Região: Alemanha

Wehrtechnik - Austausch der beim Wachbataillon verwendeten Karabiner 98 gegen zeitgemäße Bewaffnung

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
27 Apoiador 27 em Alemanha

A petição não foi aceite.

27 Apoiador 27 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

05/01/2019 03:25

Pet 1-18-14-553-042576 Wehrtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der beim Wachbataillon verwendete
Karabiner 98 gegen eine zeitgemäße Bewaffnung ausgetauscht wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 27 Mitzeichnungen und 19 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der
Bundeswehr derzeit alle Liegenschaften dahingehend überprüft würden,
Wehrmachts-Devotionalien zu finden und zu entfernen. Um glaubwürdig zu sein,
müsse die Bundeswehrführung aber mit gutem Beispiel vorangehen. Der im
Wachbataillon verwendete Karabiner 98 sei das Standardgewehr der Deutschen
Wehrmacht gewesen. Deshalb dürfe er in der Bundeswehr keinen Platz mehr haben.
Im Übrigen sei das Präsentieren von Waffen bei protokollarischen Anlässen
ursprünglich eine Demonstration höchster Gefechtsbereitschaft gewesen. Die
Verwendung einer veralteten Waffe entspreche dem nicht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das internationale Protokoll für das
Erweisen militärischer Ehren in der Regel das Abnehmen der Front der angetretenen
Soldatinnen und Soldaten vorsieht. Diese stehen für die Streitkräfte ihres Landes,
dessen Souveränität und Handlungsfähigkeit. Der Gast inspiziert symbolisch die
angetretenen Soldatinnen und Soldaten. Anders als vom Petenten dargestellt, ist
dabei das Präsentieren von Waffen eine Friedensgeste, mit der sich der Gast vom
ungeladenen Zustand der Waffen überzeugen kann. Diese Ehrerweisung stärkt das
gegenseitige Vertrauen. Gast und Gastgeber sind unbewaffnet und kommen in
friedlicher Absicht zusammen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Ehrerweisung in Form des preußischen
Infanteriegriffes dargestellt. Fester Bestandteil hierbei ist der Präsentiergriff mit dem
Karabiner. Das Wachbataillon verfügt hierzu über Karabiner 98k als nicht schussfähige
„Dekorationswaffen“.

Der Karabiner 98k wurde 1935 in die Reichswehr eingeführt, ab 1936 war er
Standardwaffe der Wehrmacht. Es handelte sich um eine Weiterentwicklung des
Karabiners 98, der vorher in der Kaiserlichen Kontingentarmee und in der Reichswehr
verwendet wurde. Er gilt nicht als typisches Wehrmachtssymbol, da er optisch nicht
nur einer historischen Periode zugeordnet werden kann.

Nach 1945 wurde der Karabiner 98k vom Bundesgrenzschutz übernommen und 1957
an das neu aufgestellte Wachbataillon weitergegeben. Wenige Karabiner dieses Typs
wurden nach 1945 produziert.

Die Karabiner im heutigen Bestand des Wachbataillons sind nicht mehr im
Originalzustand. Durch die hohe Beanspruchung in der Ausbildung wurden die Waffen
in den letzten Jahrzehnten mehrmals runderneuert, teilweise noch vorhandene
Wehrmachtkennzeichnungen wurden entfernt.

Der demilitarisierte und symbolbereinigte Karabiner 98k und der mit ihm gezeigte
Präsentiergriff sind seit über sechzig Jahren fester Bestandteil des Protokollarischen
Ehrendienstes. Seine Verwendung im Protokollarischen Ehrendienst ist damit Teil
bundeswehreigener Tradition. Der Einsatz des Karabiners ist durch die Übernahme
der Verantwortung für die Herkunft und den Umgang mit ihm (Entfernung jeglicher
Wehrmachtsprägungen) auch weiterhin legitimiert.

Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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