Regione: Germania

Völkerrecht - Anerkennung der an den Herero und Nama begangenen Verbrechen als Völkermord

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
120 Supporto 120 in Germania

La petizione è conclusa

120 Supporto 120 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

12/05/2016, 04:23

Pet 3-18-05-08-023214



Völkerrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition

a) der Bundesregierung - dem Auswärtigen Amt - als Material zu überweisen,

b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass die Morde, die während des Kolonialkrieges von

1904 – 1908 durch deutsche Truppen an den Herero und Nama verübt wurden, als

Völkermord anerkannt werden.

Die Petentin führt insbesondere aus, dass sich Deutschland endlich seiner

Verantwortung stellen müsse. Im Bundestag hätten in diesem Jahr alle dort

vertretenen Parteien von der Türkei gefordert, die Massaker an den Armeniern als

Völkermord anzuerkennen. Der Völkermord an den Herero und Nama müsse daher

von Deutschland gleichermaßen anerkannt werden. Nur wenn Deutschland bereit sei,

diesen Völkermord auch als solchen zu benennen, gebe es eine Basis für eine echte

Freundschaft zwischen Deutschland und Namibia.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 120 Mitzeichnern

unterstützt, und es gingen 109 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter

Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,

dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden

kann.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung eine

Stellungnahme des Auswärtigen Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung der



Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen

aus:

Entgegen der Vorstellung der Petentin haben sich sowohl die Bundesregierung als

auch der Deutsche Bundestag wiederholt intensiv und im Bewusstsein der historischen

Verantwortung mit der deutschen Kolonialgeschichte auseinandergesetzt. Das gilt

auch und vor allem für das frühere Deutsch-Südwestafrika, heute Namibia, und die

blutige Niederschlagung des Herero-Aufstandes durch die kaiserlichen Truppen.

Sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Bundesregierung bekennen sich auch

vor dem Hintergrund des grausamen Kolonialkriegs des Deutschen Reiches in

Südwestafrika 1904-1908 weiterhin ausdrücklich zu einer besonderen historischen

Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia und allen seinen Bürgerinnen und

Bürgern.

Der Petitionsausschuss begrüßt zudem, dass sich der Bundesaußenminister bereits

zu Beginn seiner zweiten Amtszeit des Themas erneut angenommen hat. In einem

ausführlichen Gespräch am 2. Juni 2014 in Berlin haben Bundesminister Steinmeier

und seine namibische Amtskollegin Nandi-Ndaitwah einen politischen Dialogprozess

vereinbart und aufgenommen.

Damit werden die beiden Minister einen gemeinsamen Beitrag dazu leisten, die auch

jetzt noch spürbaren Folgen der Kolonialzeit allmählich zu überwinden. Ziel dieses

deutsch-namibischen Dialogs ist es, gemeinsam eine würdige Kultur des Gedenkens

und Erinnerns an die damaligen Gräuel zu finden und die bilateralen Beziehungen auf

der Grundlage der gemeinsamen Geschichte in die Zukunft zu führen.

Deutschland wird seiner historischen Verantwortung auch durch eine besonders

intensive außenpolitische Beziehung zu Namibia gerecht, die ihren Schwerpunkt vor

allem in der Entwicklungszusammenarbeit hat. Namibia steht gemessen an den

staatlichen finanziellen Zuwendungen pro Kopf der Bevölkerung an erster Stelle der

Partnerländer in Afrika. Das Gesamtvolumen der deutschen Zusagen und aller

Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit für Namibia seit 1990 liegen bei einem

Gesamtbetrag von über 700 Millionen Euro.

Deutschland hat zudem im Einvernehmen mit der namibischen Regierung eine

Sonderinitiative mit einem Volumen von 20 Millionen Euro initiiert, deren Maßnahmen

insbesondere den Bewohnern der Siedlungsgebiete der betroffenen Volksgruppen

(u. a. Herero und Nama) zugutekommen.



Für individuelle Entschädigungen an Vertreter dieser Volksgruppen sieht die

Bundesregierung jedoch keine rechtliche Grundlage und lehnt diese daher ab. Der

Petitionsausschuss teilt diese Meinung.

Der Petitionsausschuss betont, dass die Erforschung der deutschen

Kolonialvergangenheit schon lange Gegenstand der deutschen und internationalen

Geschichtswissenschaft ist und dies auch bleiben wird. Der Petitionsausschuss

erachtet eine besondere Förderung in dieser Richtung nicht für erforderlich, zumal die

Politik den Rahmen für Forschung geben, jedoch nicht Inhalte vorgeben sollte. Auch

in den Lehrplänen der Schulen und im öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Diskurs

hat die deutsche Kolonialgeschichte ihren Platz. Der Petitionsausschuss begrüßt in

diesem Zusammenhang, dass in der namibischen Hauptstadt in Windhuk seit vielen

Jahren ein Goethezentrum (GZ) besteht. Hauptaufgabe ist es, die Förderung der

Kenntnisse der deutschen Sprache und die Pflege der interkulturellen

Zusammenarbeit zwischen Namibia und Deutschland zu fördern. Einen wichtigen

Schwerpunkt bilden hierbei verschiedene Kulturprojekte im Sinne einer "Versöhnung"

zwischen der einstigen deutschen Kolonialgeschichte und dem heutigen Namibia.

Aktuell erlernen an 50 zumeist staatlichen Schulen ca. 9.000 Schülerinnen und Schüler

Deutsch als Mutter- oder Fremdsprache. Auch die Deutschkurse des GZ waren mit

637 Teilnehmern im Jahr 2013 sehr gut frequentiert.

Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Deutsche Bundestag

sich immer wieder in Form von Anträgen, mündlichen und schriftlichen Fragen und

kleinen Anfragen mit dem Thema der deutschen Kolonialvergangenheit in Afrika

auseinandergesetzt hat. Ein Schwerpunkt bildete das „Sonderverhältnis“ zu Namibia.

Beispielhaft sei hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Deutsche

Kolonialgeschichte in Namibia“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BT-Drs. 18/4903 vom 12. Juni 2015) genannt.

Soweit die Petentin sich auf die Begrifflichkeit des Völkermordes hinsichtlich der

Herero bezieht und daraus die besondere Verantwortung Deutschlands heutzutage

ableitet, so ist dazu festzustellen, dass die Konvention der Vereinten Nationen vom

9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, in Kraft

getreten am 12. Januar 1951, für die Bundesrepublik Deutschland am 22. Februar

1955 in Kraft getreten ist. Auch wenn diese Konvention nicht rückwirkend gilt, so

verhindert oder beeinträchtigt dies nicht die Übernahme von Verantwortung durch die

Bundesrepublik Deutschland für die Ereignisse von 1904, wie es bereits geschehen ist

und fortgeführt wird. In Ihrer Stellungnahme weist die Bundesregierung darauf hin,



dass sie mit der Haltung in die anstehenden Gespräche eintreten werde, dass es sich

bei den schrecklichen Geschehnissen um einen Völkermord handle, und verweist in

diesem Zusammenhang in der Verwendung des Begriffs auf die Präambel der

Völkermordkonvention von 1948.

Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die Beratungen zwischen der

Bundesregierung mit der namibischen Seite abgestimmte und angemessene Gesten

der Versöhnung und Verständigung zum Ziel haben, deren genaue Ausgestaltung

naturgemäß dem Ergebnis des politischen Dialogprozesses vorbehalten bleiben

muss. Der Petitionsausschuss unterstützt die Bundesregierung in ihrer Haltung, dass

die Ergebnisse dieses Prozesses zudem in eine gemeinsame deutsch-namibische

Erklärung miteinfließen sollten, welche die Bundesregierung anstrebt.

Der Petitionsausschuss hält es daher für angebracht, die vorliegende Petition der

Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen und den

Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, damit die

Überlegungen der Petentin in den politischen Prozess mit einfließen können.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des

Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (pdf)


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