Region: Niemcy

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf mögliche Giftanschläge durch Terrorgruppen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 58 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

58 58 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 12:57

Pet 2-18-15-274-012809aWasserwirtschaft (Umweltschutz)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Trinkwasser zum Schutz vor Giftanschlägen vorsorglich
mit Chlor oder Chlorverbindungen zu behandeln sowie das Medikament Atropin in
ausreichender Menge zu bevorraten.
Ferner sollen Sanitätsdienste und Krankenhäuser zur Beschaffung von
Schutzanzügen und dergleichen verpflichtet werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 58 Mitzeichnungen sowie 30 Diskussionsbeiträge
ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Hinsichtlich der vorsorglichen Behandlung des Trinkwassers mit Chlor und
Chlorverbindungen verweist der Petitionsausschuss auf die dem Petenten bereits
übersandte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22.12.2014
im Rahmen des Petitionsverfahrens Pet 2-18-15-274-012809. Darin wurde dem
Petenten bereits mitgeteilt, dass eine vorsorgliche Desinfektion von Abwässern und
Trinkwasser mit Chlor nicht notwendig ist. Grundsätzlich halten die Wasserwerke für
Störfälle (auch bei Auftreten durch Trinkwasser übertragbarer Krankheitserreger) die
technische Möglichkeit zur Chlorung des Trinkwassers vor.

Atropin-Bevorratung für den Sanitätsdienst
Die Ressourcenvorsorge für den Katastrophenschutz obliegt den zuständigen
Ländern. Das gilt auch in polizeilichen oder terroristischen Lagen. Insoweit fällt die
Bevorratung und Verteilung von Atropin an den Sanitätsdienst in die Entscheidung und
Verantwortung der Länder.
In den Ländern sind unterschiedliche Arzneimittelbestände vorhanden. Die Basis
bilden die Grundvorräte, die nach § 15der Verordnung über den Betrieb von
Apotheken dort vorgehalten werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass jede
Krankenhausapotheke mindestens den durchschnittlichen Krankenhausbedarf für
zwei Wochen als Notfallreserve vorhalten muss. Bei der Bevorratungsplanung stehen
in der Regel die Therapie des Herz-Kreislauf-Systems, die Schmerztherapie sowie die
Sedierung im Vordergrund. Verschiedene Länder verfügen darüber hinaus über
zusätzliche Arzneimitteldepots. Das Bundesamt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) ergänzt mit Sanitätsmaterialpaketen die Vorhaltungen der Länder, soweit dies
für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall zusätzlich
erforderlich ist. Derzeit gibt es für den Zivilschutz keine besondere Bevorratung von
Antidoten. Die Notwendigkeit entsprechender Ergänzungen wird geprüft.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Krankenhäuser und Sanitätsdienst
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzanzüge, Schutzstiefel, Schutzhandschuhe,
Schutzmasken etc.) bietet nur dann sinnvollen Schutz, wenn sie bereits getragen wird,
bevor ein Kontakt mit der schädigenden Substanz eintritt. Bei einem Verdacht auf
CBRN-Stoffe (chemische, biologische, radiologische, nukleare Gefahren) wird die
PSA unverzüglich angelegt und Maßnahmen wie die Isolierung von Betroffenen oder
eine Evakuierung werden vorbereitet. Die einsatztaktischen Grundsätze des Sanitäts-
und Rettungsdienstes sehen im präklinischen Bereich den Einsatz im kontaminierten
Bereich einer Einsatzstelle nicht vor. Hier werden Spezialkräfte in besonderer PSA
tätig.
Die Ausstattung des gesamten Personals des Sanitäts- und Rettungsdienstes sowie
der Krankenhäuser mit PSA ist nicht sinnvoll. Das Personal sollte allerdings für CBRN-
Lagen durch entsprechende Schulung sensibilisiert sein, um Gefahrensituationen
erkennen zu können, den betroffenen Bereich schnellstmöglich verlassen bzw.
evakuieren zu können und erforderliche Erstmaßnahmen, z. B. zur Dekontamination,
durchführen zu können.

Das BBK ergänzt für den Zivilschutz (Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und
Verteidigungsfall) die Ausstattung der Länder in den Bereichen Brandschutz,
Betreuung, Sanitätsdienst und Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen
und nuklearen Gefahren mit zusätzlichen Einsatz- und Spezialfahrzeugen. Die
Einsatzkräfte, die einem Fahrzeug des Bundes zugeordnet sind, wurden vom BBK mit
einer PSA ausgestattet.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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