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Wahlrecht - Forderung u. a. nach verbessertem Wahlrecht, Reform der Institutionen sowie Transparenz in Europa

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26.01.2019, 03:27

Pet 1-18-06-111-045218 Wahlrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, seinen europapolitischen
Einfluss und seine Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung und Stärkung
europäischer Demokratie in der 19. Legislaturperiode intensiv zu nutzen. Dazu sollen
der Bundesregierung konkrete Vorgaben in den Bereichen Wahlrecht, Reform der
EU-Institutionen, Sicherung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie
Transparenz gemacht werden.

Zur Begründung des Anliegens wird von einem Bündnis proeuropäischer
Organisationen im Wesentlichen ausgeführt, dass der aktuelle Zustand der
Europäischen Union (EU) eine Bedrohung für den Zusammenhalt in Europa darstelle.
Zum ersten Mal bestehe die reale Gefahr, dass die europäische Einigung scheitere.
Die „Hinterzimmerpolitik“ der nationalen Regierungen habe keine Zukunft. In dieser
Situation sei es wichtiger als je zuvor, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas selbst
über ihre Zukunft entschieden.

Vor diesem Hintergrund wird mit der Petition ein entschiedenes Engagement in den
Bereichen Wahlrecht, Reform der EU-Institutionen, Sicherung von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit sowie Transparenz gefordert.

Zunächst müsse das europäische Wahlrecht dadurch gestärkt werden, dass die
Kommissionspräsidentschaft durch Bürgerinnen und Bürger bestimmt werden solle,
indem Spitzenkandidaten der europäischen Parteien zur Wahl stünden. Zudem solle
eine europäische Zweitstimme für die Europawahl eingeführt werden. Die durch den
Brexit frei werdenden 73 Sitze der britischen Abgeordneten aus dem Europäischen
Parlament (EP) sollten in einer europaweiten Wahl vergeben werden. Bei Wahlen zum
EP solle jede Stimme gleich viel zählen und kein Unterschied mehr nach
Mitgliedstaaten gemacht werden.
Weiterhin müssten europäische Institutionen demokratischer und effektiver gestaltet
werden. Das EP brauche ein volles Initiativ- und Mitentscheidungsrecht. Die
EU-Kommission sei allein durch das EP zu wählen. Das EP könne seinen Sitz allein
bestimmen. Außerdem solle die Europäische Bürgerinitiative bürgernäher und
effektiver ausgestaltet werden.

Im Sinne der Sicherung von Demokratie und Rechtsstaat solle der Europäische
Gerichtshof (EuGH) künftig Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängen können, die
Grundwerte der EU massiv verletzen. Ferner solle die Handlungsfähigkeit der
Zivilgesellschaft in den EU-Mitgliedstaaten durch geeignete Programme gestärkt
werden.

Zur Gewährleistung von Transparenz sollten alle Sitzungen von EU-Gremien durch
Live-Streaming zugänglich gemacht werden. Des Weiteren müsse es ein
verpflichtendes Lobbyregister sowie ein Verzeichnis aller Treffen von Lobbyisten mit
EU-Vertretern für alle EU-Institutionen geben. Die Verhandlungsmandate
europäischer Institutionen – insbesondere bei Freihandelsabkommen – müssten
offengelegt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 2.803 Mitzeichnungen und 37 Diskussionsbeiträge sowie 1.685 Unterschriften
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundsätzlich fest, dass komplexe
Problemlagen oftmals Lösungen auf europäischer Ebene erfordern und nicht allein auf
der nationalstaatlichen Ebene zu bewältigen sind. Anders als bei manchen
internationalen Organisationen, denen es sowohl rechtlich als auch tatsächlich an
Durchsetzungskraft mangelt, verfügt die EU als supranationale Organisation über ein
wirksames autonomes Rechtssystem. Dieses basiert auf einer Rechtshierarchie, an
deren Spitze das europäische Primärrecht steht, auf dem Anwendungsvorrang des
Unionsrechts, dessen einheitlicher Auslegung durch den EuGH und auf
Mehrheitsentscheidungen in Rat und EP.

Der Ausschuss hebt hervor, dass institutionelle Reformen, die Durchsetzung von
Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung von Transparenz sowie Veränderungen
beim Europäischen Wahlrecht nach dem Dafürhalten des Ausschusses sehr wichtige
Themen darstellen, die derzeit in den zuständigen europäischen Gremien diskutiert
werden bzw. bereits in Arbeit sind.

Institutionelle Reformen im Sinne der meisten in der Petition angesprochenen
Vorschläge erfordern allerdings regelmäßig ein Einvernehmen in oder zwischen den
Unionsorganen und größtenteils sogar Änderungen der Unionsverträge selbst. Diese
Änderungen können nur nach dem in Artikel 48 EU-Vertrag (EUV) vorgesehenen
Verfahren und von allen Mitgliedstaaten gemeinsam im Einklang mit ihren jeweiligen
verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft treten. Sie sind nicht ausgeschlossen,
können allerdings nicht allein von Deutschland durchgesetzt werden.

Die Auswirkungen eines Brexit auf die Sitzverteilung im EP werden zu regeln sein. In
diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die
Bundesregierung das Ziel einer Reform des europäischen Wahlrechts zur
Europawahl 2019 unterstützt. Der Ausschuss begrüßt, dass sich die Bundesregierung
u. a. für eine europarechtlich verbindliche Mindestschwelle von drei Prozent bereits
zur Europawahl 2019 einsetzt. Das EP hat am 11. November 2015 einen Vorschlag
zur Reform des Europäischen Wahlrechts vorgelegt, der das deutsche Anliegen einer
Mindestschwelle aufgreift. Dieser Vorschlag wird zurzeit in den europäischen Organen
beraten.

Zu Recht weist die Petition darauf hin, dass zivilgesellschaftliches Engagement ein
Eckpfeiler für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Die Europäische Kommission hat
am 13. September 2017 einen Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung zur
Europäischen Bürgerinitiative (COM(2017) 482 final) vorgelegt. Mit dem Vorschlag
sollen die identifizierten Schwächen des Instruments behoben werden, um die
Bürgerinitiative im Interesse der Bürgernähe einfacher und zugänglicher zu machen,
damit das volle Potential dieses Instruments, vor allem bei jungen Menschen, leichter
ausgeschöpft werden kann. Sowohl für den Petitionsausschuss als auch für die
Bundesregierung ist die Europäische Bürgerinitiative ein wichtiges Instrument
demokratischer Partizipation auf europäischer Ebene. In die von der Kommission
durchgeführte Evaluierung nach Vorlage des ersten Umsetzungsberichts der
Kommission am 31. März 2015 hat sich die Bundesregierung aktiv eingebracht
insbesondere mit dem Ziel, offensichtlich gewordene Schwächen des Instruments zu
beheben und die Anforderungen für Organisatorinnen und Organisatoren von
Bürgerinitiativen wo möglich zu erleichtern.

Mehr Transparenz im Sinne der Petition ist ein wesentliches Anliegen des
Kommissionsvorschlags zur Änderung der sogenannten Komitologieverordnung (EU)
Nr. 182/2011, der derzeit im Rat diskutiert wird. Der Vorschlag konzentriert sich auf die
Verfahrensregelungen im Berufungsausschuss mit dem Ziel, das
Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten transparenter und effizienter zu gestalten.
Dazu zählt insbesondere, dass laut Entwurf Enthaltungen/Nichtanwesenheit bei der
Berechnung der qualifizierten Mehrheit unbeachtet bleiben sollen. Ferner sollen ein
Quorum festgelegt (Abstimmung ist gültig, wenn mindestens eine einfache Mehrheit
der Mitgliedstaaten teilnimmt) und das Abstimmungsverhalten jedes Mitgliedstaates
im Berufungsausschuss offengelegt werden.

Über eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Kommission, Rat und EP zu
einem einheitlichen Transparenzregister wird ebenfalls beraten
(COM(2016) 627 final). Die Bundesregierung unterstützt – ebenso wie der
Petitionsausschuss – das grundsätzliche Anliegen, mehr Transparenz im Umgang mit
Interessenvertretern zu schaffen.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass der Deutsche Bundestag im
europäischen Mehrebenensystem über unions- und verfassungsrechtlich
abgesicherte institutionelle Möglichkeiten verfügt, aus seiner Sicht bestehenden
Reformbedarf zu thematisieren. Insbesondere verfügt er über einen starken, auf das
EU-Geschäft spezialisierten Verwaltungsapparat, über Datenbanken und ein Büro in
Brüssel. Er hat einen in der Verfassung verankerten EU-Ausschuss und unterhält enge
Kontakte zum EP sowie zu den anderen nationalen Parlamenten (siehe u. a. Artikel 9
und 10 des Protokolls über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU).

Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass das erste Kapitel des
Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode unter der
Überschrift „Ein neuer Aufbruch für Europa“ steht. Darin wird gefordert, den
Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Werte
auf allen Ebenen zu vertiefen und das Prinzip der wechselseitigen Solidarität zu
stärken. Zudem wird dem Willen Ausdruck verliehen, dass sich Deutschland aktiv in
die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration
einbringt und die Bürgerinnen und Bürger in bundesweiten öffentlichen Dialogen an
der Reformdebatte in Europa beteiligt werden, wodurch Europa bürgernäher und
transparenter gemacht und neues Vertrauen gewonnen werden soll. Darüber hinaus
wird ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten Europäischen Parlament und
einem lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kommunaler
Ebene gefordert. Schließlich enthält der Koalitionsvertrag ein explizites Bekenntnis zu
den demokratischen und rechtsstaatlichen Werten und Prinzipien, auf denen die
europäische Einigung beruht, und fordert, dass diese noch konsequenter als bisher
innerhalb der EU durchgesetzt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der mit der Petition intendierten Förderung der
europäischen Integration sowie der Stärkung von Demokratie, Transparenz und
Rechtsstaatlichkeit in Europa empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die
Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, um auf
das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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