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Wehrmaterial - Einführung einer neuen Dienstbekleidung für die Bundeswehr

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Deutschen Bundestag
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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

06.07.2016 12:15

Pet 1-18-14-550-024522Wehrmaterial

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Eingabe soll die Einführung eines neuen Dienstanzuges (sogenannte Parade-

oder Ausgehuniform) für die Streitkräfte erreicht werden.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 42 Mitzeichnungen und

23 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Aspekt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der

Dienstanzug der Bundeswehr nicht mehr zeitgemäß und im Vergleich zu Streitkräften

anderer Nationen sehr bescheiden und unmodisch sei. Auch das vom Dienstherrn zur

Verfügung gestellte Barett werde von vielen Soldaten und Soldatinnen nicht getragen,

sondern es werde sich ein sogenanntes „französisches Commando Barett“ besorgt.

Im Rahmen der Attraktivitätsoffensive der Bundeswehr seien Maßnahmen

beschlossen worden, welche die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber

Deutschlands machen sollen. Dazu gehöre aber auch die Abschaffung des

unattraktiven, unzeitgemäßen und traditionslosen Dienstanzuges des Heeres und der

Luftwaffe. Dieses Anliegen sei in der Gesellschaft weit verbreitet und bestehe schon

seit längerer Zeit, eine Veränderung sei aber ausgeblieben, obwohl auch die Polizei

eine neue Uniform erhalten habe. Eine neue zeitgemäße und schicke „Ausgeh-

beziehungsweise Paradeuniform“ trüge positiv zum Image und zur gesellschaftlichen

Verankerung der Bundeswehr bei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach § 4 Absatz 3 Satz 2 Soldatengesetz der

Bundespräsident die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten erlässt. In der

„Dritten Anordnung über die Uniform der Soldaten“ vom Juni 1959 wurde festgelegt,

dass der Dienstanzug im Heer in der Farbe Grau und in der Luftwaffe in der Farbe

Blaugrau zu tragen ist. Diese Festlegung bildet seit dem Jahr 1959 Tradition in der

Bundeswehr. Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Dienstanzug stetig

weiterentwickelt wird, insbesondere hinsichtlich des Schnitts, der Stoffqualität und des

Tragekomforts. Derartige Änderungen fanden zuletzt im Jahr 2011 statt.

Hinsichtlich der Kostenübernahme für die Dienstkleidung weist der Ausschuss auf die

Regelung des § 69 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz hin. Im Rahmen der

geforderten Einführung eines neuen Dienstanzuges würden erhebliche

Beschaffungskosten anfallen, da nach dieser Vorschrift den Soldaten und Soldatinnen

der Bundeswehr (mit Ausnahme der Offiziere) eine neue Uniform – nach derzeitiger

Vorschriftenlage in zweifacher Ausfertigung – bereitzustellen wäre. Ein eventueller

Verpassungs- und Austauschvorrat ist dabei noch nicht berücksichtigt. Der Ausschuss

hebt hervor, dass Haushaltsmittel für die Beschaffung von Bekleidung nur in einem

begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen. Ferner sind die Haushaltsmittel vorrangig

zur Stabilisierung und Verbesserung der allgemeinen Versorgungslage zu verwenden.

Nur so kann eine bedarfsgerechte Versorgung für Einsatz, Ausbildung und

Inübunghaltung gewährleistet werden.

Hinsichtlich der Kopfbedeckung stellt der Ausschuss fest, dass sie in der aktuellen

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die

Uniform der Soldaten als fester Bestandteil der Uniform deutscher Soldaten und

Soldatinnen festgelegt ist. An den Kopfbedeckungen zum Dienstanzug wird das

Nationalitätskennzeichen getragen. Schon aus diesem Grund ist der mit der Petition

geforderte gänzliche Wegfall des Baretts nicht ohne Weiteres möglich. Darüber hinaus

orientiert sich die Uniformgestaltung an international üblichen Gegebenheiten.

Insoweit hebt der Ausschuss hervor, dass Kopfbedeckungen weltweit Bestandteil der

Uniformen im militärischen Bereich sind.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass für Dienstkleidung von Soldatinnen und

Soldaten nicht Modetrends und mehrheitliches Gefallen im Vordergrund stehen.



Unzufriedenheit lässt sich bei subjektiven Wahrnehmungen nie gänzlich vermeiden.

Die gegenwärtig ausgegebenen Bekleidungsgegenstände der Bundeswehr erfahren

jedoch eine im Wesentlichen positive Wahrnehmung.

Die Mehrheit der Bundeswehrangehörigen identifiziert sich mit der vorhandenen

Uniform der Bundeswehr als ein Erkennungsmerkmal der ersten konsequent

demokratischen Armee Deutschlands. Die einzelnen Bestandteile und die schlichte

Formen- und Farbensprache haben einen hohen internationalen

Wiedererkennungswert. Sie steht für eine eigene, gewachsene Tradition und

symbolisiert das Selbstverständnis der Bundeswehr als bescheidene

Parlamentsarmee des demokratischen Gemeinwesens.

Der Ausschuss sieht vor dem Hintergrund der Ausführungen keine Notwendigkeit für

die mit der Petition geforderte Einführung eines neuen Dienstanzuges für

Bundeswehrangehörige.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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