Alueella: Saksi
Kulttuuri

Wahlmöglichkeit Feiertag Buß- und Bettag in Sachsen; Änderung SächsSFG

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
11 Tukeva 7 sisään Saksi

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

11 Tukeva 7 sisään Saksi

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

03.05.2020 klo 2.11

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Ihr openPetition-Team


06.02.2019 klo 23.13

Erläuterungen


Neue Begründung: Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute als gesetzlicher Feiertag. Dafür entrichten im Freistaat Sachsen abhängig Beschäftigte – nicht jedoch deren Arbeitgeber – einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet.
Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt in der Regel jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer/innen. Zumal mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören.
Durch das Hinzufügen des Buß- und Bettages in § 3 Absatz 1 SächsSFG wird jeder/m Arbeitnehmer/in ermöglicht, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden und die Arbeitnehmer/innen haben eine Wahlmöglichkeit ohne verpflichtet zu sein in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Jedoch muss bei Inanspruchnahme des Buß- und Bettages auf ein Arbeitsentgelt verzichtet werden.
Hintergrundinformationen sind u.a. hier zu finden:
www.t-online.de/leben/familie/id_60290380/nur-in-sachsen-warum-der-buss-und-bettag-kein-feiertag-mehr-ist.html
Aktuelle Positionen der Parteien im sächsischen Landtag (Stand: 20.11.2018):
www.mdr.de/umschau/umschau-exklusiv-keine-arbeitnehmer-entlastung-bei-finanzierung-buss-und-bettag-100.html
-- In der Umfrage wurde nur die nichtparitätische Finanzierung der Pflegeversicherung des Buß- und Bettages behandelt. Eine Streichung scheint nicht in Sicht zu sein. Durch die vorgeschlagene Änderung des SächsSFG würde sich die Thematik erledigen.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Sachsen)


06.02.2019 klo 23.09

Link hinzugefügt


Neue Begründung: Lediglich in Sachsen besteht der Buß- und Bettag bis heute als gesetzlicher Feiertag. Dafür entrichten im Freistaat Sachsen abhängig Beschäftigte – nicht jedoch deren Arbeitgeber – einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet.
Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgelts übersteigt in der Regel jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Daher ist diese Regelung ein Nachteil für die sächsischen Arbeitnehmer/innen. Zumal mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören.
Durch das Hinzufügen des Buß- und Bettages in § 3 Absatz 1 SächsSFG wird jeder/m Arbeitnehmer/in ermöglicht, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zunehmen. Es muss kein Urlaubstag genommen werden und die Arbeitnehmer/innen haben eine Wahlmöglichkeit ohne verpflichtet zu sein in die Pflegeversicherung einzuzahlen. Jedoch muss bei Inanspruchnahme des Buß- und Bettages auf ein Arbeitsentgelt verzichtet werden.
Hintergrundinformationen sind u.a. hier zu finden:
www.t-online.de/leben/familie/id_60290380/nur-in-sachsen-warum-der-buss-und-bettag-kein-feiertag-mehr-ist.html
Aktuelle Positionen der Parteien im sächsischen Landtag (Stand: 20.11.2018):
www.mdr.de/umschau/umschau-exklusiv-keine-arbeitnehmer-entlastung-bei-finanzierung-buss-und-bettag-100.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Sachsen)


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