Regija: Njemačka

Währungspolitik - Einbeziehung von Vermögenswerten in die Inflationsberechnung auf nationaler und internationaler Ebene

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
29 29 u Njemačka

Peticija je odbijena.

29 29 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

11. 09. 2017. 12:59

Pet 2-18-08-601-036198

Währungspolitik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag solle sich dafür einsetzen, dass
Vermögenswerte in die Inflationsberechnung auf nationaler und europäischer Ebene
einbezogen werden.
Der bisher zur Messung des Verbraucherpreisindexes benutzte HCPI-Maßstab
berücksichtige nicht die Vermögenswerte, die anders als die Preise in der
Realwirtschaft deutlich gestiegen seien. Von daher spiegele der von der
Europäischen Zentralbank (EZB) benutzte HCPI-Preisindex zur Messung des
Inflationszieles von zwei Prozent nicht alle maßgeblichen Preisentwicklungen wider.
Ergänzend wird auf die veröffentlichte Begründung der Petition Bezug genommen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Das Mandat der EZB sieht vorrangig die Gewährleistung von Preisniveaustabilität im
Euroraum vor. Soweit es möglich ist, ohne das Ziel der Preisniveaustabilität zu
gefährden, unterstützt die EZB auch die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union.
Insofern sind die Zinssenkungen der vergangenen Jahre auch auf die
wirtschaftlichen Entwicklungen im Euroraum zurückzuführen. Zinssenkungen sind ein
geldpolitisches Instrument zur Belebung von Kreditvergabe und Wirtschaftstätigkeit.
Das derzeitige Niedrigzinsumfeld ist auch mit Vermögenspreiseffekten verbunden,
die sich nicht vollständig in dem von der EZB gewählten Maß für die
Preisniveaustabilität widerspiegeln. Allerdings stellt die EZB als Preisindex vorrangig

auf die Kaufkraftentwicklung privater Haushalte und damit auf die größte
gesellschaftliche Gruppe ab.
Mit der Festlegung des HCPI-Indexes agiert die EZB gemäß ihrem Mandat und
zudem nach international üblichem Vorgehen. Eine Einflussnahme des Deutschen
Bundestages oder der Bundesregierung auf die EZB würde der
Weisungsunabhängigkeit der EZB von nationalen Regierungen und EU-Institutionen
widersprechen.
Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung der ESZB
(Europäisches System der Zentralbanken) und der EZB übertragenen Befugnisse,
Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein
Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder
sonstigen Stellen der Union, Regierung der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen
einholen oder entgegennehmen. Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen
der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen
Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane
der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu
beeinflussen.
Die Unabhängigkeit der EZB steht in der Tradition der Unabhängigkeit der
Deutschen Bundesbank und wird von der Bundesregierung als hohes Gut
respektiert.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen.
Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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