Regija: Njemačka

Wachdienst für die Bundeswehr - Bewachung durch eigenes Personal anstatt durch externe Anbieter

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Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
606 606 u Njemačka

Peticija je zaključena.

606 606 u Njemačka

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  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:09

Pet 1-18-14-5570-004762

Wachdienst für die Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Verteidigung – zu
überweisen, soweit es um die Aufstellung und Einhaltung von Qualitätsstandards
im Rahmen der Ausschreibung von Wachdienstleistungen für die Liegenschaften
der Bundeswehr und die vertragliche Festschreibung dieser Anforderungen geht,
und
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bewachung der Liegenschaften der
Bundeswehr entweder durch eigenes Personal oder durch externe Anbieter
übernommen wird, wobei im Rahmen der Ausschreibung beispielsweise
sichergestellt werden soll, dass dem Wachpersonal tarifliche Löhne gezahlt werden
und vorgegebene Qualitätsstandards eingehalten werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 606 Mitzeichnungen und
78 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor, die aufgrund des
thematischen Zusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
zugeführt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die
Bundeswehr ihrer Vorbildfunktion für gute und faire Beschäftigung gerecht werden
müsse. Das Wachpersonal, das die Liegenschaften der Bundeswehr absichert,
müsse wieder durch den Bund beschäftigt werden. Die Bundeswehr müsse als
Auftraggeber für externe Anbieter bereits im Rahmen der Ausschreibung und in den
späteren vertraglichen Vereinbarungen für anständige Löhne, gute
Arbeitsbedingungen und sichere Beschäftigungsverhältnisse sorgen. Ausstattung
und Bezahlung des Wachpersonals müsse in einem angemessenen Verhältnis zum

erheblichen Gefahrenpotential ihrer Tätigkeit stehen. Zudem müsse die Bundeswehr
die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen wirksam überwachen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst begrüßt der Petitionsausschuss die Bemühungen des Petenten um eine
Verbesserung der Situation des Wachpersonals, das zur Bewachung der
Liegenschaften der Bundeswehr eingesetzt wird.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Ausschuss fest, dass
mit der Neuausrichtung der Bundeswehr und insbesondere der Aussetzung der
Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes für Wachaufgaben
heranzuziehendes, militärisches Personal nicht mehr ausreichend zur Verfügung
steht. Wegen der derzeit maßgebenden Dienstpostenobergrenzen stehen in der
Zielplanung auch für bundeswehreigene, zivile Wachkräfte keine Dienstposten mehr
zur Verfügung. Aus diesem Grund muss die Bundeswehr zunehmend auf
gewerbliches Wachpersonal und technische Absicherungssysteme zurückgreifen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Rückkehr zur Bewachung von Liegenschaften durch
bundeswehreigenes militärisches oder ziviles Wachpersonal ausgeschlossen.
Die Bewachungs- und Absicherungsleistungen werden über einen Zeitraum von
mindestens vier bis längstens zehn Jahren ausgeschrieben. Eine aufgabengerechte
Ausstattung des Personals sowie eine tarifgerechte Bezahlung durch die
Sicherheitsunternehmen werden bereits im Ausschreibungsverfahren über konkrete
und zwingend einzuhaltende Vorgaben der Bundeswehr sichergestellt.
Der Petitionsausschuss stimmt mit dem Petenten dahingehend überein, dass im
Rahmen der Aufstellung der Bedingungen für die Auftragsvergabe von
Wachdienstleistungen für die Liegenschaften der Bundeswehr aus sozial- und
sicherheitspolitischen Gründen in besonderem Maße auf die Einhaltung von
qualitativen Vorgaben zu achten ist.
Der Ausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Verteidigung – zu überweisen, soweit es um die Aufstellung
und Einhaltung von Qualitätsstandards im Rahmen der Ausschreibung von

Wachdienstleistungen für die Liegenschaften der Bundeswehr und die vertragliche
Festschreibung dieser Anforderungen geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.Begründung (pdf)


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