Regiune: Miltenberg
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Trafic și transport

Weg mit Tempo 120! Freie Fahrt auf der B469

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Landrat Jens Marco Scherf
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  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

14.10.2014, 19:26

Heute habe ich die Email mit dem Ergebnis der Prüfung/ Beurteilung erhalten. Herr Brückner von der Regierung für Unterfranken hat mir freundlicherweise erlaubt dieses Schreiben hier zugänglich zu machen. Da an dieser Entscheidung nichts zu rütteln ist, hat er mich gebeten darauf hinzuweisen dass von weiteren Rückfragen in dieser Sache bei Herrn Brückner abzusehen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihren Beschwerden hatten Sie sich gegen die vom Landratsamt Miltenberg beabsichtigte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 469 auf 120 km/h gewandt.
Aufgrund Ihrer Beschwerden hat die Regierung von Unterfranken den Sachverhalt geprüft und hierzu Stellungnahmen des Landratsamtes Miltenberg als zuständiger Straßenverkehrsbehörde, des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg als Straßenbaulastträger und des Polizeipräsidiums Unterfranken eingeholt.
Ergänzend haben wir die Situation am gestrigen 13.10.2014 in einem Behördentermin beim Landratsamt Miltenberg mit den oben genannten Stellen umfassend erörtert.
Im Ergebnis halten wir als Höhere Straßenverkehrsbehörde die beabsichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 469 für zulässig. Sie ist eine im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO geeignete und verhältnismäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den betroffenen Streckenabschnitten der B 469 im Landkreis Miltenberg.
Im Einzelnen:
Betroffen sind die beiden bisher nicht geschwindigkeitsbeschränkten Abschnitte Niedernberg – Großwallstadt sowie Obernburg – Trennfurt der B 469. Hier soll in beide Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztags auf 120 km/h begrenzet werden.
1. Einschlägige Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO.
Danach können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Nach der Eingriffsschwelle des § 45 Abs. 9 S. 2 StVO dürfen derartige Verkehrsbeschränkungen aber nur dort erlassen werden, wo ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörden aufgrund der örtlichen Umstände, d.h. einer besonderen Gefahrenlage, zwingend geboten ist.
Sachlich und örtlich zuständig für den Erlass der hier in Frage stehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ist das Landratsamt Miltenberg in seiner Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde. Der vorherigen Zustimmung der Regierung von Unterfranken als höherer Straßenverkehrsbehörde bedarf es nicht.
2. § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Beschränkungen des fließenden Verkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.
Beide Voraussetzungen liegen für die B 469 vor:
2.1.Was zunächst die besonderen örtlichen Verhältnisse anlangt, die eine "besondere" Gefahrenlage hervorrufen können, hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass diese insbesondere dann vorliegen können, wenn überdurchschnittlich starke Verkehrsströme auf verhältnismäßig kurzer Strecke über eine Vielzahl von Ab- und Auffahrten im Zusammenhang mit Anschlussstellen zusammengeführt und getrennt werden und deshalb eine erhöhte Unfallgefahr gegeben
sein kann.
Eine solche Situation liegt nach unserer Einschätzung an beiden Abschnitten der B 469 vor, bedingt durch den Ausbauzustand der B 469 und die tägliche Verkehrsmenge.
a) Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 bewegen sich auf der B 469 zwischen Trennfurt und Niedernberg täglich zwischen 24.000 und 33.000 Fahrzeuge, der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt zwischen 1.800 und 2.300 Lkw am Tag. Regional betrachtet ist die Verkehrsmenge im nördlichen Abschnitt größer als im südlichen Abschnitt der B 469. Verkehrsstärken ab 30.000 Fahrzeuge/Tag werden zwischen Obernburg und Niedernberg erreicht. Insgesamt ist auch festzustellen, dass die Verkehrsmenge seit der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 nochmals zugenommen hat.
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) lag auf Bundesstraßen in Bayern bei 9.640 Fahrzeugen, in Unterfranken bei 9.519 Fahrzeugen (Quelle: amtliche Straßenverkehrszählung 2010). Selbstverständlich lässt sich die B 469 mit ihrem vierstreifeigen Ausbau nicht ohne weiteres mit herkömmlichen zweistreifigen Bundesstraßen vergleichen, da sie aufgrund der vier Fahrspuren natürlich geeignet ist, mehr Verkehr aufzunehmen. Die DTV ist dennoch nahezu drei bis viermal so hoch wie auf einer durchschnittlichen Bundesstraße und bewegt sich schon im Bereich einer unterdurchschnittlich belasteten Autobahn (DTV/Bayern 46.111 Fahrzeuge, DTV/Unterfranken 41.716; Quelle jeweils amtliche Straßenverkehrszählung 2010).
b) Diese Verkehrsmenge wird auf einer Straße abgewickelt, die in den 1960er bzw. 1970er Jahren ausgeb


14.10.2014, 19:25

Heute habe ich die Email mit dem Ergebnis der Prüfung/ Beurteilung erhalten. Herr Brückner von der Regierung für Unterfranken hat mir freundlicherweise erlaubt dieses Schreiben hier zugänglich zu machen. Da an dieser Entscheidung nichts zu rütteln ist, hat er mich gebeten darauf hinzuweisen dass von weiteren Rückfragen in dieser Sache bei Herrn Brückner abzusehen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihren Beschwerden hatten Sie sich gegen die vom Landratsamt Miltenberg beabsichtigte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 469 auf 120 km/h gewandt.
Aufgrund Ihrer Beschwerden hat die Regierung von Unterfranken den Sachverhalt geprüft und hierzu Stellungnahmen des Landratsamtes Miltenberg als zuständiger Straßenverkehrsbehörde, des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg als Straßenbaulastträger und des Polizeipräsidiums Unterfranken eingeholt.
Ergänzend haben wir die Situation am gestrigen 13.10.2014 in einem Behördentermin beim Landratsamt Miltenberg mit den oben genannten Stellen umfassend erörtert.
Im Ergebnis halten wir als Höhere Straßenverkehrsbehörde die beabsichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 469 für zulässig. Sie ist eine im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 45 StVO geeignete und verhältnismäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den betroffenen Streckenabschnitten der B 469 im Landkreis Miltenberg.
Im Einzelnen:
Betroffen sind die beiden bisher nicht geschwindigkeitsbeschränkten Abschnitte Niedernberg – Großwallstadt sowie Obernburg – Trennfurt der B 469. Hier soll in beide Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit ganztags auf 120 km/h begrenzet werden.
1. Einschlägige Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO.
Danach können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Nach der Eingriffsschwelle des § 45 Abs. 9 S. 2 StVO dürfen derartige Verkehrsbeschränkungen aber nur dort erlassen werden, wo ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörden aufgrund der örtlichen Umstände, d.h. einer besonderen Gefahrenlage, zwingend geboten ist.
Sachlich und örtlich zuständig für den Erlass der hier in Frage stehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ist das Landratsamt Miltenberg in seiner Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde. Der vorherigen Zustimmung der Regierung von Unterfranken als höherer Straßenverkehrsbehörde bedarf es nicht.
2. § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Beschränkungen des fließenden Verkehrs aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung geschützter Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.
Beide Voraussetzungen liegen für die B 469 vor:
2.1.Was zunächst die besonderen örtlichen Verhältnisse anlangt, die eine "besondere" Gefahrenlage hervorrufen können, hat die Rechtsprechung bereits entschieden, dass diese insbesondere dann vorliegen können, wenn überdurchschnittlich starke Verkehrsströme auf verhältnismäßig kurzer Strecke über eine Vielzahl von Ab- und Auffahrten im Zusammenhang mit Anschlussstellen zusammengeführt und getrennt werden und deshalb eine erhöhte Unfallgefahr gegeben
sein kann.
Eine solche Situation liegt nach unserer Einschätzung an beiden Abschnitten der B 469 vor, bedingt durch den Ausbauzustand der B 469 und die tägliche Verkehrsmenge.
a) Nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 bewegen sich auf der B 469 zwischen Trennfurt und Niedernberg täglich zwischen 24.000 und 33.000 Fahrzeuge, der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt zwischen 1.800 und 2.300 Lkw am Tag. Regional betrachtet ist die Verkehrsmenge im nördlichen Abschnitt größer als im südlichen Abschnitt der B 469. Verkehrsstärken ab 30.000 Fahrzeuge/Tag werden zwischen Obernburg und Niedernberg erreicht. Insgesamt ist auch festzustellen, dass die Verkehrsmenge seit der amtlichen Straßenverkehrszählung 2005 nochmals zugenommen hat.
Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) lag auf Bundesstraßen in Bayern bei 9.640 Fahrzeugen, in Unterfranken bei 9.519 Fahrzeugen (Quelle: amtliche Straßenverkehrszählung 2010). Selbstverständlich lässt sich die B 469 mit ihrem vierstreifeigen Ausbau nicht ohne weiteres mit herkömmlichen zweistreifigen Bundesstraßen vergleichen, da sie aufgrund der vier Fahrspuren natürlich geeignet ist, mehr Verkehr aufzunehmen. Die DTV ist dennoch nahezu drei bis viermal so hoch wie auf einer durchschnittlichen Bundesstraße und bewegt sich schon im Bereich einer unterdurchschnittlich belasteten Autobahn (DTV/Bayern 46.111 Fahrzeuge, DTV/Unterfranken 41.716; Quelle jeweils amtliche Straßenverkehrszählung 2010).
b) Diese Verkehrsmenge wird auf einer Straße abgewickelt, die in den 1960er bzw. 1970er Jahren ausgeb




11.09.2014, 18:04

Wir konnten den vorläufigen Stop der 120 km/h Beschränkung erreichen. Jetzt wollen wir den Bürgerentscheid erzwingen und haben dafür ein BÜRGERBEGEHREN GEGEN 120km/h auf der B469 ins Leben gerufen. Ich brauche Eure Hilfe da wir einen engen Zeitrahmen haben. Ich hatte ein langes Gespräch mit Herrn Brückner von der Regierung für Unterfranken, dieser prüft den Fall jetzt. Nun wollen wir einen Bürgerentscheid erzwingen. Bitte zeichnet und teilt diese Petition dazu. Nicht alle Menschen erreichen wir per Internet, wenn Ihr Unterschriften in der Firma oder in Eurem Ort sammeln wollt bekommt Ihr Unterschriftenbögen von mir, bitte meldet Euch dazu per PN. Ihr könnt diese auch direkt bei der Petition herunterladen und mir nach der Sammlung wieder zuschicken. Bitte achtet darauf dass Ihr mit Name und Ort unterzeichnet damit wir das hinterher richtig einreichen können. Da das Bürgerbegehren diesmal nicht an den Landrat sondern an die Regierung Unterfranken geht benötigen wir 8000 Unterschriften, deshalb meine Bitte teilt den link auf Facebook, ladet die Unterschriftenbögen runter und lasst alle in Eurem Umfeld auf der Arbeit etc unterzeichnen. Hier der link zum Bürgerbegehren: www.openpetition.de/petition/online/buergerbegehren-gegen-das-geschwindigkeitslimit-auf-der-b469

Ständig neue Infos gibt es in unserer Gruppe auf Facebook, ich lade Euch ein dort beizutreten: www.facebook.com/groups/257829367751372/

Danke und uns allen viel Erfolg.


05.09.2014, 18:25

Sehr geehrte Unterstützer,

wir haben mit der Petition 2015 Stimmen gegen die 120km/h Begrenzung der B469 gesammelt. Diese Liste übergebe ich dem Landrat Jens Marco Scherf.

Heute habe ich mit Herrn Heiko Brückner von der Regierung für Unterfranken gesprochen der nun sofern genügend Beschwerden eingereicht werden eine Prüfung der Vorgänge angeht. Er wird prüfen ob das Landratsamt rechtmäßige und ausreichende Gründe für die Beschränkung hat. Darüber hinaus teilte er mir selbst mit ob es eventuell reicht die B469 nur an Unfallgefahrpunkten zu begrenzen und nicht auf der ganzen Strecke.

Ich denke das ist für uns alle wichtig und fordere Euch dazu auf nochmal Energie einzusetzen und Herrn Brückner eine Email mit Eurer Beschwerde zu schicken um unser Anliegen zu untermauern. Seine Emailadresse lautet:
heiko.brueckner@reg-ufr.bayern.de
bitte schreibt Ihm eine Email mit Eurem Widerspruch/Beschwerde, und einer kurzen und bitte sinnvollen Begründung damit er sieht das wir vernünftige Gründe haben und keine hirnlosen Raser sind wie das von vielen dargestellt wird. Herr Brückner hat mir mitgeteilt dass er dem Landratsamt recht schnell schreiben will, er braucht dazu dringend Eure Emails. Also bitte nicht verschieben sondern schnell erledigen. Hier ein Beispiel für die Email: Sehr geehrter Herr Brückner,
Mein Name ist Wolfgang Jeske, ich bin wohnhaft im Kapellenweg 46 in 63924 Rüdenau.

Hiermit lege ich einen Widerspruch/ Beschwerde gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B469 ein und die Vorgehensweise des Landratsamtes Miltenberg ein. Meine Begründung: ...


23.07.2014, 01:23

Ich möchte Euch nochmal darum bitten die Petition gegen durchgehende Begrenzung auf 120km/h der B469 zu unterstützen.
Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen um nochmal klar zu stellen, ich spreche damit nicht für die hirnlose Raserei. Im Gegenteil, ich fahre die B469 selbst da wo Sie freigegeben ist nur mit 140-150km/h. Aber der Punkt ist, ich will das selbst entscheiden. Wenn man angepasst fährt und vor allem Rücksicht nimmt dann ist es auch kein Problem schneller zu fahren.
Die B469 ist die wichtigste Ader von Miltenberg zur A3. Die schnelle Anbindung an den Flughafen Frankfurt und die Städte Frankfurt und Aschaffenburg und das übrige Autobahn Netz z.B. A45 usw. sind wichtig für die Standorte am Untermain. Eine gelähmte B469 bringt hier denke ich nur Nachteile.
Den Unfall als Grund für die Reglementierung vorzuschieben finde ich fadenscheinig. Es wird hier nur darauf spekuliert mehr Geld durch Blitzer einzunehmen.
Ich fordere ganz klar:
- Weg mit der 120km/h um den Verkehr flüssig zu halten
- Mehr Streifenfahrten mit Zivilfahrzeugen und zwar zur Kontrolle der Einhaltung des Rechtsfahrgebotes, Benutzung der Blinker, und am wichtigsten konsequente Kontrollen mehrmals täglich auf Handynutzung am Steuer.Das ist im heutigen Verkehr meiner Meinung nach das größte Risiko!
- Verlängerung der Beschleunigungsstreifen gerade im Bereich Niedernberg wo der LKW Verkehr der Gries Deco Company sonst nicht die richtige Geschwindigkeit bekommt um in den fließenden Verkehr sicher einzufädeln. Soll die Gemeinde Niedernberg sich an der Verlängerung der Beschleunigungsstreifen ruhig beteiligen, immerhin bekommt Sie ja auch die Gewerbesteuer. Ich hätte das beim Bau des Logistikzentrums ohnehin zur Auflage gemacht.
Meiner Meinung nach ist das Überholverbot das für diesen Abschnitt angedacht ist zusätzlich ein großes Risiko, wenn ein LKW einfädelt und der Fahrer auf der rechten Spur voll abbremsen muss da er ja durch das Verbot nicht nach links kann, dann sind Unfälle vorprogrammiert.
---Das Risiko auf der B469 ist nicht die hohe Geschwindigkeit, sondern die Handynutzung am Steuer, das wird bei 120km/h Beschränkung noch zunehmen, und die mangelnde Rücksicht auf andere Teilnehmer.---
Wenn die 120km/h kommt werden die Unfälle steigen.
-Der Verkehrsfluss wird behindert dadurch sinkt die Geschwindigkeit am Ende der Kolonne, Kettenraktionen und aggressives Fahrverhalten wie drängeln etc. werden zunehmen
- Noch mehr Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot und Spurwechsel ohne Rücksicht werden folgen.
- Mehr Fahrer greifen zum Handy denn bei 120km/h meint jeder er hat alles unter Kontrolle.
-mangelnde Konzentration bei langen Geradeauspassagen mit geringer Geschwindigkeit, gerade am Abend
-Gefahrenpotential durch Überholverbot im Bereich Niedernberg
Deswegen mein NEIN zur 120km/h auf der B469, aber ein klares JA für mehr Sicherheit durch Zivilstreifen
Stichworte: Rechtsfahrgebot, Rücksicht,Handynutzung


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