Regione: Germania

Wahlrecht für alle Deutschen! Zwei-Klassen-Wahlrecht abschaffen!

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
138 Supporto

La petizione è stata respinta

138 Supporto

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

19/08/2014, 18:22

Liebe Unterstützer!

Zuletzt haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die Rüge des Europarates bezüglich der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta in Polen quasi bestätigt hat, aber von sich aus leider keine Durchsetzungsmaßnahmen einleiten kann. Insofern konnte Sie unserem Begehre, das aktives Tun verlangte, nicht entsprechen. Um die Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten auf EU-Ebene zu verbessern, hat die Landsmannschaft der Oberschlesier eine neue Initiative gestartet. Lesen SIe dazu unsere Mitteilung:

Regelungen der Europäischen Sprachencharta in Bildungsempfehlungen der Europäischen Union aufnehmen / Landsmannschaft startet neuen Vorstoß im Bildungsbereich

Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. hat eine neue politische Initiative für die bessere Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten gestartet. In einem Schreiben an die Europäische Kommission regt der Verband an, dass sich die Kommission in ihrer neuen Amtszeit mit der Frage beschäftigt, ob es nicht klug wäre, zumindest die das Bildungswesen betreffenden Auszüge der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in eine Empfehlung gemäß Artikel 165 Absatz 4 zweiter Spiegelstrich AEUV zu fassen und dem Rat zum Erlass vorzuschlagen.

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Die Möglichkeit, für den allgemeinen Bildungsbereich Empfehlungen zu formulieren, wurde erst im Lissabon-Vertrag begründet. Als eines der Ziele ist die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten formuliert. Nach Ansicht der Landsmannschaft könnte die Übernahme der Regelungen der Europäischen Sprachencharta in eine solche Empfehlung dazu beitragen, dass die Verbindlichkeit dieser Regelungen steigt. Immerhin würde dann Unionsrecht umgesetzt. Für die Minderheiten könnte das bedeuten, dass sie sich auch vor Institutionen der EU um die Durchsetzung ihrer Rechte bemühen könnten. Heute können Verstöße gegen die Europäische Charta noch nicht von der Europäischen Kommission oder dem Parlament geahndet werden.

Für die Mitgliedsstaaten, so die Landsmannschaft der Oberschlesier, mag dies vielleicht unbequem sein, weil die Ansprüche der Minderheiten verbindlicher festgelegt würden. Doch Eckart Klein formuliere es im Handbuch des Staatrechts der Bundesrepublik Deutschland so: „Übersehen wird aber vor allem, dass nur Minderheiten, die mit klarer Perspektive und mit Identitätssicherheit leben können, Ihre ‚Brückenfunktion’ zu erfüllen, zur politischen Stabilität der zwischenstaatlichen Beziehungen beizutragen und an der Herstellung von Frieden und Ausgleich unter den Völkern mitzuwirken in der Lage sind“. Identität gehe aber vor allem über Sprache. Europa sei vor allem ein Friedens- und Versöhnungsprojekt. Daher müsse der Minderheitenpolitik eine besondere Priorität eingeräumt werden, wenn das Projekt Erfolg haben soll, so der Verband.

Unterstützen Sie weiterhin auch finanziell unser großes Projekt. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen. Gerne können Sie dies bequem online tun:
www.helpdirect.org/helptools/donations/12099/0/?show_header=1&type=dom&newLocal=de


11/11/2013, 14:29

Die Registriernummer des Petitionsausschusses wurde hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Petition vom 28. September 2013 an den Deutschen Bundestag, registriert unter:
Pet 1-17-06-1110-056896.

Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. begehrt:

1. Der Deutsche Bundestag möge das Bundeswahlgesetz so verändern / konkretisieren, dass zukünftig alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Oberschlesien / Polen (bzw. anderer deutschen Minderheiten) ohne Einschränkungen ihr Wahlrecht ausüben können.

2. Das Bundeswahlgesetz und entsprechende Verordnungen sollen so abgefasst sein, dass bei jedem deutschen Staatsangehörigen Klarheit über seine Wahlberechtigung herrscht.

3. Die administrativ-technischen Voraussetzungen (wie z.B. eine Errichtung eines Auslandswahlkreises) für eine weitest gehende Liberalisierung des Bundeswahlrechts sind zu schaffen.


29/09/2013, 22:03

Redaktionelle Änderungen.
Neuer Petitionstext: Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. begehrt:

1. Der Deutsche Bundestag möge das Bundeswahlgesetz so verändern / konkretisieren, dass zukünftig alle Angehörigen der deutschen Minderheit in Oberschlesien / Polen (bzw. anderer deutschen Minderheiten) ohne Einschränkungen ihr Wahlrecht ausüben können.

2. Das Bundeswahlgesetz und entsprechende Verordnungen sollen so abgefasst sein, dass bei jedem deutschen Staatsangehörigen Klarheit über seine Wahlberechtigung herrscht.

3. Die administrativ-technischen Voraussetzungen (wie z.B. eine Errichtung eines Auslandswahlkreises) für eine weitest gehende Liberalisierung des Bundeswahlrechts sind zu schaffe. schaffen. Neue Begründung: Das vorliegende Wahlrecht für Auslandsdeutsche ist in der Praxis gescheitert. Der § 12 Absatz 2 Satz 1 Nr.2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG), demnach auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt sind, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, ist so unkonkret formuliert, dass er schon an Normenklarheit vermissen lässt.

Zudem wird die Entscheidung über die Eintragung in das Wählerwerzeichnis Wählerverzeichnis in die Hände der Exekutive, also der jeweiligen Kommune, gelegt. Hierzu schrieb in ihrer Stellungnahme die Sachverständige Prof. Dr. Ute Sackofsky: "Es ist nicht hinnehmbar, dass das zentrale politische Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, nämlich ihr Wahlrecht, jeweils von einer Einzelfallprüfung durch die Exekutive abhängt." Weiterhin moniert unterstreicht sie, dass der Verdacht entsteht, entstehe, die Einschränkung des Wahlrechts werde nur deshalb vollzogen, weil sich der Gesetzgeber vor der Lösung administrativ-technischer Probleme, also des der Zuordnung Wahlkreiszuordnung der Stimmen der Auslandsdeutschen "drücken" möchte.

Und so war das Bind Bild in der Praxis der Bundestagswahl 2013 verheerend. Während die Stadt Herford Wahlscheinanträge ohne Probleme bearbeitete, lehnte Papenbung diese ab. In Ratingen wurden, unter Hinweis auf die knappe Zeitschiene, reihenweise Anträge abgewiesen. In Bad Blankenburg ergingen zunächst Ablehnungen, nach Widerspruch eines Einzelnen wurden dann jedoch wiederum alle (!) Anträge positiv beschieden. Ein Wahlchaos und ein Trauerspiel!

Deshalb sagen wir: Ende mit dem Zwei-Klassen-Wahlrecht! Der Bundestag muss ein eindeutiges und lieberalisiertes Wahlrecht für Auslandsdeutsche beschließen. Unsere landsleute Landsleute in Oberschlesien / Polen und in anderen ehemaligen deutschen Siedlungsgebeiten sind keine Bürger zweiter Klasse! Wahlrecht für alle Deutschen!


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