Reģions: Vācija

Wehrtechnik - Einsatz von Wasserstofftechnologien vor allem für Schiffe und Panzer der Bundeswehr

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Deutschen Bundestag
66 Atbalstošs 66 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:05

Pet 1-18-14-553-014172

Wehrtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird der Einsatz von Wasserstofftechnologien für Schiffe und Panzer
der Bundeswehr gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 66 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es ein
wichtiges Ziel sei, CO2 einzusparen. Gleichzeitig sollten die Innovationskraft und die
Wettbewerbskraft der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Der Petent fordert den
Einsatz von Wasserstofftechnologien, um die Bundeswehr von Diesel unabhängiger
zu machen. Diese habe schon gute Erfahrungen mit dem U-Boot 212 A gemacht,
dessen Antriebsanlage auf Brennstoffzellen basiere. Der bereits erzielte Fortschritt
könnte weiter ausgebaut werden, indem auch Schiffe und Panzer auf Brennstoffzellen
umgerüstet würden. Dies sei ein entscheidender Beitrag für die CO2-Reduzierung und
damit für die Erreichung der Klimaziele.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Thematik der
Brennstoffzellentechnologie bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer
Anträge, Unterrichtungen und Fragen in der 17. und 18. Legislaturperiode ist
(u. a. Drucksachen 17/3647; 17/6434; 18/1510 S. 148; 18/2262 S. 17 und 18/2497
S. 15). Die entsprechenden Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.
Der Ausschuss stellt des Weiteren fest, dass die Bundesregierung die
Weiterentwicklung der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien, insbesondere
für verkehrliche Anwendungen, im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ (NIP) fördert. Neben
Fahrzeugtechnologien sind hiermit auch infrastrukturelle Fragen zu Strategien einer
flächendeckenden Versorgung verbunden. Das NIP wird unter Federführung des BMVI
bis zum Jahr 2016 umgesetzt. Auch haben sich die Koalitionsparteien im
Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für
E‑Mobilität zu machen. Dabei soll ein technologieoffener Ansatz inklusive der
Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie verfolgt werden (S. 15
des Koalitionsvertrags).
Hinsichtlich der vom Petenten geforderten Nutzung der Brennstoffzellentechnologie
durch die Bundeswehr weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundeswehr
in den letzten Jahren untersucht hat, inwieweit diese Technologie über den Bereich
der Unterwasserantriebe hinaus effektiv verwendet werden könnte. Zwischen 2008
und 2014 wurde durch die Wehrtechnische Dienststelle für Kraftfahrzeuge und Panzer
(WTD 41) – zusammen mit Forschungsinstituten und der Industrie – Untersuchungen
auf dem Gebiet der Brennstoffzellentechnologienutzung für Landfahrzeuge
durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass Großgeräte der Bundeswehr für ihren
Einsatz sehr hohe Antriebsleistungen und eine große Reichweite erfordern. Um diese
zu gewährleisten, sind sowohl eine hohe Energiedichte als auch ein großer
Energievorrat für den Antrieb vorzuhalten. Wasserstoffbasierte Brennstoffzellen
können dies nach dem jetzigen Stand der Technik nicht leisten. Die
Brennstoffzellentechnologie ist damit für eine Nutzung in Land- und
Überwasserfahrzeugen derzeit nicht geeignet. Des Weiteren stellt der Ausschuss fest,
dass Sicherheits- und Logistikaspekte gegen die Nutzung sprechen.
Der Ausschuss begrüßt zwar das Anliegen des Petenten, CO2 einzusparen und die
Innovationskraft und Wettbewerbskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken. Im
Ergebnis der Prüfung stellt er jedoch fest, dass die Brennstoffzellentechnologie für eine

Nutzung in Land- und Überwasserfahrzeugen in der Bundeswehr nicht geeignet ist.
Ferner wird die Weiterentwicklung der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien
durch die Bundesregierung bereits mit verschiedenen Maßnahmen gefördert. Einen
darüber hinausgehenden parlamentarischen Handlungsbedarf vermag der Ausschuss
nicht zu erkennen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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