Regiune: Germania

Wasserwirtschaft - Privatisierung der Trinkwasserversorgung stoppen/Überführung in staatliche bzw. kommunale Hand vorsehen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
689 689 in Germania

Petiția este respinsă.

689 689 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
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  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

14.05.2016, 04:24

Pet 1-18-09-753-014121



Wasserwirtschaft



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird eine bundesgesetzliche Regelung oder eine Änderung des

Grundgesetzes gefordert, um die weitere Privatisierung des Trinkwassers zu

untersagen.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 689 Mitzeichnungen und

14 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausführt, die jüngst in der

Europäischen Union sowie in der Bundesrepublik Deutschland geführte Debatte über

die Privatisierung der Wasserversorgung habe gezeigt, dass in Deutschland eine

Privatisierung der Wasserversorgung mehrheitlich abgelehnt werde. Diese führe

dazu, dass beauftragte Unternehmen, anders als die öffentliche Hand, vermehrt

wirtschaftliche Aspekte voranstellten und das Allgemeinwohl nur bedingt beachteten.

Die europäische Initiative "right2water" habe mit über 1,8 Millionen Unterschriften

gegen Privatisierungsprojekte bei der Wasserversorgung bereits ein deutliches

Signal gesetzt. Deutschland habe am 28. Juli 2010 in der Vollversammlung der

Vereinten Nationen der Resolution 64/292, Menschenrecht auf Wasser und

Sanitärversorgung, ausdrücklich zugestimmt. In einigen europäischen Städten, z. B.

in London, sei bereits festgestellt worden, das fehlende Investitionen und Wartungen

sowie nicht begründbare Preissteigerungen die Trinkwasserqualität verschlechtert

hätten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und des

Wirtschaftsausschusses angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Kommunen in

Deutschland im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für die

Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sind. Dazu gehört

auch, dass die Kommunen unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen

über die Organisationsform der Trinkwasserversorgung entscheiden können. Sofern

die Kommune nicht allein die Versorgung übernimmt, kann sie auch mit anderen

Kommunen zusammenarbeiten oder sich privater Unternehmen bedienen.

Unabhängig von der jeweiligen Organisationsform müssen alle Unternehmen der

Trinkwasserversorgung die hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung

einhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass unabhängig von der Organisationsform

vom Trinkwasser keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen.

Ob nach einer Privatisierung höhere Entgelte verlangt werden, als bei vollständiger

Führung des Unternehmens in der Hand der Kommune, kann nur im Einzelfall

beurteilt werden. Gegen mögliche überhöhte Entgelte von privaten wie auch

öffentlichen Unternehmen kann durch kartell- bzw. kommunalabgabenrechtliche

Regelungen vorgegangen werden.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht und die damit verbundenen Hoheitsrechte

sind auf Verfassungsebene in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz geschützt. Danach

wird die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Angelegenheiten

durch die Kommunen im Rahmen der Gesetze gewährleistet. Ein Eingriff in die

Organisationshoheit der Kommunen durch eine bundesgesetzliche Regelung wird

daher abgelehnt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen aus den dargestellten Gründen

nicht entsprochen werden konnte.

Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte

Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen

Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Petition auf die Bedeutung der



Wasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge und den notwendigen Schutz

vor Privatisierungs- oder Ausschreibungszwängen verweist und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (pdf)


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