Regiune: Germania

Wasserstraßenverwaltung - Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aussetzen

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Deutschen Bundestag
4.213 de susținere 4.213 in Germania

Petiția este respinsă.

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  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:07

Pet 1-17-12-941-042238

Wasserstraßenverwaltung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, den derzeitigen Reformprozess der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung zum Umbau von einer Auftragsverwaltung zu einer
Gewährleistungsverwaltung auszusetzen und ggf. neu aufzustellen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde und zu der weitere sachgleiche Petitionen eingingen, liegen dem
Petitionsausschuss 16.669 Mitzeichnungen und 69 Diskussionsbeiträge vor. Alle
Petitionen werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei
nicht auf alle Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die mit dem
5. Bericht des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vorgelegten Reformmaßnahmen nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar seien.
Es wird ausgeführt, dass eine Änderung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) weg von der Ausführungsverwaltung, die in Artikel 89 Abs. 2 GG festgelegt
sei, hin zu einer Gewährleistungsverwaltung die grundgesetzliche Regelung in den
Bereich der Absurdität rücke. Insbesondere die geplante Senkung der Staatsquote
durch eine weitere Erhöhung des Vergabeanteils komme einer unzulässigen
Privatisierung hoheitlicher Aufgaben gleich. Zudem seien weder entsprechende
Fachkräfte noch das benötigte Know-how auf dem freien Markt vorhanden. Des
Weiteren entbehre die Einrichtung einer Generaldirektion und gegebenenfalls einer
Bundesoberbehörde einer gesetzlichen Grundlage sowie einer Beteiligung der
Länder.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit der Eingabe
thematisierte Reform WSV bereits in der 17. Legislaturperiode intensiv
parlamentarisch beraten wurde. Die Beratungen rund um die Reform werden in der
aktuellen 18. Legislaturperiode fortgeführt, da die Bundesregierung die Reform der
WSV erneut als wichtiges politisches Handlungsfeld eingestuft hat. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in einem Antrag (Drucksache 18/1341) dafür
ausgesprochen, die Reform der WSV konsequent fortzusetzen, die
Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen sich in ihrem Antrag
(Drucksache 18/3041) dafür aus, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
zukunftsfest zu gestalten. Die Fraktion die LINKE. hat einen Antrag
(Drucksache 18/3414) vorgelegt, mit dem sie fordert, die sozialverträglichen
Arbeitsverhältnisse und die fristgerechte Nachbesetzung in der WSV zu sichern. Alle
Anträge hat der Deutsche Bundestag debattiert. Die entsprechenden Dokumente
können unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Die mit der Petition vorgetragene Befürchtung, dass die WSV von einer Auftrags- zu
einer Gewährleistungsverwaltung umgebaut werde, kann der Petitionsausschuss
entkräften. Die WSV war immer eine Mischbehörde, durch die Reformmaßnahmen
wird daran nichts verändert.
Ziel der WSV-Reform ist der Erhalt der Fachkompetenz für das komplexe
Wirtschaftssystem Schiff/Wasserstraße trotz haushaltsrechtlicher Restriktionen. Zu
diesem Zweck muss das Kernaufgabengutachten von 2001 aktualisiert und
aufgabenkritisch gewürdigt, Geschäftsprozesse optimiert und die Aufbauorgansiation
angepasst werden.
Der Ausschuss begrüßt, dass zwischenzeitlich die Teile des Beschlusses des
Haushaltsausschusses (HHA) des Deutschen Bundestages vom
26. September 2012 bezüglich der Organisationsveränderung der WSV umgesetzt
bzw. durchgeführt sind:
Punkt 2 des Beschlusses beinhaltet die Einrichtung einer zentralen
Organisationseinheit der WSV. Er wurde zum 1. Mai 2013 mit der Einrichtung der
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn umgesetzt. An die

Stelle von sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ist nun eine zentrale Behörde
getreten. Die GDWS hat die zentrale Steuerung aller verfügbaren WSV-Ressourcen
im Binnen- und Küstenbereich einschließlich der Priorisierung der Erhaltungs-,
Ersatz- und Ausbaumaßnahmen übernommen.
Punkt 4 des Beschlusses beinhaltet die Überprüfung der Struktur des der zentralen
Organisationseinheit nachgeordneten Bereiches. Mit Vorlage des 6. Berichtes zur
WSV-Reform an den HHA Ende August 2014 ist das Ergebnis der Überprüfung
vorgestellt worden. Es sind anstelle von 39 Wasser- und Schifffahrtsämtern
18 Wasser- und Schifffahrtsämter bei Erhalt aller bisherigen Standorte vorgesehen.
Die erfolgte Bündelung der nichtministeriellen, überregionalen Aufgaben und der
Aufgaben der heutigen Mittelbehörden bei einer zentralen Stelle ist fachlich
notwendig. Als Organisationsentscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) ist dies auch verfassungsrechtlich zulässig, da die WSV
auch in ihrer veränderten Struktur eine bundeseigene Verwaltung mit eigenem
Verwaltungsüberbau bleibt. Insofern ist Artikel 89 Abs. 2 GG von der Reform nicht
berührt.
Auf der Verkehrsministerkonferenz am 1./2. Oktober 2014 in Kiel sind die
Länderverkehrsminister durch das BMVI entsprechend informiert worden.
Die dargestellten Reformmaßnahmen verdeutlichen, dass die Reform umgesetzt
wird. Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich, dass dabei die Einhaltung der
sozialverträglichen Zusagen an die Beschäftigten berücksichtigt wird. Die
Befürchtungen des Petenten aufgrund des 5. Berichts sind nicht eingetreten. Zum
Stellen- und Planstellenbedarf stellt der 6. Bericht vielmehr fest: „Von einer
möglichen Reduzierung des Plan-/Stellenbedarfs entsprechend der Annahmen des
5. Berichts ist nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr auszugehen. Vielmehr kann
in einzelnen Bereichen unter Berücksichtigung der erforderlichen
Investitionsmaßnahmen sowie einer Erhöhung des Eigenerledigungsanteils zum
Erhalt der Kernkompetenz ein steigender Personalbedarf nicht ausgeschlossen
werden.“ Die Bundesregierung hat am 6. September 2014 eine schriftliche Erklärung
an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WSV verschickt. Diese Erklärung haben
die drei maßgebenden Ressorts unterzeichnet: das Bundesverkehrsministerium für
die Verwaltung, das Bundesfinanzministerium für den Haushalt und das
Bundesinnenministerium für tarifliche Angelegenheiten. Mit dieser Vereinbarung
bekräftigt die Bundesregierung gegenüber den Mitarbeitern der WSV, dass es im

Zuge der Reform keine betriebsbedingten Kündigungen, keine Versetzungen gegen
den Willen der Beschäftigten und keine finanziellen Einbußen geben wird.
Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Zusagen für alle
Beschäftigten der WSV gelten. Wichtig ist, die Verwaltung zukunftsfähig zu machen,
und zwar mit den Beschäftigten und nicht gegen sie. Er begrüßt ferner, dass die
Beschäftigten an der Umsetzung der Reform beteiligt werden. So u. a. an der
Mitwirkung der Hauptpersonalvertretung bei der Überprüfung der Ämterstruktur. Das
Ergebnis ist im 6. Bericht enthalten.
Bezüglich der mit der Eingabe angeführten Kritik, dass eine Erhöhung des
Vergabeanteils geplant sei, und dies zu einer unzulässigen Privatisierung führe,
merkt der Petitionsausschuss an, dass die Steigerung der Vergabequote nicht
vorrangiges Ziel der WSV-Reform ist. Höchste Priorität hat hingegen der Erhalt des
Gütertransportnetzes. Es geht vielmehr darum, Vergaben in der WSV besser als
bisher zu strukturieren, um eine höhere Wirtschaftlichkeit von Vergaben zu erreichen
und die eigenen Personalressourcen effizienter zum Wohle der Schifffahrt
einzusetzen. Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die in der Eingabe
erwähnte Vergabequote von 40 Prozent sich nicht auf den Aufgabenkatalog der
WSV bezieht, sondern auf die im Bundeshaushalt durchschnittlich zur Verfügung
stehenden Sachmittel für die Verwaltung von Wasserstraßen und Schifffahrt. Zudem
lassen sich hierfür aus der Verfassung weder absolute noch relative Grenzen
ableiten. Des Weiteren weist der Ausschuss darauf hin, dass derzeit nicht genügend
Stellen und Planstellen für die Eigenerledigung zur Verfügung stehen. Daher wäre
ein möglicher volkswirtschaftlicher Schaden auch im Falle der Eigenerledigung
unvermeidbar. Jedoch werden mit der Reform der WSV die Voraussetzungen dafür
geschaffen, Vergaben zukünftig nicht nach der haushaltsrechtlichen Stellensituation,
sondern nach Wirtschaftlichkeitskriterien durchzuführen und die vergabewürdigen
Aufgaben zu standardisieren, was zu einer Entlastung des Personals führen wird.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die seit über 20 Jahren
dauernde Debatte über die Reform einer der größten Flächenverwaltungen des
Bundes erfolgreich in die Wege geleitet ist. Die wichtige Rolle der
Bundeswasserstraßen im Güterverkehrsnetz wird weiter gestärkt, z. B. durch ein
Modernisierungspaket von 350 Mio. Euro, die in dieser Wahlperiode zusätzlich
investiert werden. Der Reformprozess wird noch eine geraume Zeit in Anspruch
nehmen, da die Kompetenzverteilung innerhalb der WSV noch nicht abgeschlossen
ist. Die Abschichtung von Aufgaben und die Verteilung der Kompetenzen auf die

Verwaltungsebenen muss dringend angegangen werden, um die regionale
Kompetenz und die Stärkung der Ämter in der Fläche zu gewährleisten.
Der Petitionsausschuss spricht sich grundsätzlich für das mit der Eingabe gezeigte
Engagement aus. Jedoch sollte dies die allgemeinen Grundsätze des
Verwaltungsaufbaus und Zulässigkeit organisationshoheitlicher Entscheidungen nicht
außer Acht lassen. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung hält der Ausschuss
die gegenwärtigen Reformschritte im Bereich der WSV für sachgerecht.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhalts empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.
Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass das Petitionsverfahren wegen
gründlicher Prüfung des Anliegens und intensiver Beratungen längere Zeit in
Anspruch genommen hat. Dafür bittet er um Verständnis.Begründung (pdf)


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