Wehrtechnik - Programmierung von militärisch genutzten Robotern bzw. autonomen Geräten mit sog. künstlicher Intelligenz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 1-18-14-553-030659

Wehrtechnik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird angeregt, dass militärisch genutzte Roboter bzw. autonome
Geräte mit sogenannter künstlicher Intelligenz so programmiert werden, dass sie bei
Abbruch der Kommunikationsverbindung selbständig keine kriegerischen bzw.
taktischen Aktionen durchführen können. Alternativ sollen autonome Kampfeinheiten
in der Bundeswehr generell verboten werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass immer mehr
autonome Waffen produziert bzw. erforscht würden. Diese Waffen könnten im Falle
eines Kommunikationsabbruchs zur Leitstelle und bei veränderter Ausgangslage (z. B.
Abbruch eines Angriffs) nicht von einem Ziel abgebracht werden. Daher sei es
notwendig, dass die Systeme zwingend selbstständig von der Zielverfolgung absehen,
auch wenn die auszuführende Aktion im Aktionsplan vorgesehen sei.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 57 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen elf Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
In der öffentlichen Debatte werden Aspekte des Einsatzes bewaffneter Drohnen,
vollautomatisierter und zukünftiger ggf. autonomer Waffensysteme häufig miteinander
vermengt. Autonome Systeme wie auch die hierzu nötige künstliche Intelligenz
existieren derzeit nicht, auch nicht in der Bundeswehr. Sie würden sich dadurch

auszeichnen, dass sie Entscheidungsgänge vollumfänglich selbstständig, ohne
menschliche Einflussnahme durchführen. Vollautomatisierte Waffensysteme zeichnen
sich dagegen dadurch aus, dass sie die Zielauswahl und Zielverfolgung, wie auch die
Entscheidung zum Abfeuern der Waffe, lediglich aufgrund von Menschen
vorprogrammierter Befehle ausführen. Die Debatte über die Nutzung von Drohnen
bezieht sich auf ferngesteuerte (unbemannte) Flugsysteme, bei denen wesentliche
Vorgänge menschlicher Entscheidung unterliegen und alle kritischen Entscheidungen
etwa über die Zielauswahl und den Waffeneinsatz stets und unmittelbar durch einen
Angehörigen der Streitkräfte getroffen werden.
Artikel 36 des Zusatzprotokolls I vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom
2. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (ZP I)
verpflichtet bei der Entwicklung, Beschaffung oder Einführung neuer Waffen oder
neuer Mittel oder Methoden der Kriegsführung festzustellen, ob ihre Verwendung stets
oder unter bestimmten Umständen durch das Zusatzprotokoll oder andere
völkerrechtliche Verpflichtungen verboten ist. Das Bundesministerium der
Verteidigung setzt dies durch entsprechende „Waffenprüfungen“ um.
In diesem Kontext sprechen sich zunehmend mehr Staaten auch anlässlich der Genfer
Expertentreffen im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens seit April 2014 dafür aus,
insbesondere mit Blick auf autonome Waffensysteme solche Prüfungen für neu zu
entwickelnde Waffen im Sinne von Artikel 36 ZP I stärker in den Fokus der
Betrachtungen zu rücken und damit die Umsetzung bestehender völkerrechtlicher
Regelungen zu stärken. Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv in diesen Runden und
unterstützt ein solches Vorgehen.
Über diese völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus ist die Meinung über
Waffensysteme, die ganz ohne menschliche Entscheidungsgewalt agieren können, in
der Bundesrepublik Deutschland einhellig. So hält der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD ausdrücklich fest, dass sich die Bundesrepublik Deutschland „für
eine völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einsetzen [wird], die
dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen“.
Daher werden in der Bundeswehr im Rahmen von Beschaffungsentscheidungen über
qualitativ neue Waffensysteme völker- und verfassungsrechtliche,
sicherheitspolitische und ethische Fragen einbezogen. Eine solche Prüfung würde
auch bei einer Entwicklung, Beschaffung oder Einführung heute noch nicht
existierender autonomer Waffensysteme vorgenommen werden.

Auch wenn derzeit weder autonome Waffensysteme noch die hierfür nötige künstliche
Intelligenz existieren, steht fest, dass künftige ggf. autonome Waffensysteme nur dann
in der Bundeswehr eingesetzt werden, wenn sie die Regeln des humanitären
Völkerrechts einhalten können. Hierzu würde u. a. gehören, dass eine menschliche
Kontrolle („human control“) über die Entscheidung über Gewaltanwendung verbleibt.
Zunehmende Automatisierung und Autonomie in militärischen Systemen sind nicht von
vornherein völkerrechtlich verboten und führen nicht per se zu rechtsethischen
Fragestellungen. Unkritische Anwendungsfelder würden z. B. auch autonom
agierende Minensuchboote, Roboter für Kampfmittelräumdienst sowie selbstständig
handelnde Sanitäts- und Transportfahrzeuge darstellen. Auch zukünftig dürfen ggf.
autonome Waffensysteme aber nur dann eingesetzt werden, wenn sie die Regeln des
humanitären Völkerrechts einhalten können.
Die Bedenken des Petenten werden bereits umfänglich berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
der Sachlage im Ergebnis keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen
und die Forderung der Petition nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Verteidigung – als Material zu
überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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