Region: Tyskland

Währungspolitik - Einführung einer europäischen Wirtschaftsregierung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
68 Støttende 68 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

68 Støttende 68 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

06.07.2016 12.15

Pet 2-18-08-601-024171Währungspolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition soll die Einführung einer Europäischen Wirtschaftsregierung erreicht

werden.

In der Eingabe wird darauf Bezug genommen, der französische Staatspräsident

unterstütze den Vorschlag, eine Europäische Wirtschaftsregierung mit einem

Parlament der Eurozone einzurichten. Die gegenwärtig mit den Staatsschulden und

den Haushaltsdefiziten befassten Institutionen in Europa könnten die bestehenden

Probleme nicht langfristig lösen, sondern lediglich Maßnahmen ergreifen, die über

einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren wirkten. Wenn sich Europa tatsächlich als

dauerhafte Gemeinschaft verstehe, müsse eine Europäische Wirtschaftsregierung

geschaffen werden, die gezielt zentral intervenieren könne. Außerdem sei ein

Europäisches Finanzministerium vonnöten, welches die fiskalischen Leitlinien

europaweit festlegen könne. Zur Kontrolle müsse weiterhin ein Eurozonen-Parlament

eingerichtet werden, welches von wahlberechtigten Bürgern der Euroländer gewählt

werde. Nur so werde es weiterhin möglich sein, die Währungsunion stabil und

wettbewerbsfähig zu halten. Die Euro-Währungsunion könne nicht funktionieren,

solange die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Wirtschaftsdaten zugrunde legten

und unterschiedliche Prioritäten verfolgten. Es sei vielmehr eine zentrale Koordination

finanzpolitischer Mittel erforderlich, die nicht mehr von der Zustimmung der einzelnen

Regierungen abhängig sei.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die mit der Petition eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 68 Mitzeichnungen sowie 17 Diskussionsbeiträge ein.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Mit Blick auf das vorgetragene Petitum stellt der Petitionsausschuss fest, dass den

Fragen hinsichtlich einer Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion bereits in der

Vergangenheit eine große Bedeutung beigemessen wurde. Es hat eine ganze Reihe

von Initiativen gegeben, die auf eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen

Koordinierung und deren verbindlichere Gestaltung abzielten. Außerdem unterstreicht

der Ausschuss, dass die Einhaltung der gemeinsamen Fiskalregeln des Stabilitäts-

und Wachstumspakts für die dauerhafte Stabilität und Glaubwürdigkeit der Eurozone

entscheidend ist.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es sich bereits heute der

Europäische Rat, die Euro-Gipfel, der ECOFIN-Rat und die Eurogruppe mit Fragen der

Europäischen Wirtschafts- und Finanzpolitik befassen. Der Ausschuss gibt weiter zu

bedenken, dass das Konzept einer "Wirtschaftsregierung" nach gegenwärtigem Stand

inhaltlich nicht genau ausdefiniert ist. Sofern dieses Konzept verbindliche europäische

Entscheidungen über nationale Maßnahmen im Bereich der Finanz- und

Wirtschaftspolitik umfassen soll, wären substantielle Souveränitätsübertragungen und

damit verbundene institutionelle Veränderungen Voraussetzung für eine Umsetzung.

Insgesamt ist festzuhalten, dass aus gegenwärtiger Sicht die Eigenverantwortung der

Mitgliedstaaten für eine nachhaltige Haushaltspolitik sowie für die nötigen

wirtschaftlichen Reformen gewahrt bleiben muss. Finanzielle Haftung einerseits und

Kontrolle der getroffenen Maßnahmen dürfen nicht auseinanderfallen. Angesichts

dessen wirft das Konzept einer europäischen Wirtschaftsregierung eine Reihe zu

klärender Fragen auf.

Der Petitionsausschuss weist weiterhin darauf hin, dass sich Deutschland im

Zusammenhang mit der Frage der Fortentwicklung der Wirtschafts- und

Währungsunion in engem Austausch nicht nur mit den französischen Partnern

befindet. Jedoch haben Deutschland und Frankreich gemeinsame Vorschläge zur

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion unterbreitet. Dabei ging es

insbesondere darum, zunächst innerhalb des bestehenden Vertragswerks weitere

Schritte zu unternehmen, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu

stärken, Ungleichgewichte abzubauen und gleichzeitig solide öffentliche Finanzen zu

gewährleisten. Dabei haben sich Deutschland und Frankreich unter anderem auch für



die Schaffung von eurozonen-spezifischen Strukturen im Europäischen Parlament

ausgesprochen, wobei es diesem Parlament überlassen bleibt, hierüber zu befinden.

Weiterhin hält der Ausschuss fest, dass Deutschland und Frankreich angekündigt

haben, in Wahrnehmung ihrer besonderen Verantwortung für den zukünftigen Erfolg

der Eurozone und der EU insgesamt gemeinsam bis Ende 2016 einen Beitrag zum

längerfristigen Reformbedarf vorzulegen.

Angesichts des Dargelegten stellt der Petitionsausschuss fest, dass der in der Eingabe

angemahnte Koordinationsbedarf wirtschafts- und finanzpolitscher Maßnahmen

bereits jetzt im Fokus europäischer Bemühungen steht. Er kann daher nicht in Aussicht

stellen, weitergehend im Sinne des vorgetragenen Petitums tätig zu werden. Er

empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen

werden konnte.

Begründung (pdf)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu