Wehrtechnik - Elektronische Sicherung der im Besitz der Bundeswehr befindlichen schweren Waffen etc.

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Ondersteunend 69 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

69 Ondersteunend 69 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

11-09-2017 12:57

Pet 1-18-14-553-029427Wehrtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert mit der Eingabe, die elektronische Sicherung der im Besitz der
Bundeswehr befindlichen schweren Waffen, gepanzerten Fahrzeuge und
Raketenwerfer MILAN, um diese gegen Fremdzugriff zu schützen.
Zur Begründung verweist der Petent auf den IS, der gezeigt habe, dass es ein Leichtes
sei, sich moderner Waffen zu bedienen. Deshalb sei zu befürchten, dass dies auch in
Deutschland möglich sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 69 Mitzeichnern online unterstützt. Außerdem gingen
43 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Es wird um Verständnis gebeten, dass
nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung ist eine über die bisher
getroffenen Schutzmaßnahmen hinausgehende, zusätzliche technische Sicherung

zum Schutz von Waffensystemen oder gepanzerten Fahrzeugen der Bundeswehr
gegen unbefugte Nutzung nicht erforderlich.
Alle Waffensysteme und gepanzerten Fahrzeuge der Bundeswehr werden in
bewachten Kasernen abgestellt. Tragbare Waffensysteme werden zusätzlich in
einbruchsgeschützten und mit Alarmanlagen gesicherten Waffenkammern gelagert.
Die für die Nutzung dieser Waffen erforderliche Munition wird in eigens dafür
vorgesehenen Munitionslagern – räumlich getrennt von den Waffen – gelagert.
Werden Waffensysteme der Bundeswehr mit Munition versehen, so werden diese von
bewaffneten Soldaten fortdauernd bewacht.
Für die Inbetriebnahme und Nutzung komplexer Waffensysteme selbst sind eine
intensive Ausbildung und umfassende Systemkenntnisse erforderlich.
Aus hiesiger Sicht ist es somit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass
sich Unbefugte in Deutschland Waffen bzw. Waffensysteme, einschließlich der
erforderlichen Munition, oder gepanzerter Fahrzeuge der Bundeswehr bemächtigen
und diese zum Einsatz bringen.
Droht in einem Einsatz der Verlust eines Waffensystems, so sind für diesen Fall in den
einschlägigen Vorschriften der Waffensysteme die Maßnahmen beschrieben, die zu
ergreifen sind, um das Waffensystem bzw. das Fahrzeug gegen unbefugte Nutzung
zu schützen.
Der Ausschuss sieht im Kontext der Petition somit aktuell keinen weitergehenden
parlamentarischen Handlungsbedarf.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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