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Wahlrecht - Abgabe der Erst- und Zweitstimmen auf getrennten verschiedenfarbigen Stimmzetteln im DIN-A4-Format (Bundestagswahl)

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Atbalstošs 32 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

32 Atbalstošs 32 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

07.03.2019 03:30

Pet 1-19-06-111-004868 Wahlrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Bundestagswahlen die Erst- und Zweitstimme
auf getrennten verschiedenfarbigen Stimmzetteln in DIN-A4-Format abzugeben sind.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass er seit über
20 Jahren regelmäßig Mitglied eines Wahlvorstandes sei und dabei festgestellt habe,
dass das bisherige Bundestagswahlverfahren mit einem Stimmzettel für Erst- und
Zweitstimme mehrere unnötige Schwachstellen habe. Die enorme und unhandliche
Länge der Stimmzettel behindere die Auszählarbeiten. Zudem müsse beim Auszählen
umständlich umgeschichtet werden, da es vielfach Stimmzettel mit unterschiedlichen
Erst- und Zweitstimmen gebe. Häufig werde auf einem Stimmzettel nur die Erst- oder
nur die Zweitstimme abgegeben. Grund hierfür sei die Verwirrung und Überforderung
der Wähler.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 32 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss würdigt zunächst das jahrzehntelange Engagement des
Petenten als Mitglied eines Wahlvorstandes.

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der Ausschuss die
Forderung des Petenten jedoch nicht zu unterstützen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass bei Verwendung zweier verschiedener
Stimmzettel zur Abgabe von Erst- und Zweitstimme für den Wahlvorstand bei
Auszählungen der Stimmen zur Ergebnisfeststellung nicht mehr erkennbar wäre,
welche Zweitstimmen von Wählern stammen, die ihre Erststimme für einen im
Wahlkreis erfolgreichen Einzelbewerber oder für einen im Wahlkreis erfolgreichen
Bewerber einer Partei, die aufgrund des Nichterreichens der Fünf-Prozent-Klausel
bzw. der Grundmandatsklausel nicht an der Sitzverteilung teilnimmt oder für die im
betreffenden Land keine Landesliste zugelassen war, abgegeben haben.

Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz sind diese Zweitstimmen aber bei den
für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze zu berücksichtigenden
Zweitstimme abzuziehen. Denn andernfalls würden diese Wähler mit ihren beiden
Stimmen einen doppelten Stimmerfolg erzielen können. Mit der Erststimme könnten
sie erfolgreich unmittelbar einen Wahlkreisbewerber wählen und mit der Zweitstimme
noch einem Landeslistenkandidaten einer Partei zu einem Sitz verhelfen.

Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass durch die Verwendung zweier
Stimmzettel die wahlstatistische Auswertung in Bezug auf das sogenannte
„Stimmensplitting“ nicht mehr möglich wäre.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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