Bürgerrechte

Verpflichtende Volksabstimmungen für Themen von nationaler Tragweite

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
9.179 Unterstützende 9.093 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

9.179 Unterstützende 9.093 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.03.2021, 17:42

§ wurde gegen Artikel ausgetauscht, weil das der falsche Begriff war. Kleine Änderungen zur Verdeutlichung.


Neuer Petitionstext:

Volksabstimmungen sind in unserem GG §20(2)Art. 20(2) bereits verankert, eine Änderung des GG ist dafür nicht erforderlich. Die Politik mogelt sich seit Jahrzehnten um die Durchführung herum.

Daher muss eine Ausführungsbestimmung für diesen §Artikel erlassen werden, in dem festgelegt wird, dass zu Themen nationaler Tragweite Volksabstimmungen verpflichtend durchzuführen sind.

Um zu verhindern, dass dies mit dem Argument unterdrückt wird, es gäbe keine wichtigen Themen, ist jährlich mindestens eine solche Abstimmung, evtl. mit mehreren Fragen, durchzuführen. Die Themen dazu schlagen die Fraktionen des Bundestages vor, sollte darauf keine Einigung erzielt werden, dann hat jede Fraktion das Recht eine Frage für die Abstimmung festzulegen.



Neue Begründung:

Im Vergleich zu vielen anderen Petitionen ist diese eine ganz grundsätzliche Forderung, die es künftig nicht nur ermöglicht, sondern die Regierung dazu zwingt, über viele andere Themen Volksentscheide zu veranlassen. Diese Änderung ermöglicht dem Souverän, dem Volk, die dauerhafte Mitsprache bei wesentlichen Weichenstellungen. Da es keiner Änderung im GG bedarf, ist es auch viel einfacher ein erforderliches, untergeordnetes Gesetz durchzubringen. Änderungen des GG oder ein kompletter Umbau des Parlamentssystems sind viel schwerer zu erreichen.

Alle wichtigen Entscheidungen nur den Abgeordneten zu überlassen birgt das viel zu große Risiko, dass sich finanzstarke Organisationen diese Entscheidungen kaufen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass in den sogenannten Repräsentativen Demokratien dieser Kauf von Abgeordneten in großem Umfang von statten geht. Nicht nur die bekannten Lobbyverbände greifen hier ein, es gibt noch viele weitere Interessen, die hier steuernd eingreifen. Dies zeigt sich schon alleine dadurch, dass die Regierung mitsamt „Opposition“ mehrfach ganz wesentliche Entscheidungen entgegen dem eindeutig erklärten Willen des Volkes durchgedrückt hat.

Mit regelmäßigen Volksabstimmungen könnte man diesem Treiben Einhalt gebieten.

Vielen Menschen sind Abstimmungen, die über die normalen Wahlen hinaus gehen, zu mühsam, sie möchten die Zeit nicht aufwenden sich entsprechend zu informieren, was allerdings auch gar nicht von jedem gefordert ist. Da wir ein demokratischer Staat sind, wird niemand gezwungen an solchen Abstimmungen teilzunehmen. Die Nichtteilnahme ist nichts als eine völlig gerechtfertigte Enthaltung, damit überlässt man es jenen, denen es wichtig ist sich zu informieren und dann abzustimmen. Dies ist überall im Leben eine ganz normale und nicht zu kritisierende Handlungsweise. Zu kritisieren ist so was nur dort, wo Menschen genau dafür ein hohes Gehalt bekommen, sich dann aber fraktionsweise enthalten, dies kann mit Fug und Recht als Arbeitsverweigerung bezeichnet werden. Eine unterschwellige Missachtung von Nichtwählern jedoch, durch Medien und Regierung, ist in keiner Weise gerechtfertigt. Nichtwählen ist das legitime Recht eines jeden Bürgers. Damit sind die Argumente, Volksabstimmungen seien ein zu großer Aufwand für die Bürger oder der einfache Bürger hätte das Wissen nicht, welches für solche Abstimmungen erforderlich sei, widerlegt. Mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Wahlenthaltungen stellt es sich automatisch ein, dass insbesondere diejenigen abstimmen, denen es wichtig ist und die den Aufwand der Informationsbeschaffung nicht scheuen.

Daher gibt es keine GründeGründe, die im GG verbrieften Volksabstimmungen nicht zu realisieren, vielmehr ist es längst überfällig dem Souverän endlich sein Recht einzuräumen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 248 (247 in Deutschland)


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