Region: Niemcy

Wahlrecht - Abwechselnde Durchführung von Bundestagswahl und Landtagswahlen im Vier-Jahres-Zeitraum

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 25 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

25 25 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

22.03.2019, 03:27

Pet 1-19-06-111-003144 Wahlrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Zusammenlegung aller Landtagswahltermine und eine
Terminierung von Bundestagswahl und Landtagswahlen abwechselnd im
Vier-Jahres-Rhythmus gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Bundestagswahl und die Landtagswahlen abwechselnd im Vier-Jahres-Zeitraum wie
beim Rhythmus der Sommer- und der Winterolympiaden stattfinden sollen. Die
Landtagswahlen sollen in allen Bundesländern am gleichen Tag durchgeführt werden.
Dadurch solle ein besseres Regieren ermöglicht werden. Die Politiker hätten mehr
Zeit, über Gesetze zu diskutieren, wodurch eine ausgereiftere Sachkunde ausgebildet
werde. Die Parlamentarier seien nicht mehr durch Überlegungen hinsichtlich der
nächsten Landtagswahl gebremst bzw. gehemmt. Zudem sei zu beanstanden, dass
es zu viele Talkshows und Umfragen, wie das Politbarometer, im Fernsehen gebe.
Monatlich vier Sendungen würden genügen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 25 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass dem Bund aufgrund des föderativen
Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland lediglich die
Gesetzgebungskompetenz für das Grundgesetz (GG) und das bundesweite Wahlrecht
zusteht, während die Länder jeweils in eigener Zuständigkeit die Dauer der
Wahlperioden ihrer jeweiligen Landesparlamente und das jeweilige
Landtagswahlrecht einschließlich des Verfahrens zur Bestimmung des Wahltages
festlegen.

Die Wahltermine in den Ländern richten sich nach dem Beginn und der Dauer der
Wahlperioden in den Ländern. Der Ausschuss hebt hervor, dass eine Verkürzung oder
Verlängerung der landesverfassungsrechtlich festgelegten Wahlperioden nicht
möglich ist.

Die Wahlperioden in den Ländern dauern in der Regel fünf Jahre, die des Deutschen
Bundestages vier Jahre.

Selbst wenn eine Angleichung der Wahlperioden und Wahltage gelingen sollte, würde
ein einheitlicher Wahltermin durch eine vorzeitige Auflösung eines der
16 Landesparlamente wieder aufgehoben.

Gleiches gilt für die Wahlperiode des Deutschen Bundestages und die Möglichkeiten
der vorzeitigen Bundestagsauflösung nach Artikel 39 GG.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass die vom Petenten geforderte
Beschränkung der Zahl von Talkshows im Fernsehen und von Umfrageergebnissen
angesichts der von Artikel 5 GG garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit nicht
möglich ist.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und die vom Petenten
unterbreiteten Vorschläge nicht zu befürworten. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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