Wasserstraßenplanung und -bau - Überprüfung der Fehmarnbeltquerung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

15.03.2016, 03:25

Pet 1-18-12-9310-009957

Streckenführung Deutsche Bahn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Fehmarnbelt-Querung bezüglich der auf
voraussichtlich mehr als drei Mrd. Euro steigenden Kosten wirtschaftlich zu prüfen
und den Staatsvertrag mit Dänemark zu kündigen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 49 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge
sowie weitere Eingabe mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der
existierende Fährverkehr gut funktioniere und keine Notwendigkeit einer Festen
Fehmarnbelt-Querung (FBQ) bestehe. Die für die Hinterlandanbindung eingeplanten
Mittel sollten für den Erhalt der bestehenden, sanierungsbedürftigen
Verkehrsinfrastruktur aufgewendet werden. Eine, mit einem Autobahnanschluss
ausgestattete Elbquerung nördlich von Hamburg, sei viel wichtiger und
kostengünstiger. Außerdem seien die umweltbelastenden Folgen des
überdimensionierten Fehmarnbelt-Projektes bei der Planung nicht ausreichend
berücksichtigt worden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Transparenz
herstellen und Verhandlungen über den Ausstieg aus dem Staatsvertrag über den
Bau einer festen Fehmarnbelt-Querung aufnehmen“ (Bundestagsdrucksache
18/3917) vorlag. Die Drucksache und das Protokoll der dazugehörigen Plenardebatte
des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/85) können unter
www.bundestag.de eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des
Verkehrsausschusses angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Grundlage für den Bau der FBQ ist der am 14. Januar 2010 in Kraft getretene
Staatsvertrag mit dem Königreich Dänemark. Darin verpflichten sich beide Seiten,
alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um das Projekt zu realisieren. Sollte
Unvorhergesehenes eintreten, können die Vertragsparteien darüber in
Verhandlungen eintreten. Eine Kündigung des Staatsvertrages hingegen ist nicht
vorgesehen.
Nach den Feststellungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur wurden im Rahmen der Kostenkalkulation der Vorentwurfsplanung vom
November 2009 für die insgesamt 18 km lange Schienenhinterlandanbindung, die
Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der bestehenden Strecke, Kosten in
Höhe von 817 Mio. Euro errechnet. Die im Raumordnungsverfahren empfohlene
Trassenführung besteht dagegen zu 75 Prozent aus einer Neubaustrecke. Hierzu
liegen noch keine Kostenschätzungen vor, allerdings werden im Rahmen der
Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2015 sowohl die Nutzen
als auch die Kosten der Schienenanbindung gemäß der neuen Bewertungsmethodik
aktualisiert. Der Ausschuss weist darauf hin, dass auch eine mögliche
Kostensteigerung nicht bedeutet, dass eine Aufhebung des Vertrages zu verhandeln
ist.
Soweit die Kostenfrage angesprochen wird, weist der Petitionsausschuss auf
Folgendes hin: Der EU-Haushalt ist für die Jahre 2014 bis 2020 beschlossen. Zur
Förderung von Infrastrukturprojekten stehen in der Haushaltslinie für
Transeuropäische Verkehrsnetze für diesen Zeitraum circa 26 Mrd. Euro zur
Verfügung. Eine nachträgliche Erhöhung dieses Betrages bzw. des Beitrages der
Bundesrepublik zum EU-Haushalt aufgrund des Baus der FBQ ist nicht zu erwarten.
Der Ausschuss betont in diesem Zusammenhang, dass auch Deutschland für seine

Schienenhinterlandanbindung der Querung Zuschüsse beantragen und mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit erhalten wird.
Am 6. Mai 2014 ist in Kiel der Abschluss des o. g. Raumordnungsverfahrens, die
landesplanerische Beurteilung zur FBQ durch den schleswig-holsteinischen
Ministerpräsidenten, vorgelegt worden. Der Petitionsausschuss macht darauf
aufmerksam, dass diesem Bericht die Bedeutung der FBQ auf Menschen, Tiere und
die Umwelt sowie auf Landschaft und Kulturgüter zu entnehmen sind. Ferner wurde
im Zusammenhang mit der Vorstellung des Berichts mitgeteilt, dass der Deutschen
Bahn AG als Vorhabenträgerin des Projekts eine neue Trasse vorgeschlagen wird,
die die Bäderorte an der Lübecker Bucht umfährt.
Im Ergebnis teilt der Ausschuss die Auffassung der Bundesregierung, dass derzeit
kein Grund für eine Revision des Staatsvertrags zwischen dem Königreich Dänemark
und der Bundesrepublik Deutschland besteht. Der Deutsche Bundestag hat in seiner
237. Sitzung am 25. April 2013 mit großer Mehrheit entsprechende Anträge
abgelehnt. Das dänische Parlament hat den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels am
28. April 2015 beschlossen
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher aus den genannten Gründen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.Begründung (pdf)


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