Vorsorge/Rehabilitation - Mehr Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
443 Unterstützende 443 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

443 Unterstützende 443 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:05

Pet 2-18-15-82715-003318

Vorsorge/Rehabilitation
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als
Material zu überweisen soweit es sich um den Klärungs- und Forschungsbedarf
und die Einbeziehung von gesellschaftlichen, ethischen und sozialrechtlichen
Aspekten handelt,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass mehr Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden können.
Mit der Petition wird für Menschen mit einem genetisch erhöhten Krebsrisiko eine
verbesserte Krebsfrüherkennung, insbesondere im Hinblick auf die
Untersuchungsintervalle, Altersgrenzen und anzuwendende diagnostische Methodik
gefordert.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 443 Mitzeichnungen sowie
22 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Mit Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sollen bestimmte Krebserkrankungen
oder deren Vorstadien bei Menschen identifiziert werden, die sich subjektiv gesund
fühlen und keine für sie selbst erkennbaren Krankheitssymptome haben. Durch eine
zeitlich vorverlagerte Diagnose der Krebserkrankung kann in der Regel die
Krankheitslast und die Sterblichkeit reduziert werden. Die nach § 25 SGB V in die
Krankenversorgung eingeführten Untersuchungen zur Früherkennung von Brust-,

Darm-, Prostata-, Haut und Gebärmutterhalskrebs richten sich an den Großteil der
Menschen mit einem durchschnittlichen Risiko.
Die vom Petenten geforderte individuelle risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung zielt
darauf ab, Personen mit einem deutlich erhöhten Risiko anhand bestimmter
Risikoindikatoren zu identifizieren. Durch eine gezielte Krebsfrüherkennung,
Diagnostik und Therapie sollen im weiteren Verlauf die Morbidität und die vorzeitige
Sterblichkeit verringert werden. Von einem erhöhten Risiko für eine bestimmte
Krebserkrankung kann bei einer genetischen Vorbelastung sowie aufgrund des
Vorliegens bestimmter Verhaltens- und/oder Umweltfaktoren ausgegangen werden.
Das Thema der risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung ist ein bedeutsamer, indes
auch komplexer Bereich, der nach Aussage der Bundesregierung durch rasanten
medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt geprägt ist. Insbesondere die
Identifikation genetischer Risikoindikatoren und die Etablierung geeigneter
molekulargenetischer Testverfahren zur Identifizierung von Risikopersonen eröffnen
die Möglichkeit risiko-adaptierter Krebsfrüherkennung. Abgesehen von speziellen
Versorgungsangeboten zum familiären Brust- und Eierstockkrebs bzw. familiären
Darmkrebs bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit einzelnen
gesetzlichen Krankenkassen, sind risiko-adaptierte
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bisher nicht Bestandteil des Leistungskatalogs
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Vor diesem Hintergrund wurde die risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung als
Querschnittsthema in das Handlungsfeld 1 "Weiterentwicklung der
Krebsfrüherkennung" des Nationalen Krebsplans aufgenommen. Bei dem
Nationalen Krebsplan handelt es sich um ein vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen
Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren in 2008 initiiertes
Koordinations- und Kooperationsprogramm mit dem Ziel, die Krebsbekämpfung in
Deutschland weiter voranzubringen. In diesem Rahmen erarbeitete zu dem
vielschichtigen Thema der risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung eine hochrangig
besetzte Expertengruppe ein Arbeitspapier, das auf der Homepage des BMG
veröffentlicht ist, www.bmg.bund.de. Dort werden die über die reguläre
Krebsfrüherkennung hinausgehenden Vor- und Nachteile einer individuell
angepassten risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung sowie eine Vielzahl von
Fragestellungen umfassend diskutiert und einer kritischen Bewertung unterzogen.

Im Ergebnis warnen die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe vor einer
vorschnellen und unkritischen Einführung neuer risiko-adaptierter
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in die Regelversorgung. Insgesamt bestehe
noch erheblicher Klärungs- und Forschungsbedarf. Neben fachlichen Fragen
müssen zudem gesellschaftliche, ethische und sozial-rechtliche Aspekte in den
Diskussionen Berücksichtigung finden. Daher sind aus der Sicht der Fachexpertinnen
und -experten zunächst eine Intensivierung der diesbezüglichen
Forschungsaktivitäten und eine Bündelung der Entwicklungsressourcen,
insbesondere im Rahmen gemeinsamer internationaler Projekte notwendig.
Einige der bestehenden Fragestellungen zur risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung
werden bereits in Forschungsprojekten im Rahmen des BMG-Förderschwerpunktes
"Forschung im Nationalen Krebsplan" untersucht. Zudem setzt sich Deutschland für
die Aufnahme des Themas der risiko-adaptierten Krebsfrüherkennung in die aktuelle
EU-Initiative zu Krebs ein (Joint Action an Comprehensive Cancer Care, "CANCON"),
mit dem die Krebsbekämpfung in Europa von 2014 bis 2017 entscheidend
vorangebracht werden soll.
Mit den fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklungen der bestehenden
Krebsfrüherkennung in Deutschland - auch im Hinblick auf eine Risiko-Adjustierung -
ist mit Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in 2013 der
Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de), ein Gremium der gemeinsamen
Selbstverwaltung vom Gesetzgeber beauftragt worden. Auf der Grundlage der
vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse obliegt ihm die Regelungskompetenz,
das Nähere über Art und Umfang der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in
seinen Richtlinien festzulegen.
Die Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen sollen gestärkt werden. Der
Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen, soweit es sich um
den Klärungs- und Forschungsbedarf und die Einbeziehung von gesellschaftlichen,
ethischen und sozialrechtlichen Aspekten handelt, und das Petitionsverfahren im
Übrigen abzuschließen.Begründung (pdf)


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