Regija: Njemačka

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Prüfung und Anpassung der Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
593 Potpora 593 u Njemačka

Peticija je odbijena.

593 Potpora 593 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

29. 08. 2017. 16:52

Pet 2-17-15-274-035709Wasserwirtschaft (Umweltschutz)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Grenzwerte für Schadstoffe im Trinkwasser zu
prüfen und ggf. zu ändern.
Zur Begründung wird ausgeführt, Uran, Hormone und Medikamente würden in immer
höheren Konzentrationen festgestellt, ohne dass die derzeitigen Kläranlagen in der
Lage seien, diese auszufiltern. Auf Viren würde das Trinkwasser gar nicht untersucht
und auch nur auf bestimmte Keime.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundes-
tages eingestellt. Es gingen 593 Mitzeichnungen sowie 77 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine weitere Eingaben mit
verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass in der "Verordnung über die Qualität
von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung -
TrinkwV 2001)" ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser enthalten ist. Der Grenzwert
beträgt 0,010 Milligramm Uran pro Liter (mg/l) und entspricht 10 Mikrogramm Uran
pro Liter. Dieser Grenzwert stellt nach Aussage des BMG gegenüber dem Petitions-
ausschuss den Schutz aller Bevölkerungsgruppen einschließlich Säuglingen sicher.
Das Trinkwasser wird in der Bundesrepublik Deutschland bewusst "nur auf
bestimmte Keime" untersucht und nicht auf alle möglichen übertragbaren Krank-
heitserreger. Die nach der o.g. Trinkwasserverordnung zur Überwachung der mikro-
biologischen Qualität des Trinkwassers eingesetzten Parameter (z.B. Escherichia
coli, Enterokokken, Clostridium perfringens) sind leicht zu bestimmende sogenannte
"Indikatororganismen", die eine fäkale Belastung des Trinkwassers anzeigen. Die
Indikatororganismen kommen gleichermaßen wie die Krankheitserreger aus dem
Darm von Menschen oder Tieren, sind aber im Normalfall in höheren Konzen-
trationen enthalten als die Krankheitserreger. Der Nachweis der Indikatororganismen
in 100 ml Trinkwasser gilt daher als Hinweis auf eine Kontamination des Wassers mit
der Gefahr des Vorkommens von Krankheitserregern. Deshalb können aufwändige
und teure Einzeluntersuchungen auf fäkal bedingte wasserübertragbare Krank-
heitserreger bei der Routineüberwachung des Trinkwassers vermieden werden und
sind unter Umständen nur notwendig bei Störfällen in der Wasserversorgung oder zu
Forschungszwecken. Das Indikatorsystem hat sich seit ca. 100 Jahren national und
international bewährt. Wie der letzte Bericht zur Trinkwasserqualität des Umwelt-
bundesamtes (UBA) und des BMG für die Jahre 2008 - 2010 an die EU zeigt, werden
die o.g. strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu mehr als 99% eingehalten
(www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4238.html).
Hinsichtlich der Virenwäre eine Untersuchung des Trinkwassers bei der Routine-
überwachung auch aus weiteren Gründen nicht zielführend: Eine Forderung der
TrinkwV 2001 lautet, dass "im Trinkwasser Krankheitserreger..., die durch Wasser
übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine
Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen" (§ 5 Absatz 1 TrinkwV
2001). Die Infektionsdosis vieler Viren ist sehr gering. Für ein hohes Schutzniveau
sollten daher ihre zulässigen Konzentrationen im Trinkwasser entsprechend niedrig
sein. Nach wissenschaftlichem Diskurs zu diesem Problem kommt die WHO am

Beispiel der Rotaviren zu dem Ergebnis, dass in 32 m3Trinkwasser weniger als ein
Viruspartikel enthalten sein sollte. Eine andere Arbeit beschreibt, dass in ca. 4500 m3
Trinkwasser weniger als 1 Rotaviruspartikel enthalten sein darf, um weniger als eine
Erkrankung pro Jahr und 10.000 Einwohner zu haben. Diese Anforderungen sind als
sogenannte "Endproduktkontrolle" des Trinkwassers analytisch nicht überprüfbar.
Da einige Viren umwelt- und desinfektionsmittelresistent sind, und es deshalb
möglich ist, dass die Überwachungsparameter Escherichia coli und Enterokokken
durch die Aufbereitung entfernt wurden, aber noch Viren im aufbereiteten Trink-
wasser vorkommen können, wird von der WHO ein Konzept zur Gefährdungsanalyse
.vorgeschlagen (water-safety-plan), welches die Sicherheit unserer Wasser-
versorgungen zusätzlich erhöht. Wichtigste Punkte dieser Gefährdungsanalyse sind
Kenntnisse über die Struktur des Einzugsgebietes der Wassergewinnung (insbe-
sondere fäkale Kontaminationsquellen wie z.B. Abwassereinfluss), über die fäkale
Belastung des Rohwassers und über die Effizienz der Aufbereitungsschritte.
Auf der Basis der Erkenntnisse aus der Beurteilung der Rohwasserqualität und der
Leistungsfähigkeit der Aufbereitung lässt sich die theoretisch im Trinkwasser zu
erwartende Viruskonzentration berechnen. Zu diesem Vorgehen wurde vom UBA
und dem Technologiezentrum Wasser eine Empfehlung zur Anwendbarkeit dieser
Gefährdungsanalysen für die deutsche Wasserversorgung ("Das Water-Safety-Plan-
Konzept: Ein Handbuch für kleine Wasserversorgungen", März 2014) erarbeitet.
Verschiedene Trinkwasserversorger nutzen bereits den "water-safety-plan", da das
Konzept Teil des freiwilligen technischen Sicherheitsmanagements ist. Es ist davon
auszugehen, dass Spurenstoffe generell damit sehr viel wirksamer beherrscht
werden können als durch immer längere Listen von Parametern zur Überwachung.
Für die Untersuchungsmethoden zur Überwachung der mikrobiologischen Qualität
des Trinkwassers gibt es nationale (DIN) und internationale (ISO, CEN) Arbeits-
gruppen, die ständig an der Entwicklung neuer und besserer Verfahren und deren
Normung arbeiten. UBA-Mitarbeiter in diesen Arbeitsgruppen stellen mit sicher, dass
die derzeit besten Nachweisverfahren für die Überwachung der mikrobiologischen
Trinkwasserqualität in Deutschland zum Einsatz kommen.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen kostenlosen anonymen Sammelstellen für Medi-
kamente weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Altmedikamente generell
zum "Siedlungsabfall" zählen und deshalb inden Hausmüll gegeben werden können,
sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen
Hinweise für die Entsorgung enthält. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung

ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altmedikamente. Seit
dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllver-
brennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in
Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die
ggf. in Restabfällen wie Altmedikamenten enthaltenen Schadstoffe weitgehend zer-
stört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Medikamentenreste stellen bei
der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponie-
abdichtungssysteme und Sickerwasserfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe
aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich
abgelehnt.

Begründung (PDF)


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