Região: Alemanha

Wasserwirtschaft (Umweltschutz) - Wiederherstellung von Flussauen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
619 Apoiador 619 em Alemanha

A petição não foi aceite.

619 Apoiador 619 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:05

Pet 2-17-18-274-052308

Wasserwirtschaft (Umweltschutz)
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass bei den besonders vom Hochwasser betroffenen
Flüssen eine Renaturierung der Flussauen vorgenommen und der Bau von Poldern
und Überlaufbecken durchgeführt wird. Außerdem ist die weitere Besiedlung von
Flusslandschaften zu vermeiden.
Die Petition führt an, dass durch die Begradigung der Flüsse und den Bau von
Dämmen die natürlichen Überschwemmungsgebiete vom Fluss getrennt worden
seien. Weiterhin nehme die Fließgeschwindigkeit des Wassers durch diese
künstlichen Flussverläufe zu. So fließe beispielsweise im Rhein eine
Hochwasserwelle heutzutage in 23 Stunden von Basel nach Karlsruhe, wohingegen
sie für diese Strecke im Jahr 1955 noch 64 Stunden benötigt habe.
Die Petition setzt sich daher für eine Renaturierung der Flusslandschaften und den
Bau von Wasserauffangbecken ein. Diese Renaturierungs- und Baumaßnahmen
würden den Flüssen ihre natürlichen Ausweichmöglichkeiten zurückgegeben und
deren Fließgeschwindigkeit vermindern. Auf diese Weise ließen sich weitere Rekord-
Hochwasserschäden für Mensch und Umwelt künftig vermeiden. Keine Lösung
vermag die Petition in dem Bau von Dämmen zu erkennen, weil der auf die Dämme
wirkende Wasserdruck mit zunehmenden Wassermassen überproportional ansteige.
Die Petition erinnert an die Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002 und nimmt die
mit dem Rekord-Hochwasser im Jahr 2013 einhergehenden Schäden für Mensch,
Natur und Umwelt zum Anlass, sich für die vorstehend beschriebenen Maßnahmen
auszusprechen.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung auf der Internet-Seite des
Petitionsausschusses 619 Unterstützer fand, sowie 23 Diskussionsbeiträge bewirkt
hat.
Dem Petitionsausschuss liegen zu dem Anliegen sieben weitere Mehrfachpetitionen
vor, die aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs in die parlamentarische
Beratung einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist mit Blick auf die bestehende Rechtslage darauf hin,
dass der Abschnitt 6 "Hochwasserschutz" des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in
der Fassung vom 31. Juli 2009 umfassende Regelungen zum Hochwasserschutz
bzw. zum Hochwasserrisikomanagement enthält, durch die auch die Richtlinie
2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken umgesetzt wurde.
Das WHG verpflichtet in § 75 die zuständigen Behörden zur Aufstellung von
Hochwasserrisikomanagementplänen bis zum 22. Dezember 2015. Hierin sind die
erforderlichen Maßnahmen festzulegen, um die nachteiligen Folgen zu verringern,
die an oberirdischen Gewässern mindestens von einem Hochwasser mit mittlerer
Wahrscheinlichkeit ausgehen. Hinsichtlich der bei der Aufstellung der
Hochwasserrisikomanagementpläne zu berücksichtigenden Anforderungen verweist
§ 75 auf Artikel 7 Abs. 3 Satz 2 bis 4 der vorgenannten Richtlinie. Dort werden die
Verbesserungen des Wasserrückhalts und kontrollierte Überflutungen bestimmter
Gebiete im Fall eines Hochwasserereignisses ausdrücklich als mögliche Maßnahme
genannt. Die Frage, wo und in welchem Umfang solche Maßnahmen ergriffen
werden sollen, ist im Zuge der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne
durch die zuständigen Behörden festzulegen. Dabei ist eine flussgebietsbezogene
Abstimmung zwingend. Dies ist auch in der Vergangenheit bereits geschehen, wie

beispielsweise die Hochwasseraktionspläne der Internationalen Kommissionen für
den Schutz des Rheins bzw. der Elbe belegen.
§ 77 WHG enthält darüber hinaus die bereits 2005 in das WHG aufgenommene
Verpflichtung, Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu
erhalten, rechtzeitig notwendige Ausgleichsmaßnahmen zu treffen bzw. frühere
Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, soweit wie
möglich wieder herzustellen, soweit nicht überwiegende Gründe des Gemeinwohles
entgegenstehen.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 WHG ist im Übrigen
die Ausweisung von neuen Baugebieten sowie die Errichtung oder Erweiterung
baulicher Anlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur bei Erfüllung
strenger Kriterien zulässig, wobei insbesondere Beeinträchtigungen des
Hochwasserschutzes, der Hochwasserrückhaltung und des Hochwasserabflusses
ausgeschlossen sein müssen.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet
wurde in einer Sondersitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) am 2. September
2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms unter
Koordinierung des Bundes beschlossen. Das Hochwasserschutzprogramm wurde
auf der UMK in Heidelberg am 24. Oktober 2014 beschlossen. Die UMK sieht die
Notwendigkeit, dem Hochwasserschutz Priorität einzuräumen und formuliert für die
Einrichtung zusätzlicher Rückhalteräume folgende Prämissen:
1. Überschwemmungsgebiete müssen durch ein langfristiges Flächenmanagement
auch künftig in ihrer Funktion erhalten bleiben.
2. Flussräume sollen ausgeweitet werden. Dabei bietet insbesondere die
Rückverlegung von Deichen erhebliche Synergiepotenziale mit Zielen des
Naturschutzes. Noch wirksamer für den Hochwasserschutz sind steuerbare
Flutpolder zur gezielten Kappung von Hochwasserscheiteln.
3. Retentionsmöglichkeiten sind auch in vom Hochwasser selbst wenig bedrohten,
geeigneten Flächen in den Einzugsgebieten der Mittel- und Oberläufe zu
schaffen ("Rückhalt in der Fläche")

4. Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen künftig stärker zur Retention und als
Flutpolder einbezogen und die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft gestärkt
werden.
Mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm gibt es zum ersten Mal eine
bundesweite Aufstellung mit vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.
Im Programm sind prioritäre und überregional wirksame Maßnahmen, insbesondere
im Hinblick auf die Gewinnung von Rückhalteräumen, mit signifikanter Wirkung auf
die Hochwasserscheitel flussgebietsweise vorgesehen. Diese Vorgehensweise
entspricht auch der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entschließung vom
27. Juni 2013 (Bundestags-Drucksache 17/14265). Darin wird die Bundesregierung
aufgefordert, "gemeinsam mit den Ländern als Teil einer abgestimmten Strategie die
in den Flussgebieten länderübergreifend vorrangigen präventiven Maßnahmen und
Investitionen für einen vorsorgenden Hochwasserschutz zu identifizieren und in
einem Nationalen Hochwasserschutzprogramm zusammenzufassen sowie auf
dessen zügige Umsetzung hinzuwirken, dabei auch die Möglichkeit der Bereitstellung
zusätzlicher Bundesmittel in Betracht zu ziehen."
In dem am 24. Oktober 2014 beschlossenen Nationalen
Hochwasserschutzprogramm wurden in den Ländern insgesamt 29 Projekte zur
Deichrückverlegung sowie 57 zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung festgelegt.
Hier sollen 1.178,57 Millionen Kubikmeter Retentionsvolumen geschaffen werden
sowie durch Deichrückverlegung rund 20.571 Hektar Überflutungsfläche entstehen.
Darüber hinaus wurden 16 Projekte zur Beseitigung von Schwachstellen identifiziert.
Die vorläufig ermittelte Gesamtsumme der erforderlichen Haushaltsmittel für alle
Maßnahmen beträgt rund 5,4 Milliarden Euro. Es ist angedacht, dass der Bund die
Länder über einen Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" bei der
Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt. Die Maßnahmenliste bildet das
Kernstück des Nationalen Hochwasserschutzprogramms.
Der in der Petition enthaltenen Forderung nach einem Einsatz mobiler
Hochwasserschutzwände wird somit bereits heute im Rahmen des technischen
Hochwasserschutzes im Binnenland entsprochen. Bei der Erarbeitung von
Konzepten zum Hochwasserschutz wird im Einzelnen geprüft, welche Maßnahme die
geeignetste Lösung darstellt. Dies ist jeweils von einer Vielzahl von Faktoren

abhängig, die unter anderem im Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungsverfahren erörtert werden.
Soweit mit der Petition auf die Problematik hingewiesen wird, dass im Nachgang von
Überschwemmungen landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgrund eventueller
Schadstoffbelastungen über einige Jahre hinweg nicht nutzbar sein könnten und
daher das regelmäßige Ausbaggern der Flussläufe anempfohlen wird, stellt der
Petitionsausschuss fest, dass die in der Petition vorgeschlagenen Maßnahmen
bereits im Rahmen der Polderbewirtschaftung und der Profilfreihaltung bzw.
Profilvertiefung bundesweit vollzogen werden und somit etablierte Bestandteile der
Wasserwirtschaft darstellen. Auch die vorgeschlagene Wiederverwendung von
Sandsäcken ist bereits gängige Praxis, wobei sichergestellt werden muss, dass die
Sandsäcke nicht aufgrund von Havarien mit Schadstoffen belastet sind. Der begehrte
Einsatz von Förderbändern ist aufgrund der zunehmenden Instabilität von
durchgeweichten Deichen leider nicht praktikabel.
In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss auf einen Antrag der
Fraktion DIE LINKE. mit dem Titel "Ökologischen Hochwasserschutz
länderübergreifend sicherstellen und sozial verankern" (Bundestagsdrucksache
18/3277) sowie einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit dem Titel
„Ökologischer Hochwasserschutz voranbringen“ (Bundestagsdrucksache 18/2879)
aufmerksam. Der Petitionsausschuss hat den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit gebeten, im Zuge der Beratung der beiden Anträge
gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine
Stellungnahme zu der Petition abzugeben.
Die Beratungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit haben ergeben, dass mit den eingeleiteten Maßnahmen zum
Hochwasserschutz bereits viel erreicht sei. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zum
Hochwasserschutz sollen zunächst vollständig umgesetzt und hiernach einer
neuerlichen Prüfung unterzogen werden, bevor weitergehende Aktivitäten
unternommen werden sollten.
Nach dem Dargelegten stellt der Petitionsausschuss zusammenfassend fest, dass
der Forderung nach einem verbesserten Hochwasserschutz durch naturnahe
Maßnahmen mit der bestehenden Rechtslage und durch die aktuellen Beschlüsse
der Umweltministerkonferenz zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm

überwiegend entsprochen worden ist. Dem Vorschlag einer Finanzierung von
Hochwasserschutzmaßnahmen aus Einnahmen aus der Mehrwertsteuer kann
aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen
Bund und Ländern nicht entsprochen werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
– zur Erwägung zu überweisen, und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages
zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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