Περιοχή: Γερμανία

Wehrpflichtgesetz - Beibehaltung der Aussetzung der Wehrpflicht

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Υποστηρικτικό 64 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

64 Υποστηρικτικό 64 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 1:05 μ.μ.

Pet 1-18-14-500-035884

Wehrpflichtgesetz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Aussetzung der Wehrpflicht beizubehalten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 64 Mitzeichnungen und 50 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass in den
Medien eine Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert werde. Daher solle der
Deutsche Bundestag beschließen, von der Wiedereinführung der Wehrpflicht
abzusehen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine parlamentarische
Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält fest, dass die Einberufung von wehrpflichtigen Männern
im Friedensfall im Jahr 2011 ausgesetzt wurde. In der Bundesregierung bestehen
keine politischen Bestrebungen, die Einberufung von wehrpflichtigen Männern
außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wieder einzuführen.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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