Регион: Васенберг
Изображение на петицията - - - - WASSENBERG - - - - Gegen die Erhöhung der HUNDESTEUER (2015)
Данъци

- - - - WASSENBERG - - - - Gegen die Erhöhung der HUNDESTEUER (2015)

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Rat der Stadt Wassenberg, c/o Bürgermeister Manfred Winkens
730 Поддържащ 616 в / след Васенберг

Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

730 Поддържащ 616 в / след Васенберг

Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

  1. Започна 2015
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Провалени

23.09.2015 г., 16:50

Liebe Unterstützer,
ich habe heute wie angekündigt die Petition übergeben.
Ergänzend dazu habe ich jedes erreichbare Ratsmitglied mit nachfolgendem Text per Mail über die Petition informiert und um entsprechendes Stimmverhalten in der morgigen Stadtrats-Sitzung gebeten:
--- Mail Zitat Anfang ---
Sehr geehrte...,
ich habe heute im Büro des Bürgermeisters eine Sammelpetition an den Stadtrat zum TOP 6 der morgigen Ratssitzung übergeben.
Sie richtet sich gegen jede Erhöhung der Hundesteuer und wurde bis zum Zeitpunkt der Abgabe von insgesamt 716 Unterstützern unterzeichnet.
Bei diesen Unterschriften stammen 606 von Bürgern aus Wassenberg.
Diese (auch im Vergleich zum Jahr 2013) sehr hohe Anzahl der Unterstützer ist auch aufgrund der Tatsache besonders beachtlich, dass die beabsichtigte Erhöhung der Hundesteuer von der Stadtverwaltung bisher kaum und nur mit sehr kurzer Vorlaufzeit öffentlich gemacht wurde.
Nachfolgend zusammengefasst die massgeblichen Argument gegen die Erhöhung der Hundesteuer:
- Dass die Hundesteuer (jedenfalls zur Zeit noch) rechtlich nicht zu beanstanden ist, bedeutet nicht, dass sie überhaupt erhoben werden muss. Somit besteht auch für die Stadt Wassenberg kein Erhebungszwang.
- Die Koppelung einer Steuerpflicht an den Besitz eines Hundes stellt eine ungerechtfertigte steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern dar.
- Seit 1990 wird dem Tier durch § 90a BGB ein besonderer Status zugebilligt. Diesem wird jedoch durch die Tatsache, dass Hunde besteuert werden und die Hundesteuer als Einnahmequelle für die Stadt propagiert wird, keine Rechnung getragen. Wir sehen daher einen Widerspruch zwischen der Stellung des Tieres als Lebewesen und seiner Behandlung im Steuerrecht. Es ist absolut unethisch, Steuern auf Lebewesen (hier: Hunde) zu erheben.
- Die Maßstäbe, die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers und somit zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen werden, werden beim Hundehalter nicht angesetzt. Diese werden ungeachtet vom Einkommen und der steuerlichen Leistunsfähigkeit gleich (benachteiligend) behandelt, ausgenommen die Halter sogenannter "gefährlicher" Hunde. Diese werden ohne Sachgrund und ohne "Bestandsschutz" sogar noch überproportional zusätzlich belastet. Solcherart willkürliche Selbstentscheidung der Stadt ist unzulässig und auch bei keiner anderen Steuerart möglich.
- Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind nicht zweckgebunden (z.B. für Kotbeutelspender, ausgewiesene Freilaufflächen, etc.), sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Aufbesserung der Haushaltskasse.
- Es wurde noch an keiner Stelle nachgewiesen, dass eine Erhebung der Hundesteuer bzw. deren Erhöhung eine Lenkungsfunktion dahingehend erfüllt, dass danach weniger Verunreinigungen und/oder weniger andere Beeinträchtigungen durch Hunde zu Lasten der Allgemeinheit entstehen.
- Jede Erhöhung der Hundesteuer birgt die Gefahr, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Rentner) sich die Haltung und Versorgung des (oftmals alleinigen) „Sozialpartners“ Hund nicht mehr leisten können und ihn im schlimmsten Fall abgeben müssen. Abgesehen von den sozialen Auswirkungen gingen die dann u. U. entstehenden Tierheimkosten wiederum zu Lasten der Allgemeinheit.
- Diese Liste der Argumente erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf weitere, wie z. B. die Willkürlichkeit von "Rasselisten" zur Definition sogenannter "gefährlicher" Hunde, wird hier nicht weiter eingegangen.
- Unserer Ansicht nach ist für Belastungen der Allgemeinheit (z. B. durch verursachte Schäden oder durch Hundekot) nur der jeweilige Tierbesitzer und nicht die Gesamtheit der Hundehalter zu belangen bzw. über die Erhöhung der Hundesteuer nicht in Kollektivhaftung zu nehmen. Es spricht demgegenüber jedoch nichts gegen häufigere/strengere Kontrollen und schärfere Sanktionierung von Fehlverhalten einzelner Halter (denn nicht der Hund ist schuld!).
In diesem Sinne bitte ich Sie auch im Namen aller Petitions-Unterstützer darum, im Rat der Stadt Wassenberg gegen jede Erhöhung der Hundesteuer zu stimmen....
--- Mail Zitat Ende ---
Natürlich kann die Petition weiter gezeichnet werden und wer bisher versäumt hat, seine Familienmitglieder einzutragen, kann das auch noch nachholen.
MfG
Volker Maaßen


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