Region: Germany

Wahlen - Meinungsumfragen im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
175 supporters 175 in Germany

The petition is denied.

175 supporters 175 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:54

Pet 1-17-06-1110-036922Wahlen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird ein Moratorium gefordert, wonach Meinungsforschungsinstitute
30 Tage vor Bundestagswahlen auf die Erarbeitung und Veröffentlichung von
Wahlprognosen (sogenannter Sonntagsfragen) verzichten sollen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es habe sich
gezeigt, dass sogenannte Sonntagsfragen insbesondere im letzten Monat vor einer
stattfindenden Bundestagswahl nachhaltigen Einfluss auf den Willen der
Wählerinnen und Wähler nehmen würden. Aufgrund manipulativer Verwerfungen
könne nicht ausgeschlossen werden, dass das friedliche Zusammenleben in der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter Umständen empfindlich gestört
werden könne. Da es offensichtlich den Prinzipien eines Rechtsstaates
widerspreche, ein totales Verbot von sogenannten Sonntagsfragen in einem
bestimmten Zeitraum vor Wahlen zu verhängen, müsse darauf hingewirkt werden,
einen freiwilligen Verzicht im Rahmen eines Moratoriums zu erzielen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Dazu liegen 175 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge vor. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen
Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen

Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass ausschließlich die
Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe
über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit gemäß § 32 Abs. 2
Bundewahlgesetz untersagt ist. Zulässig ist dagegen das Publizieren von
Befragungen, die vor der Stimmabgabe bzw. der Wahl vorgenommen wurden
(Wahlprognosen). Diese stellen keine unzulässige Einschränkung des
Wahlfreiheitsgrundsatzes dar. Darüber hinaus kennt das deutsche Wahlrecht keine
Sperrzeiten für die Veröffentlichung von Wahlprognosen durch
Meinungsforschungsinstitute.
Der Ausschuss stimmt den Ausführungen der Petition dahingehend zu, dass es der
Bundesregierung nicht möglich ist, die Veröffentlichung von Wahlprognosen, wie der
sogenannten Sonntagsfragen, vor der Wahl ordnungsrechtlich zu verbieten. Ein
solches Verbot würde, selbst wenn es nur für einen bestimmten Zeitraum gelten
würde, gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2
Grundgesetz (GG) verstoßen und eine unzulässige Zensur im Sinne des Artikels 5
Abs. 1 Satz 3 GG darstellen.
Ferner stellt der Petitionsausschuss fest, dass auch eine entsprechende
unverbindliche Vereinbarung der Bundesregierung nicht in Betracht kommt. Es ist
nicht die Aufgabe der Bundesregierung, im Vorfeld einer Bundestagswahl eine
mögliche Beeinflussung des Wählerverhaltens durch die Veröffentlichung von
Meinungsumfragen zu verhindern. Solange die politische Auseinandersetzung vor
einer Wahl mit zulässigen Mitteln geführt wird, wären allenfalls die
wahlkampfführenden Parteien berechtigt, sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung
der Nutzung von Meinungsumfragen zu enthalten bzw. die Medien, auf diesen Teil
der Berichterstattung zu verzichten.
Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass die Antworten auf die Frage nach dem
Einfluss von Wahlumfragen auf die Wahlentscheidung bis heute kaum empirisch
fundiert sind. Solange die Wirkungsforschung keine neuen Erkenntnisse gewonnen
hat, besteht aus seiner Sicht keine Notwendigkeit, auf eine Selbstverpflichtung
hinzuwirken.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium des Innern - zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


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