Region: Turyngia

Vorwürfe und Sachverhalte des Buches –„Die öffentliche Verschwendung“-Ausgabe 2018

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
7 7 w Turyngia

Petycja została zakończona

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Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Thüringer Landtages .

17.04.2019, 04:37

Die Petition wurde am 26. November 2018 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde das Anliegen von sieben Mitzeichnern unterstützt. Damit war das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung vorgegebene Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss hat daher zu der Petition keine öffentliche Anhörung des Petenten durchgeführt.

Unabhängig davon hat er sich jedoch inhaltlich mit dem Anliegen befasst und die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) berichtete dem Petitionsausschuss zu dem Fall auf der Grundlage einer Mitteilung der Stadt Waltershausen und des Landratsamts Gotha als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde wie folgt:

Im Jahre 2009 hatte das Landratsamt Gotha als zuständige Bewilligungsbehörde der ehemaligen Gemeinde Emsetal auf Antrag Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) i.H.v. 27.000,- Euro für die Maßnahmen „Schaffung einer Ersatzräumlichkeit zur Verbesserung der Spielsicherheit der Bergbühne Fischbach in der Mitteletage der Thüringenbaude“ bewilligt. Mit der Sanierung wurde ein Saal für Veranstaltungen der nahegelegenen „Bergbühne“ hergerichtet. Die Fördermittel sind, wie von Ihnen richtig dargestellt wird, für neue Wärmedämmfenster, eine neue Eingangstür und eine neue Erdgasheizung für die Räume der mittleren Etage verwandt worden.

Die Förderung der vorgenannten Renovierungsmaßnahme beruhte nach Mitteilung des Landratsamts auf dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder vom 2. März 2009 (ZuInvG) in Verbindung mit der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des ZuInvG zwischen dem Bund und den Ländern vom 2. April 2009. Zum Förderzeitpunkt sah die Bewilligungsbehörde keine Veranlassung, die Bewilligungsfähigkeit der von der Gemeinde Emsetal beantragten Maßnahme in Frage zu stellen. Da die Fördervoraussetzungen zum damaligen Zeitpunkt vorlagen, bestanden für das Landratsamt – auch im Rahmen des auszuübenden Ermessens – keine Gründe, die Förderung zu versagen.

Das Landratsamt führte hierzu aus, dass die Gemeinde Emsetal mit Antrag vom 15. Juli 2009 Zuwendungen für insgesamt vier Maßnahmen beantragt habe. Zwei Maßnahmen seien dabei auf den Schwerpunktbereich „Infrastruktur“, mit denen der Investitionsrahmen von 83.899,- Euro ausgeschöpft worden sei, entfallen. Eine dieser Maßnahmen beinhaltete die in Rede stehenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der „Thüringenbaude Fischbach“. Die Gesamtkosten für diese Investitionsmaßnahme seien im Antrag mit 36.000,- Euro angegeben worden. 27.000,- Euro seien davon als Bundesmittel und 9.000,- Euro als Eigenanteil der Gemeinde Emsetal ausgewiesen worden. Mit Förderbescheid vom 20. August 2009 sei die Bewilligung antragsgemäß ergangen. Dabei hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die beantragte Maßnahme nicht mit den Fördervoraussetzungen im Einklang stand oder die von der Gemeinde abgegebenen Erklärungen unrichtig gewesen seien. Baurechtliche Genehmigungen seien für die Bewilligung dieses Fördervorhabens nicht erforderlich gewesen. Unter Berücksichtigung der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens sowie der Verfügbarkeit der beantragten Mittel habe für die Gemeinde Emsetal damit ein Rechtsanspruch auf die antragsgemäße Bewilligung der Zuwendung bestanden.

Die Stadt Waltershausen weist die gegen sie erhobene Kritik am geplanten Abriss der Thüringenbaude zurück. Mit dem Abriss des Gebäudes handele sie verantwortungsvoll, um mögliche weitere Kosten für die Stadt abzuwenden. Danach würde die Sanierung des Gebäudes Ausgaben in Höhe von 2,5 bis 3,0 Mio. Euro verursachen. Für den Abbruch würden dagegen, einschließlich aller Nebenleistungen, lediglich Kosten in Höhe von rund 160.000,- Euro anfallen.

Im Ergebnis der Beratung waren die Ausführungen des TMIK für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Er geht davon aus, dass mit den Erläuterungen der Landesregierung eine umfassende und abschließende Klärung des Sachverhalts herbeigeführt werden konnte. Der Petitionsausschuss beschloss daher, die Petition aufgrund der Auskünfte des TMIK nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.


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