittels organisierten Flügen – unabhängig von der Zahlung einer Kaution
– erfolgt mithin bereits.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in der Stellungnahme der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Die von der Petentin geforderte

Regelung, dass Flüchtlinge mit einem offenen Rückfahrticket und der Hinterlegung
einer Kaution ohne Visum generell nach Deutschland einreisen könnten, wird vom
Petitionsausschuss nicht unterstützt. Er sieht auf Grund der vorliegenden Eingabe
keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von der Petentin vorgetragene Anliegen
tätig zu werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen der Petentin nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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