Region: Tyskland

Waffenrecht - Keine Erstellung eines nationalen Waffenregisters

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
740 Støttende 740 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

740 Støttende 740 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16.53

Pet 1-17-06-7111-034597Waffenrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Erstellung eines Nationalen Waffenregisters
abzulehnen.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 740 Mitzeichnungen und
243 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es gebe keine
Sicherheit von Daten, die über das Internet abrufbar seien. Kriminelle würden durch
die Erstellung eines Nationalen Waffenregisters (NWR) Zugriff auf einen Katalog
erhalten, der ihnen aufzeige, wo sie Waffen finden könnten. Legale Waffenbesitzer
würden gefährdet und für die Allgemeinheit gäbe es keinen zusätzlichen
Sicherheitsgewinn. Darüber hinaus werde in diesem Zusammenhang auf diverse
Datenpannen bei der Geheimhaltung in der Vergangenheit verwiesen. Ferner müsste
es vermieden werden, Datenberge anzuhäufen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Deutsche Bundestag am 26. April 2012
mit breiter parlamentarischer Mehrheit das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen
Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz - NWRG) verabschiedet hat. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/8987) sowie die
Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses hierzu
(Drucksache 17/9217) können im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Mit diesem Gesetz werden die Behörden, welche insbesondere die Vertraulichkeit
und die Unversehrtheit der gespeicherten und übermittelten Daten zu gewährleisten
haben, ausdrücklich zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit
verpflichtet.
Ferner ist die Datenübermittlung nach dem jeweiligen Stand der Technik zu
verschlüsseln. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung zum NWRG ist
ebenfalls detailliert die Sicherung von Daten innerhalb der Systeme, des
Datenaustauschs und der verwendeten Netze festgeschrieben.
Zwischen den Örtlichen Waffenverwaltungssystemen (ÖWS) der örtlichen Behörden
und der Zentralen Komponente des NWR darf die Kommunikation aufgrund des
nichtöffentlichen Charakters des NWR und zur Gewährleistung der
Sicherheitsanforderungen ausschließlich über gesicherte Netzstrukturen erfolgen.
Andere informationstechnische Netze als solche von Bund, Ländern oder Kommunen
dürfen nicht genutzt werden. Damit ist auch eine Datenübermittlung über das Internet
ausgeschlossen. Ziel ist ein durchgängiges Sicherheitsniveau für den
Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und Registerbehörde.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Behörden u. a. verpflichtet sein
werden, ein Sicherheitskonzept, welches den Standards des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnik entspricht, zu erstellen. Damit wird
gewährleistet, dass die Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz erfüllt werden.
Letztlich wird das NWR kein öffentliches Register sein. Es wird nur ein sehr enger
Kreis von Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugriff auf die Daten im NWR
haben.
Ferner merkt der Ausschuss an, dass auch keine übermäßigen Datenberge
aufgebaut werden. Die im NWR zu speichernden Daten bestehen bereits bei den
ca. 600 Waffenbehörden, sie werden lediglich wesentliche ausgewählte Daten in das
NWR übertragen. Es werden keine neuen Daten erfasst, sondern die vorhandenen,

sehr heterogenen Daten werden standardisiert, bereinigt und die relevanten Daten
im zentralen Register zusammengefasst.
Entgegen der in der Petition zum Ausdruck kommenden Zweifel an der Sicherheit
eines solchen Registers leistet das NWR einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung
der inneren Sicherheit z. B. durch vereinfachte, komplexe, deutschlandweite
Recherchen. Für jede erlaubnispflichtige Waffe soll zeitnah nachvollziehbar sein, wer
Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie
erworben wurde. Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe wird über den aktuellen
Besitzer und etwaige Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur
zurückverfolgbar sein.
Mit dem NWR wird ein Instrument insbesondere zur Unterstützung bei der
Lagebeurteilung, bei der Bewältigung von Einsatzlagen, bei polizeilichen
Ermittlungen und der Eigensicherung geschaffen. Gleichermaßen wird durch den
Aufbau und Betrieb des NWR ein Modernisierungsschub im gesamten Bereich des
Waffenwesens bewirkt und eine höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem
Aktualität der Daten sichergestellt.
Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass Deutschland nach der EU-
Waffenrichtlinie 2008/51/EG dazu verpflichtet ist, ein computergestütztes NWR zu
errichten. Nach dieser Vorschrift haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen,
dass bis spätestens 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder
dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand
gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist, und das
den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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