Regione: Germania

Wehrliegenschaftswesen - Ausstattung von 1 bis 2 Luftwaffenbasen mit Infrastruktur zur Abhaltung internationaler Gipfeltreffen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
140 Supporto 140 in Germania

La petizione è stata respinta

140 Supporto 140 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

10/03/2016, 03:23

Pet 1-18-14-56-021358

Wehrliegenschaftswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent begehrt, dass ein bis zwei Luftwaffenbasen mit einer Infrastruktur
auszustatten sind, um dort internationale Gipfeltreffen (G7, G20) abzuhalten.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen 140 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass
Luftwaffenbasen als militärischer Sicherheitsbereich im Vergleich zu Tagungsstätten
an touristisch geprägten Örtlichkeiten einfacher, kostengünstiger und mit weniger
Belästigung für die Wohnbevölkerung zu sichern seien. Neben den internationalen
Gipfeltreffen könnten dort auch kurzfristige Treffen hochrangiger Politiker stattfinden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss weist einführend darauf hin, dass die internationalen Gipfeltreffen mit
einem hohen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden sind. Die mit
der Petition vorgeschlagene Abhaltung dieser Treffen an Luftwaffenbasen erachtet
der Ausschuss als ungeeignet, da diese nicht über die erforderliche Infrastruktur zur
Durchführung internationaler Gipfeltreffen verfügen. Auch finanzielle Aspekte sind zu

berücksichtigen. Die Wirtschaftlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine weitgehende
Auslastung erreicht wird. Daneben verfügen Militärflugplätze nicht über die
erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung von großen Konferenzen, sodass
umfangreiche Baumaßnahmen und Landbeschaffungsmaßnahmen durchgeführt
werden müssten, die Kosten verursachen würden.
Zudem muss der eigentliche Nutzungszweck der Luftwaffenbasen berücksichtigt
werden. Aufgrund des Fluglärms sind Luftwaffenbasen nicht geeignet, um dort
Tagungen durchzuführen. Eine Einschränkung des Flugbetriebes für den Zeitraum
der Tagung kommt nicht in Betracht, da die militärischen Belange keiner
Beschränkungen unterliegen dürfen.
Der Ausschuss merkt an, dass die internationalen Gipfeltreffen neben den
eigentlichen Teilnehmern von einem erheblichen Tagungsgefolge begleitet werden,
beispielsweise Medienvertretern, Polizei- und Sicherheitskräften. Die Militärflugplätze
liegen meist in Regionen, die infrastrukturell schwach entwickelt sind. Die Nähe zu
Hoteleinrichtungen und dem Gaststättengewerbe ist häufig nicht gegeben. Dies führt
für alle Beteiligten zu erheblichen logistischen Schwierigkeiten bezüglich der
Unterbringung etc.
Neben den aufgezeigten organisatorischen Schwierigkeiten erkennt der Ausschuss
auch keinen Bedarf für die Bundeswehr, Tagungen und Konferenzen auf
Militärflugplätzen durchzuführen.
Der Ausschuss weist abschließend darauf hin, dass offizielle Veranstaltungen der
Bundesregierung eine besondere Bedeutung haben, die über die Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland in die internationale Gemeinschaft ausstrahlt.
Insbesondere die mediale und politische Bedeutung, die von Gipfeltreffen und
sonstigen Besuchen ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Mit der Auswahl der
Tagungsorte soll demnach auch die kulturelle und zivilgesellschaftliche Vielfalt des
Landes vermittelt werden.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen erkennt der Petitionsausschuss keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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