Bölge : Almanya

Wahlrecht - Umbenennung der "Erststimme" und "Zweistimme" im Bundestagswahlkampf

Dilekçe halka açık değil
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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Destekleyici 46 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

46 Destekleyici 46 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

22.05.2019 04:27

Pet 1-19-06-111-004867 Wahlrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine Umbenennung der Erststimme in
„Wahlkreis-Kandidaten-Stimme“ und der Zweitstimme in
„Parteien-Bundestags-Stimme“ gefordert.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die derzeit
verwendeten Bezeichnungen „Erst- und Zweitstimme“ bei Bundestagswahlen
missverständlich und nicht ausreichend erklärend seien. Die Bezeichnung
„Zweitstimme“ habe sogar eine negative Konnotation im Sinne von „zweitrangig“ bzw.
„weniger wichtig“.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 46 Mitzeichnungen und 49 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Petition im Wesentlichen auf bereits
nach aktueller Rechtslage bestehende Bezeichnungen der Stimmen gerichtet ist: Der
Stimmzettel (Anlage 26 zur Bundeswahlordnung) enthält bereits derzeit unter der
großen Überschrift „Sie haben 2 Stimmen“ jeweils 2 Spalten gleichwertig
nebeneinander, welche jeweils mit „hier 1 Stimme“ und sodann mit der Erläuterung „für
die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten“ und „für die Wahl einer Landesliste
(Partei)“ versehen sind.

Der Ausschuss stellt mithin fest, dass die Bezeichnungen „Erst- und Zweitstimme“ bei
Bundestagswahlen durch die geltenden wahlrechtlichen Vorschriften bereits
ausreichend erklärt sind. Die mit der Petition vorgeschlagenen Bezeichnungen finden
sich in sehr ähnlicher Form bereits im Stimmzettelmuster wieder.

Ergänzend merkt der Ausschuss an, dass u. a. den Internetseiten des
Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) sowie der Bundeszentrale für
politische Bildung (www.bpb.de) Definitionen und nähere Ausführungen zu den
Begriffen der „Erst- und Zweitstimme“ entnommen werden können.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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