Energie

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss
7.847 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

7.847 Unterstützende

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

02.06.2022, 19:41

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Liebe Unterstützer:innen,

das LNG-Beschleunigungsgesetz wurde von Bundestag und Bundesrat durchgewunken. Damit steht bis zu zwölf LNG-Terminals Tür und Tor offen. Doch noch sind die Terminals nicht errichtet – unterschreibt noch bis zum 06.06. die Petition Nr. 129 an den Landtag von Schleswig-Holstein, damit dieser sich mit den Planungen befassen muss! www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=601

Das verabschiedete Beschleunigungsgesetz tritt heute in Kraft – und entfaltet unmittelbar Wirkung. Hinsichtlich der Planungen für eine Pipeline zum Anschluss des ersten schwimmenden Terminals in Wilhelmshaven wurde die Frist zur Auslage der Unterlagen und zur Erhebung von Einwendungen auf drei Wochen gekürzt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.

Gleichzeitig wird immer klarer, woher das fossile Gas vor allem kommen soll. So hat RWE, einer der Investoren am Standort Brunsbüttel, eine Absichtserklärung mit der US-Amerikanischen Firma Sempra über die Lieferung von 2,25 Millionen Tonnen LNG jährlich abgeschlossen – über eine Laufzeit von 15 Jahren. Damit ist der Bezug von besonders dreckigem Fracking-Gas über Brunsbüttel so gut wie sicher. Das reiht sich ein in die Entwicklungen zu Katar: Das Emirat kann erst ab 2026 selbst liefern und bietet Deutschland ab 2024 deswegen ebenfalls Fracking-Gas aus den USA an.

Trotz aller Hiobsbotschaften: Noch stehen in Deutschland keine 12 LNG-Terminals, die uns an klimazerstörendes Fracking-Gas binden könnten. Damit das so bleibt können wir noch einiges unternehmen. Ein Weg ist, die öffentliche Debatte weiter anzukurbeln und die Bundes- und Landesregierungen weiter unter Druck zu setzen. Dafür bietet sich noch bis zum 06. Juni eine gute Gelegenheit: Einer der Bündnispartner aus dem „Klimabündnis gegen LNG“ hat eine Petition an den Landtag von Schleswig-Holstein gestartet. In Schleswig-Holstein befindet sich mit Brunsbüttel der Standort, der derzeit am direktesten mit US-Fracking-Gas verbunden ist. Erreicht die Petition bis zum 06. Juni 2.000 Unterschriften muss sich der Landtag in einer Sitzung damit beschäftigen – diese Debatte können wir nutzen, um weiter Druck auf die Behörden und die Regierung auszuüben. Die Petition hat die Nummer 129; ihr findet sie in dieser Liste. Unterschreibt noch bis zum 06. Juni, damit sich der Landtag mit dem Thema auseinandersetzen muss! Vergesst auch nicht, dass ihr von der Landesregierung eine Bestätigungsmail bekommen werdet, in der ihr eure Unterschrift noch bestätigen müsst.

Nach wie vor haben weder Landes- noch Bundesregierung konkrete Zahlen vorgelegt, die nachweisen, dass die Terminals unter Ausnutzung aller Potentiale zur Einsparung von Energie und zum Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich notwendig sind. Gleichzeitig zeigen Analysen, dass wir auch ohne neue Infrastruktur auskommen könnten, wenn wir entsprechend Energie sparen. Solange die Bundesregierung kein detailliertes Gesamtkonzept vorlegt, auf Basis dessen sich die Gesellschaft ein Bild von Sinn und Unsinn neuer fossiler Infrastruktur machen kann, lehnen wir den Bau neuer LNG-Terminals deshalb weiter ab! Es bleibt dabei: Echter Klimaschutz und neue fossile Megaprojekte gehen nicht zusammen.

Herzlichen Dank,
Reinhard Knof


09.02.2021, 21:49

Deutschland subventioniert fossile Energieträger direkt und indirekt jedes Jahr mit rund 57 Mrd. Euro. Ausserdem soll massiv in neue fossile Infrastruktur investiert werden. Um das zu stoppen habe ich eine neue Petition gestartet und bitte um Unterstützung.

Herzlichen Dank,
Reinhard Knof

chng.it/9CtZxFkh


28.06.2020, 23:29

Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren zum Schutz des Wassers weitgehend erfolgreich!

Als im April 2019 das Volksbegehren beantragten wurde, war noch kein einziger der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten.

Die Zusicherungen der Regierungskoalition, alle wasserrechtlichen Teile der VI umzusetzen, war vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Zweifel an den Zusagen der Regierungskoalition waren durchaus berechtigt, denn ohne Begründung wurde der Teil "und das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser" aus dem Gesetz gestrichen. Die Vermutung, dass ohne das Volksbegehren überhaupt keine Gesetzesvorlage umgesetzt worden wäre, war demnach durchaus berechtig.

Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie aktiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.

Hinweis:
Derzeit läuft eine neue VI zur Weiterentwicklung des Energiewendegesetzes vi-energiewende.de/?page_id=21, das durch FFF Dithmarschen und zwei Scientists for Future Kiel initiiert wurde. Die Volksinitiative hat gerade die Landesregierung verklagt, weil diese die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der online-Eintragungen verweigert. Die erste Rückmeldung aus dem Verwaltungsgericht Schleswig stimmt sehr hoffnungsvoll. Ergebnisse dieser Klage werden wegweisend sein, welche Möglichkeiten für das Volksbegehren noch offen stehen.

Allen Unterstützern an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön, denn nur gemeinsam 🙏war dieser Erfolg möglich!


29.05.2020, 12:43

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Die Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H. geht an den Start.

Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung und Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, die Erderhitzung auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Deshalb müssen diese Subventionen, soweit zulässig, über Landesrecht verboten werden.

„Wir wollen, dass Schleswig-Holstein zu einem Leuchtturm für klimaneutrale Wirtschaft wird“, so Dr. Reinhard Knof, Mitinitiator der Volksinitiative. „Deshalb soll das Land keine Wirtschaftsweisen mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität bis 2030 entsprechen.“

Sollte die zum Start der Volksinitiative veröffentlichte Gesetzesvorlage erfolgreich in geltendes Recht umgesetzt werden, müssen zukünftig - auch rückwirkend ab 01.06.2020 - alle von diesen Gesetzen erfassten Subventionen unterlassen bzw. zurückgefordert und zurückgezahlt werden.

„Mit unserem Vorstoß wollen wir Planungssicherheit für Unternehmen und andere Subventionsbezieher schaffen. Daher fordern wir den Landtag dazu auf, diese Gesetzesvorlagen zügig in geltendes Recht umzusetzen.“, so Knof weiter. „Wir sind uns sicher, dass viele Menschen in Schleswig-Holstein unser Anliegen unterstützen, die Wirtschaft nach der Corona-Krise klimafreundlich zu fördern.“
Aufgrund der Einschränkungen durch die CORONA-Pandemie ist es derzeit nicht zu verantworten, Straßensammlungen durchzuführen. Deshalb sollen die Unterstützerunterschriften vorrangig online gesammelt werden. Der Landtag hat dazu vor vier Jahren ein Gesetz beschlossen, das online-Eintragungen für Volksinitiativen erlaubt. Dieses Gesetz wird jedoch von der Landesregierung nicht umgesetzt, obwohl dieses dem Parlament für Ende 2018 zugesagt worden war.
„Dieser Eingriff in die demokratischen Rechte der Bürger, für die es keine pandemiebedingten Gründe gibt, ist rechtswidrig und wird von uns auf das Schärfste verurteilt.“, so Knof.


26.02.2020, 21:14

Endspurt Volksbegehren zum Schutz des Wassers Schleswig-Holstein

Nur noch 5 Tage für 5 Unterschriften
Am Montag, den 2. März 2020, endet die Eintragungsfrist für das "Volksbegehren zum Schutz des Wassers". Danach sind keine Eintragungen oder Abgaben in den Ämtern mehr möglich und auch die Initiative darf danach keine Unterschriften mehr annehmen. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir mit einem Endspurt die 80.000 Unterschriften erreichen können. Dazu müssen wir alle noch kräftig sammeln - und die Aktion "Gib mir fünf" kräftig bewerben, die wir hier vorstellen.

Dabei sein und unterschreiben ist ganz einfach. Wir haben mit unserem "Rathausfinder" eine Möglichkeit entwickelt, wie man offizielle und inoffizielle Eintragungsstellen für das Volksbegehren in seiner Nähe finden kann.

Jetzt hier klicken & alle Eintragungsstellen in Ihrer Nähe finden…

Aktion: 5 Unterschriften bis 2. März 2020
Wir bitten Sie/Dich heute darum, das Unterschriftenformular hier herunterzuladen , es auszudrucken, 5 Unterschriften selber zu sammeln und dieses Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an 5 weitere Personen aus Schleswig-Holstein zu schicken. Unterschriftsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein gemeldet sind.

Jetzt hier das Unterschriftenformular herunterladen…

Sie/Du können/kannst das Unterschriftenformular nach dem Download direkt ausdrucken Allerdings war dieser Weg mühsam und teuer.
Deshalb benötigen wir Spenden: www.keinco2endlager.de/spenden/


26.01.2020, 18:17

Nur noch 5 Wochen für 5 Unterschriften

am Montag, den 2. März 2020, endet die Eintragungsfrist für das "Volksbegehren zum Schutz des Wassers". Danach sind keine Eintragungen oder Abgaben in den Ämtern mehr möglich und auch die Initiative darf danach keine Unterschriften mehr annehmen. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir mit einem Endspurt die 80.000 Unterschriften erreichen können. Dazu müssen wir alle noch kräftig sammeln - und die Aktion "Gib mir fünf" kräftig bewerben, die wir hier vorstellen:



Unser "Rathausfinder" für Schleswig-Holstein
Dabei sein und unterschreiben ist jetzt ganz einfach. Wir haben mit unserem "Rathausfinder" eine Möglichkeit entwickelt, wie man offizielle und inoffizielle Eintragungsstellen für das Volksbegehren in seiner Nähe finden kann.

Jetzt hier klicken & alle Eintragungsstellen in Ihrer Nähe finden…



Aktion: 5 Unterschriften bis 2. März 2020

Wir bitten Sie/Dich heute darum, das Unterschriftenformular hier herunterzuladen, es auszudrucken, 5 Unterschriften selber zu sammeln und dieses Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an 5 weitere Personen aus Schleswig-Holstein zu schicken. Unterschriftsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 6 Wochen in Schleswig-Holstein gemeldet sind.

Jetzt hier das Unterschriftenformular herunterladen…

Mit dem Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein soll insbesondere erreicht werden, dass keine neuen Öl- und Gasvorkommen in Schleswig-Holstein erschlossen werden, wie es die WintershallDea derzeit für das Weltnaturerbe Wattenmeer plant. Für Schleswig-Holstein waren 2013 für über die Hälfte der Landesfläche Lizenzen zur Aufsuchung und Förderung von Erdöl vergeben worden und weitere Anträge gestellt. (s. Karte im Anhang) Dabei würde immer eine Seismik durchgeführt werden, bei der zudem mit Gebäudeschäden zu rechnen ist, wie es 2009/2010 im Kreis Plön bei der dort durchgeführten Seismik häufig vorkam. (S. Karte im Anhang) Nur der entschiedene Widerstand von Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden ist es zu verdanken, dass in Schleswig-Holstein zur Zeit nicht großflächig nach Erdöl gesucht, gefördert und gefrackt wird, sondern sich die Firmen weitgehend zurückgezogen haben. Das gilt es zu erhalten!

Durch den Druck des Volksbegehrens ist jetzt schon erreicht werden, dass die wasserrechtlichen Teile des Volksbegehrens im Landtag verabschiedet wurden, und der landtag am 23.01.2020 entschieden hat, dass Schleswig-Hosltein eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Frackingverbot starten soll.

Aber beim Thema Transparenz verweigert die Regierungs-Koalition ihre Zustimmung. Es geht darum, dass Behörden und Gemeinden das Recht erhalten sollen, im überwiegenden öffentlichen Interesse Informationen weiterzugeben oder zu veröffentlichen, insbesondere auch zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehören vorrangig auch Pläne zu geplanten neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking.

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fracking in Schleswig-Holstein durch Landesrecht nicht verboten werden darf. Aber wir können Fracking verhindern, wenn wir frühzeitig Informationen erhalten. Dazu brauchen wir Transparenz.

Transparenz ist auch notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, im Rettungsdienst- und Katastrophenschutz mitarbeitenden in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren weiterleiten zu dürfen.

Nur wenn in Deutschland eine Abkehr von fossilen Energieträgern und der Erschließung neuer Vorkommen gelingt, können wir weltweit die Energiewende schaffen und die Klimaziele erreichen. Das kann nur mit Transparenz gelingen. Deshalb machen wir weiter mit dem Volksbegehren. Daher bitte ich Sie/Dich heute darum, das angehängte Formular auszudrucken, 5 Unterschriften selber zu sammeln und dieses Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an 5 weitere Personen aus Schleswig-Holstein zu schicken. Unterschriftsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 6 Wochen in SH gemeldet sind. Sie/Du können/kannst das Unterschriftenformular im Anhang direkt ausdrucken oder auch bestellen bei der u.a. Adresse. Gerne senden wir Ihnen/Dir Unterschriftenformulare zu. (Die Einzelunterschrift pro Blatt ist wegen der Rechtslage leider erforderlich) Dr. Reinhard Knof, Vertrauensmann Volksbegehren zum Schutz des Wassers Am Holm 17, 24326 Nehmten info@vi-wasser.de, 0162-1389223 vi-wasser.de/

Es laufen jetzt viele Veranstaltungen zum Thema:

28.01.2020 um 19 Uhr in Lübeck, Museum für Natur & Umwelt, Musterbahn 8
29.01.2020 um 18:30 Uhr im CAP3 (neben dem Unihochhaus) in Kiel, gemeinsam mit Students for Future
30.01.2020 um 19 Uhr im Bürgerhaus Kaltenkirchen Friedenstr. 9 (mit der dortigen SPD)
06.02.2020 um 20 Uhr in Sievers Gasthof in N


15.12.2019, 12:13

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Am 06.12.2019 hat das Landesverfassungsgericht die Unzulässigkeit des von der Volksinitiative zum Schutz des Wassers geforderten Verbots von Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser im Landeswassergesetz bekannt geben. www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LVG/Entscheidungen/Dokumente/Urteil_2_18.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Fracking kann damit in Schleswig-Holstein nicht verboten werden! Allerdings können wir Fracking verhindern. So haben wir es bereits seit 2013 erfolgreich geschafft, alle neuen Frackingvorhaben in Schleswig-Holstein zu stoppen (s. Karte). Allerdings war dieser Weg mühsam und teuer.
Deshalb benötigen wir Spenden: www.keinco2endlager.de/spenden/
Damit steigt die Bedeutung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers weiter, denn wir brauchen Transparenz, um effektiv und frühzeitig Fracking verhindern zu können. Das macht es einfacher und billiger.
Wie beim Start des Volksbegehrens kommuniziert, hat die zweite Phase des Volksbegehrens gestartet.
WIR WOLLEN TRANSPARENZ!

5 Unterschriften
Daher bitte ich Sie/Dich heute darum, das angehängte Formular auszudrucken, 5 Unterschriften selber zu sammeln und dieses Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an 5 weitere Personen aus Schleswig-Holstein zu schicken. Unterschriftsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 6 Wochen in SH gemeldet sind.

Alle Schleswig-Holsteiner*innen können mit ihrer Unterstützung des Volksbegehrens darüber entscheiden, ob in Zukunft Leben und Gesundheit wichtiger sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch unter vi-wasser.de/ heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.

Weitere Informationen und Möglichkeiten mitzuhelfen finden sich unter: vi-wasser.de/
Gerne kann auch der Newsletter der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. abonniert werden: www.keinco2endlager.de/newsletter/

Für das Volksbegehren benötigen wir Spenden! www.keinco2endlager.de/spenden/


17.11.2019, 17:26

Der Landtag hat jetzt weitgehend unsere Gesetzesvorlagen zum Schutz des Wassers verabschiedet.
ABER: Leben und Gesundheit sind weiterhin weniger wert als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Im Landtag in Schleswig-Holstein haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise bei Fragen von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten sowie Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern sind. Mit dem Volksbegehren soll es neben dem Schutz des Wassers darum gehen, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfragen eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Informationen zu erlauben.

Wir benötigen 80.000 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern aus Schleswig-Holstein mit einem Mindestalter von 16 Jahren bis zum 02.03.2020.
Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch unter vi-wasser.de/ heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.


11.10.2019, 18:48

Am 02.10.2019 wurde das mit der Volksinitiative beantragte Frackingverbot vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt. Die Landtagsverwaltung hat weder Kosten noch Mühen gescheut und einen externen Juristen mit einem Gutachten beauftragt und zur Verhandlung eingeladen, um ein Frackingverbot abzuwehren.

In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass die Frage des Frackingverbots im Landeswasserrecht hochgradig komplex und noch völlig offen ist. Die von Landesregierung und Landtagsmehrheit behauptete offensichtliche Verfassungswidrigkeit ist jedenfalls nicht gegeben. Die Entscheidung wird am 06.12.2019 um 12 Uhr verkündet werden. Wir sind zuversichtlich.

Am 27.10.2019 wollen wir parallel zu den Oberbürgermeisterwahlen in Kiel für das Volksbegehren sammeln. Hierzu bitten wir um Unterstützung beim Sammeln. Wir wollen vor den Wahlorten in zwei Schichten von 8-13 Uhr und von 13-18 Uhr sammeln. Wer Interesse hat, beim Sammeln zu unterstützen, melde sich bitte unter info@vi-wasser.de.

Für unsere Arbeit und die Anwaltskosten sind wir dringend auf Spenden angewiesen, die steuerlich abgesetzt werden können. Spenden bitte an die BI gegen CO2-Endlager e.V. BAN: DE862176354200077190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR Bank

Herzlichen Dank für die Unterstützung,
Reinhard Knof


03.10.2019, 00:35

Am 01.10.2019 hatten wir die mündliche Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht wegen des Frackingverbots im Landeswasserrecht. Die Jamaikakoalition hatte im Landtag ein Frackingverbot abgelehnt, weil verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden. Eine Entscheidung des Gerichts wird am 06.12.2019 um 12 Uhr verkündet werden.

Für die anderen fünf Punkte der Volksinitiative läuft derzeit das Volksbegehren. Diese Punkte sind sehr wichtig, da es hier darum geht, nicht nur Fracking zu erschweren, sondern die Schäden und Gefahren der Erdölförderung, aber auch anderer Eingriffe durch Bergbau sowie Fälle von Korruption zu verhindern oder aufzudecken.

Daher bitten wir dringend um Unterstützung für das Volksbegehren. Die Unterschriftenvordrucke sowie weitere Informationen können unter vi-wasser.de/ heruntergeladen und eingesehen werden.

Herzlichen Dank,
Reinhard Knof


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