Region: Thüringen

Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2018

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
9 Unterstützende 9 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

9 Unterstützende 9 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

13.03.2019, 03:38

Die Petition wurde am 26. November 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von fünf Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat den Petenten daher zu der Petition nicht öffentlich angehört.

Unabhängig davon hat er sich jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landes-regierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) berichtete dem Petitionsausschuss zu dem Fall wie folgt:

Zu dem Vortrag des Petenten hat das TMIK zunächst darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein einer Rasenheizung nach den Statuten des DFB ab der Saison 2015/2016 in der 3. Bundesliga grundsätzlich Pflicht ist. Zutreffend sei, dass es in dieser Hinsicht vorher lediglich eine Empfehlung gab.

Die Stadt Erfurt, die aus Anlass der Petition seitens der Landesregierung um Stellungnahme gebeten worden ist, bestätigte die Ausführungen des Petenten zur Entscheidung der Stadt, eine Rasenheizung in das Stadion einbauen zu lassen. Dass betreffe insbesondere auch die Aussage, dass sie wegen der finanziellen Situation des RWE hierfür keine Nutzungsentgelte eingenommen habe.

Ursprünglich habe man ab Fertigstellung der Rasenheizung (erstmals ab der Saison 2010/11) mit 75.000,- Euro an Mehreinnahmen gerechnet, und zwar 3.000,- Euro pro Heimspiel, ausgehend von 25 Spielen. Die Stadt sei dabei von einer positiven sportlichen Entwicklung des Vereins (Aufstieg in die 2. Bundesliga) ausgegangen. Seine schlechte Finanzsituation und die damit verbundenen verminderten Erträge für den Erfurter Sportbetrieb, zahlbar waren 5.000,- Euro für die Stadionmiete plus 3.000,- Euro für die Rasenheizung pro Spiel, seien dann in der Folge immer wieder Gegenstand von Beratungen im Stadtrat gewesen. Die Annahme, die städtischen Gremien seien nicht ausreichend informiert gewesen, treffe somit nicht zu. Die Stadt gehhe derzeit davon aus, die für 20 Jahre geplante Refinanzierung/Abschreibung der Rasenheizung allein tragen zu müssen.

Ein Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen bestehe demnach nicht.

Im Ergebnis der Beratung waren für den Petitionsausschuss die Ausführungen des TMIK nachvollziehbar. Er geht davon aus, dass mit den Erläuterungen der Landesregierung eine umfassende und abschließende Klärung des Vorwurfs der Steuerverschwendung herbeigeführt werden konnte. Der Petitionsausschuss beschloss, die Petition aufgrund dieser Auskünfte für erledigt zu erklären.


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