Περιοχή: Γερμανία

Währungspolitik - Keine weitere finanzielle Unterstützung für Griechenland

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
236 Υποστηρικτικό 236 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

236 Υποστηρικτικό 236 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:05 μ.μ.

Pet 2-18-08-601-018831

Währungspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass zukünftige finanzielle Unterstützungen für
Griechenland abgelehnt werden.
Insbesondere soll erreicht werden, dass der Deutsche Bundestag einer Verlängerung
des zweiten Hilfspaketes für Griechenland um vier Monate nicht zustimmt und
ebenso weitere Rettungspakete ablehnt.
Zur Begründung wird ausgeführt, in den Verträgen zur Einführung des Euro sei
festgelegt worden, dass Euro-Staaten ihre finanziellen Probleme selbst zu lösen
hätten und es dabei keine finanziellen Hilfen anderer Euro-Staaten geben dürfe. Mit
einer Zustimmung zur Verlängerung des zweiten Hilfspaketes für Griechenland und
weiterer künftiger Hilfen würde erneut gegen geltendes Recht verstoßen. Außerdem
dürfe der Deutsche Bundestag allein schon aus haushaltsrechtlichen Gründen der
Gewährung von Krediten oder Sicherheiten nicht zustimmen, wenn zum Zeitpunkt
der Entscheidung des Bundestages bereits absehbar sei, dass der Kreditnehmer
nicht gewillt oder in der Lage sei, den Kredit nebst Zinsen zurückzubezahlen. Ferner
sei festzuhalten, dass bereits das erste und zweite Hilfspaket für Griechenland
aufgrund von Steuererhöhungen, Einsparungen und Kürzungen bei Sozialleistungen
zur Verelendung weiter Teile der Bevölkerung geführt hätten.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 236 Mitzeichnungen sowie 61 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Mit Bezug auf das vorgetragene Petitum stellt der Petitionsausschuss fest, dass der
Bundesfinanzminister mit Schreiben vom 23. Februar 2015 beantragt hat, der
Verlängerung des Anpassungsprogramms für Griechenland um vier Monate
zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag hat seine Zustimmung am 27. Februar 2015
gegeben.
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2012 dem Abschluss einer
Vereinbarung über die Gewährung einer Notmaßnahme der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zugunsten der Hellenischen Republik in Form
von Darlehen zugestimmt. Die letzte Tranche des Darlehens in Höhe von 1,8 Mrd.
Euro steht nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen noch zur Auszahlung an.
Nachdem der Deutsche Bundestag am 18. Dezember 2014 einer Verlängerung der
Bereitstellungsfrist um zwei Monate zugestimmt hat, endete diese am 28. Februar
2015.
Griechenland hat am 18. Februar 2015 eine Verlängerung der Bereitstellungsfrist der
bestehenden Finanzhilfevereinbarung beantragt. Die Finanzministerinnen und
Finanzminister der Eurozone (Eurogruppe) haben sich am 20. Februar 2015 darauf
verständigt, eine Verlängerung des jetzigen Programms unter den in ihrer Erklärung
vom selben Tag vereinbarten Bedingungen zu unterstützen.
Ziel der Programmverlängerung ist der erfolgreiche Abschluss der laufenden
Programmüberprüfung auf Basis der Bedingungen der bestehenden Vereinbarung.
Dabei kann natürlich die im Programm gegebene Flexibilität berücksichtigt werden.
Griechenland und die drei (bisher als Troika bekannten) Institutionen werden
aufgefordert, die Arbeiten für einen erfolgreichen Abschluss sofort aufzunehmen.
Der Antrag auf Verlängerung wurde gestellt vorbehaltlich einer ersten Liste von
Reformmaßnahmen, die Griechenland bis zum Abend des 23. Februar 2015
zugesagt hatte. Griechenland hat diese Liste übermittelt. Die Institutionen haben ihre
erste Einschätzung dazu abgegeben, dass diese Maßnahmen einen ausreichend
umfassenden Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Abschluss der laufenden
Programmüberprüfung darstellen. Die Eurogruppe hat am 20. Februar 2015 weitere
wichtige Inhalte festgehalten und dabei das Bekenntnis Griechenlands zur engen

Zusammenarbeit mit den am Programm beteiligten Institutionen (Europäische
Kommission, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfonds (IWF))
begrüßt. Die Eurogruppe hat bestätigt, dass der IWF weiterhin seine Rolle
wahrnehmen soll. Griechenland hat sich zu Strukturreformen zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung bekannt. Griechenland hat zudem sein klares
Bekenntnis bekräftigt, allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber seinen
Gläubigern vollständig und pünktlich nachzukommen.
Der Petitionsausschuss erinnert weiterhin daran, dass sich Griechenland zusätzlich
verpflichtet hat, angemessene Primärüberschüsse im Staatshaushalt sicherzustellen,
um Schuldentragfähigkeit entsprechend der Erklärung der Eurogruppe vom
November 2012 zu erreichen. Für das Primärüberschussziel im laufenden Jahr 2015
tragen die Institutionen den inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Umständen
Rechnung. Zudem hat sich Griechenland verpflichtet, keine bereits umgesetzten
Maßnahmen rückgängig zu machen, und einseitig keine Maßnahmen umzusetzen,
die die Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung oder die Finanzstabilität
gefährden.
Da die Zustimmung des Deutschen Bundestages unter den genannten Prämissen
und Modalitäten bereits erfolgt ist, kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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