Regione: Germania

Wehrtechnik - Verbot von Forschung, Entwicklung, Herstellung und Handel autonomer Angriffswaffensysteme

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
325 Supporto 325 in Germania

La petizione è stata respinta

325 Supporto 325 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:09

Pet 1-17-14-553-053611

Wehrtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Forschung, Entwicklung, Herstellung
und der Handel mit autonomen Angriffswaffenystemen in Deutschland untersagt wird
und sich die Bundesregierung für ein solches Verbot auf europäischer und
internationaler Ebene einsetzt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass diese
Systeme, insbesondere die sogenannten „Killerroboter“, gegen ethische Normen,
gegen nationale und internationale Rechtsprechung und gegen das humanitäre
Völkerrecht verstoßen würden, weil sie unbemannte Waffengewalt einsetzten, die
einer Entscheidung eines Menschen nicht bedürfe. Es sei davon auszugehen, dass
Staaten die Forschung in autonome Waffensysteme intensivierten, um ihre
militärische Schlagkraft zu vergrößern und eigene Verluste zu minimieren. Eine
juristische Strafverfolgung wegen möglicher Schäden an der Zivilbevölkerung in
Folge der Verwendung dieser Systeme sei erheblich erschwert, weil hinter der
autonomen Waffe keine die Verantwortung übernehmende, individualisierbare
Person stünde. Dies führe zu einer verminderten Rechenschaftspflicht der diese
Waffen einsetzenden Staaten. Eine Verbreitung dieser Technologien müsse so
schnell wie möglich unterbunden werden, da die Geschichte bereits gezeigt habe,
dass es enormer Anstrengungen bedürfe, einmal entstandene Waffensysteme
wieder zu verbieten.
Wegen der Einzelheiten zu diesem Vorbringen wird auf die im Rahmen der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis,
dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.

Die Petition wurde auf den Internetseiten des Petitionsausschusses veröffentlicht.
Sie erhielt 325 Mitzeichnungen und führte zu 39 Diskussionsbeiträgen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich
unter Berücksichtigung der zu der Eingabe erbetenen Stellungnahme der
Bundesregierung zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Thematik der
unbemannten bewaffneten Systeme sowohl in der 17. als auch der
18. Legislaturperiode intensiv in den verschiedenen parlamentarischen Gremien des
Deutschen Bundestages beraten wurde. Der Ausschuss verweist insbesondere auf
verschiedene kleine und große Anfragen, den ausführlichen
Technikfolgenabschätzungsbericht „Stand und Perspektiven der militärischen
Nutzung unbemannter Systeme“ sowie zwei Expertenanhörungen im
Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“. Zudem
befasste sich der Verteidigungsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter dem
Titel „Völker-, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen
im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus
auch weitergehende Kampffähigkeit haben“ mit dieser Thematik. Die
parlamentarischen Vorgänge hierzu können unter www.bundestag.de aufgerufen und
eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss teilt grundsätzlich die mit der Petition vorgetragenen
Bedenken hinsichtlich der Konsequenzen bewaffneter autonomer Systeme. Der
Ausschuss begrüßt daher die Entscheidung der Bundesregierung, dass sich
deutsche unbemannte fliegende Systeme (Unmanned Aerial Systems / UAS) auch in
Zukunft unverändert zu jeder Zeit unter der direkten Kontrolle von Menschen
befinden werden. Eine autonome Entscheidung zum Waffeneinsatz aufgrund einer
Computer- oder Maschinenlogik wird es in der Bundeswehr auch weiterhin nicht
geben.
Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass das Völkerrecht unabhängig vom Grad
der technischen Entwicklung unter allen Umständen zu beachten ist und dass auch
ein möglicher Einsatz bewaffneter Drohnen nur im Rahmen des geltenden
Völkerrechts erfolgen darf. Insoweit entsprechen diese Grundsätze denen, die aus
dem Bericht der Vereinten Nationen (VN)-Sonderberichterstatters für
außergewöhnliche, willkürliche und summarische Hinrichtungen hervorgehen. Auch
sind bei jedem Einsatz von UAS heute und in Zukunft neben dem Schutz deutscher

Soldaten im Einsatz auch rechtliche sowie ethische Bedingungen zwingend zu
berücksichtigen.
Ferner hält der Ausschuss fest, dass Transparenz bei der Entwicklung von
Standards und Vorschriften in diesem Zusammenhang sowohl dem Ausschuss als
auch der Bundesregierung ein besonders wichtiges Thema ist. So wurde seitens der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der 2013 stattgefundenen
Regierungsexpertenkonferenz der Vereinten Nationen zur Weiterentwicklung des
VN-Waffenregisters, dem wichtigsten Transparenzinstrument der Vereinten
Nationen, erfolgreich darauf hingewirkt, dass bewaffnete unbemannte Flugzeuge und
Hubschrauber künftig analog zu bemannten Systemen im Rahmen der
internationalen Meldepflichten des VN-Waffenregisters zu behandeln sind. Der
Ausschuss teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass völkerrechtswidrige
Tötungen mit bewaffneten Drohnen auch weiterhin abzulehnen sind.
Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass sich die Bundesregierung dafür
ausgesprochen hat, für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in
internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime einzutreten und sich für eine
völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme einzusetzen, die dem
Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen. Vor einer
Entscheidung über die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme sollen alle damit
im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen,
sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig geprüft werden. Dies gilt
insbesondere für neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über
Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.
Der Ausschuss merkt ergänzend an, dass im Mai 2014 im Rahmen der Vereinten
Nationen (VN) unter breiter Beteiligung von Wissenschaftlern und
Nichtregierungsorganisationen ein erstes informelles Expertentreffen der
Signatarstaaten des VN-Waffenübereinkommens zu ethischen, technischen,
rechtlichen und militärischen Aspekten von letalen autonomen Waffensystemen
stattgefunden hat. Der Zweck des VN-Waffenübereinkommens ist es, den Einsatz
bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßiges Leiden verursachen oder
unterschiedslos wirken können, zu beschränken oder gegebenenfalls zu verbieten.
Der Ausschuss begrüßt, dass sich die Bundesregierung aktiv daran beteiligt, einen
breiten internationalen Konsens über die damit verbundenen Fragen herbeizuführen
und den ggf. notwendigen spezifischen Regelungsbedarf zu bestimmen. Maßgeblich
ist dabei, dass die Entscheidung über einen Waffeneinsatz gegen Personen nicht

dem Menschen entzogen und die Einhaltung des Humanitären Völkerrechtes
gewährleistet wird. Die Koalitionsparteien haben deshalb im Koalitionsvertrag
vereinbart, sich für die Ächtung solcher Waffensysteme einzusetzen, die dies nicht
gewährleisten. Der Ausschuss betont, dass für die Bundeswehr auch weiterhin nur
Waffensysteme in Betracht kommen, die den Anforderungen des Humanitären
Völkerrechts entsprechen.
Im Ergebnis der Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher aus den genannten
Gründen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Verteidigung
– als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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