Region: Keutschach und Umgebung
Billede af andragendet Wanderweg Seeufer Rauschelesee/Ostbucht
Familie

Wanderweg Seeufer Rauschelesee/Ostbucht

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Gemeinderat Keutschach am See
123 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

123 Støttende

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

12.10.2018 02.11

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der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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Ihr openPetition-Team


01.06.2012 16.54

Aktalisierung der Inhalte
Neuer Petitionstext: Bis vor wenigen Jahren war Camping Reichmann am Rauschelesee ein Familienbetrieb mit Herz. Für alle Besucher als auch Einheimische bestand ohne Weiteres die Möglichkeit, den Wanderweg rund um den See über das Areal des Campingplatzes zu begehen. Diese Jahrzente-lange jahrzehntelange Tradition wurde durch die Übernahme des Campingplatzes durch einen neuen Pächter durchbrochen. Durch private, Private und teils rechtwidrige, rechtwidrige Absperrungen (Stacheldraht!) und Drohgebärden des Campingplatz Betreibers, versperren neuerdings den seit Generationen freien Zugang zum Ostufer des Rauschelesees bzw. die Möglichkeit die Wanderwege auf direktem und im offiziellen Kartenmaterial der Gemeinde verzeichneten Wegen zu erreichen. Dies Diese rigorosen Absperrungen bestehen ganzjährig, auch außerhalb der Saison.

Der völlig naturbelassene Rauschelesee gehört jedoch samt ca. 6 Meter breitem Uferstreifen in der gesamten Ostbucht der Gemeinde, somit allen Bürger/innen von Keutschach und auch den Tourist/innen. "Camping Reichmann" hat vertraglich lediglich das Baderecht für seine Gäste.

Alle Belastungen und Gefahren des Campings Campingbetriebes (Lärm, Seeverschmutzung, Ufereingriffe, Straßenverkehr etc.) tragen die Anrainer und die Allgemeinheit. Die nette "Gegenleistung" ist die Verhinderung des Zugangs zum öffentlichen Seeufer sowie die "Vergiftung" des einst über Generationen bestehenden äußerst harmonischen nachbarlichen Klimas. Das kann, darf und muss so nicht sein, denn es gibt eine gerechte Lösungsmöglichkeit, die alle Interessen würdigt! Es besteht eine Möglichkeit, die allen Liebhabern des Naturjuwels Rauschelesee die Chance eröffnet, einen ganzjährigen Seezugang über ausschließlich öffentliche Grundstücke zu erhalten. Es handelt sich bei dieser Lösung um keinen Einschnitt in den wirtschaflichen Betrieb des Camping- oder Badebetriebes.

Die angrenzenden Gemeinde-eigene bzw. über quasi öffentliche BIG-Grundstücke eröffnen entsprechende und ideale Möglichkeiten. DAS EIGENTUM UND DIE RECHTE DES CAMPING AREALS BZW. PÄCHTERS BLEIBEN DABEI VÖLLIG UNANGETASTET !!

Damit "gewinnen" alle und zudem kommt es zu einer deutlichen touristischen Aufwertung für die Gesamtregion (Radwanderweg 4-Seental)!

Die Unterzeichnenden fordern daher und bitten alle Natur Liebhabenden Naturliebhaber aus nah und fern um Unterstützung für diese Petition an den Gemeinderat von Keutschach:

Die Gemeinde Keutschach am See möge, im Interesse aller Keutschacher Bürger/innen und Tourist/innen, einen ganzjährigen und Natur schonenden (Wander-)Zugang zum Ostufer des Rauschelesees, insbesondere auch außerhalb der Campingsaison, einrichten. Entsprechende Optionen auf Ankauf der betreffenden Liegenschaften sollen geprüft werden.


25.05.2012 02.42

Aktualisierung der Inhalte
Neuer Petitionstext: Private Bis vor wenigen Jahren war Camping Reichmann am Rauschelesee ein Familienbetrieb mit Herz. Für alle Besucher als auch Einheimische bestand ohne Weiteres die Möglichkeit, den Wanderweg rund um den See über das Areal des Campingplatzes zu begehen. Diese Jahrzente-lange Tradition wurde durch die Übernahme des Campingplatzes durch einen neuen Pächter durchbrochen. Durch private, und teils rechtwidrige, Absperrungen (Stacheldraht!) und Drohungen Drohgebärden des Campingplatz Betreibers aus Ferlach, Betreibers, versperren neuerdings den seit Generationen freien Zugang zum Ostufer des Rauschelesees. Rauschelesees bzw. die Möglichkeit die Wanderwege auf direktem und im offiziellen Kartenmaterial der Gemeinde verzeichneten Wegen zu erreichen. Dies ganzjährig rigorosen Absperrungen bestehen ganzjährig, auch außerhalb der Saison.

Der völlig naturbelassene See Rauschelesee gehört jedoch samt ca. 6 Meter breitem Uferstreifen in der gesamten Ostbucht der Gemeinde, somit allen Bürger/innen von Keutschach und auch den Tourist/innen. "Camping Reichmann" hat nur vertraglich lediglich das Baderecht für seine Gäste - sonst nichts. Gäste.

Alle Belastungen und Gefahren des Campings (Lärm, Seeverschmutzung, Ufereingriffe, Strassenverkehr Straßenverkehr etc.) tragen die Anrainer und die Allgemeinheit. Die nette "Gegenleistung" ist die Verhinderung des Zugangs zum öffentlichen Seeufer sowie die Vergiftung "Vergiftung" des einst über Generationen bestehenden äußerst harmonischen nachbarlichen Klimas. Das kann, darf und muß muss so nicht sein, denn es gibt eine gerechte Lösungsmöglichkeit, die alle Interessen umfasst! würdigt! Es besteht eine Möglichkeit, die allen Liebhabern des Naturjuwels Rauschelesee die Chance eröffnet, einen ganzjährigen Seezugang über ausschließlich öffentliche Grundstücke zu erhalten. Es handelt sich bei dieser Lösung um keinen Einschnitt in den wirtschaflichen Betrieb des Camping- oder Badebetriebes.

Angrenzende Gemeinde eigene Die angrenzenden Gemeinde-eigene bzw. über quasi öffentliche BIG-Grundstücke eröffnen entsprechende und ideale Möglichkeiten. DAS EIGENTUM UND DIE RECHTE DES CAMPING AREALS BLEIBT BZW. PÄCHTERS BLEIBEN DABEI VÖLLIG UNANGETASTET !!

Damit "gewinnen" alle und zudem kommt es zu einer deutlichen touristischen Aufwertung für die Gesamtregion (Radwanderweg 4-Seental)!

Die Unterzeichnenden fordern daher und bitten alle Natur Liebhabenden aus nah und fern um Unterstützung für diese Petition an den Gemeinderat von Keutschach:

Die Gemeinde Keutschach am See möge, im Interesse aller Keutschacher Bürger/innen und Tourist/innen, einen ganzjährigen und Natur schonenden (Wander-)Zugang zum Ostufer des Rauschelesees, insbesondere auch außerhalb der Campingsaison, einrichten. Entsprechende Optionen auf Ankauf der betreffenden Liegenschaften sollen geprüft werden. Neue Begründung: Nach Forstgesetz, Wasser- und Gewohnheitsrecht, vor allem aber aus moralischen Gründen als Gegenleistung für die Duldung der Belastungen durch den Campingplatz, ist im Interesse der Familien, des Tourismus und der Allgemeinheit ein öffentlicher Wanderweg zum Seeufer des Rauschelesees/Ostbucht einzurichten. Das Eigentum und die Rechte des Campingplatzes bleibt bleiben davon unberührt.


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