Region: Niemcy

Waffenrecht - Verbot der Produktion von Waffen zum Weiterverkauf ins Ausland

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
1 276 1 276 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

1 276 1 276 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:13

Pet 1-17-09-742-Kontrolle von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot des Exports von Rüstungsgütern gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 2 086 Mitzeichnungen und
133 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, weltweit würden hohe Summen für
Rüstungsgüter ausgegeben. Innerhalb der letzten zehn Jahre seien die
Militärausgaben um 49 Prozent gestiegen. Die Bundesrepublik Deutschland sei
weltweit drittgrößter Waffenexporteur. Waffen seien kein Produkt wie jedes andere.
Sie würden hergestellt um Menschen zu töten – möglichst viele, möglichst effizient.
Am Beispiel Libyens sei zu erkennen, welches Unheil Rüstungsexporte anrichteten.
Rüstungsgüter im Wert eines dreistelligen Millionenbetrages seien an Libyen geliefert
worden. Der damalige Machthaber Gaddafi habe die Waffen gegen seine
Bevölkerung eingesetzt. Die Nato kämpfe daher unter anderem gegen deutsche
Waffen; die deutsche Rüstungsindustrie profitiere von diesem Krieg. Staaten, die
gegen ein totalitäres Regime vorgingen, hätten ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn
man zuvor Rüstungsgüter dorthin exportiert habe. Deutschland solle aufgrund seiner
Historie im 20. Jahrhundert eine Vorreiterrolle übernehmen und vermindert
Rüstungsgüter herstellen beziehungsweise ein Rüstungsexportverbot verhängen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der
Petitionsausschuss die Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und
Technologie nach § 109 der Geschäftsordnung des Bundestages, die unter anderem
nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am
5. November 2012 vorgelegt wurde (vgl. hierzu Bericht und Beschlussempfehlung
des Ausschusses, BT-Drs. 17/12098). Das Plenum des Deutschen Bundestages
befasste sich mehrfach mit dem Thema und beriet hierüber ausführlich
(Plenarprotokolle 17/175, 17/219).
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung seitens
der Bundesregierung und des Fachausschusses angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Bund stellt Streitkräfte auf, die im nationalen und internationalen Rahmen
wichtige Aufgaben erfüllen. Folglich ist man auf die Erhaltung einer eigenen
wehrtechnischen Industrie angewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss in der
Lage sein, seine Streitkräfte angemessen auszurüsten. Die Möglichkeit, Güter auch
zu exportieren, stärkt die Industrie und versetzt sie in die Lage, technologische
Entwicklungen auch zugunsten der eigenen Streitkräfte voranzutreiben. Die
Bundesrepublik verfolgt eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik, die sie
jährlich in einem Bericht dokumentiert. Der Rüstungsexportbericht 2012 wurde am
22. November 2013 vorgelegt (BT-Drs. 18/105).
Bereits im Jahr 2000 hat die damalige Bundesregierung Politische Grundsätze für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern beschlossen. Sie bilden
noch heute die Grundlage für Exportentscheidungen. Danach ist der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO-Länder, EU-Mitgliedsstaaten
und NATO-gleichgestellte Länder grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn,
aus besonderen politischen Gründen ist im Einzelfall eine Beschränkung geboten.
Der Ausschuss betont, der Export in andere Länder wird restriktiv gehandhabt.
Genehmigungen kommen unter anderem dann nicht in Betracht, wenn die innere
Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, zum Beispiel bei bewaffneten
inneren Auseinandersetzungen oder hinreichendem Verdacht des Missbrauchs zu
innerer Repression oder zu fortdauernden und systematischen
Menschenrechtsverletzungen. Die Achtung der Menschenrechte und die innere Lage
im Endbestimmungsland ist auch nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU,

welcher seit Dezember 2008 rechtlich bindend ist, bei der Entscheidung über
Waffenausfuhren zu berücksichtigen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, bereits der 17. Deutsche Bundestag hat
sich in mehreren Fachausschüssen und in Bundestagsdebatten intensiv mit dem
Thema Rüstungsexporte in den Nahen und mittleren Osten auseinandergesetzt. Die
Drucksachen und Plenarprotokolle sind unter www.bundestag.de einsehbar.
Der Petitionsausschuss beschließt vor dem Hintergrund der Ausführungen das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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