Region: Thüringen

Weiches Wasser für Rudolstadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
27 Unterstützende 27 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

27 Unterstützende 27 in Thüringen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

22.12.2017, 03:33

Die Petition ist am 18. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde die Petition nur von 25 Mitzeichnern unterstützt. Das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgeschriebene Quorum für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen wurde damit nicht erreicht. Der Petent hat auch Listen mit über 3.200 Unterschriften zur Unterstützung des Anliegens vorgelegt. Diese erfüllen die Voraussetzungen des § 14 a Abs. 6 Thüringer Petitionsgesetz zwar nicht, da die Mitzeichnenden nicht mit Name und Wohnort im Internet veröffentlicht wurden. Der Petitionsausschuss hat jedoch beschlossen, den Petenten in einer seiner regulären, nichtöffentlichen Sitzungen anzuhören.

In der Anhörung am 14. September 2017 hatte der Petent die Gelegenheit, das Anliegen der Bürgerinitiative näher zu erläutern und mit den Abgeordneten und den anwesenden Vertretern der Landesregierung und des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (ZWA) zu erörtern.

Im Zuge der Beratung der Petition erlangte der Petitionsausschuss Kenntnis von einem Kompromissvorschlag des ZWA, den Härtegrad des Trinkwassers durch Beimischung eines gewissen Anteils Fernwasser auf ca. 10 °dH zu verringern. Auf Nachfrage bestätigte der ZWA dem Ausschuss daraufhin, dass derzeit in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro ein Mischwasserkonzept erarbeitet werde und dieses anschließend umgesetzt werde. Mit der Umsetzung sei spätestens 2019 zu rechnen.

Den Ausschuss hat In der weiteren Beratung auch interessiert, welche Kostenkalkulation der Entscheidung des ZWA zur teilweisen Umstellung auf Eigenwasser zugrunde gelegen hat. Er bat daher den ZWA, nochmals die Kalkulation im Einzelnen zu erläutern.

In der ausführlichen Erläuterung, die der ZWA daraufhin über das TMUEN dem Petitionsausschuss übermittelte, legte er dar, dass von zu erwartenden Kosten für Eigenwasser von 0,48 €/m3 ausgegangen worden sei (im Jahr 2015 seien es tatsächlich sogar lediglich 0,31 €/m3 gewesen) gegenüber einem von der Thüringer Fernwasserversorgung erhobenen Preis von 0,69 €/m3.

der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 40. Sitzung am 16. November 2017 abschließend behandelt. Im Ergebnis der Beratung gelangte der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass das vom Zweckverband als Kompromissvorschlag vorgesehene Mischwasserkonzept zu einer spürbaren Verringerung des Härtegrads des Trinkwassers führen wird und damit für die betroffenen Verbraucher eine annehmbare Lösung darstellt. Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in den Versorgungsgebieten vieler Zweckverbände das Trinkwasser einen vergleichbaren Härtegrad aufweist wie nunmehr vom ZWA für Rudolstadt im Zuge des Mischwasserkonzepts angestrebt; häufig ist das zur Verfügung gestellte Trinkwasser auch noch härter. Die künftig vom ZWA für die betroffenen Haushalte vorgesehene Wasserqualität erscheint dem Ausschuss vor diesem Hintergrund zumutbar. Gleichzeitig ergaben sich für den Petitionsausschuss letztlich keine Anhaltspunkte, die Entscheidung des ZWA zur Umstellung auf Eigenwasser zu beanstanden. Der ZWA hat zuletzt durch entsprechende Unterlagen zu seiner Kalkulation im Zusammenhang mit der Umstellung nachvollziehbar dargelegt, weshalb er die Versorgung aus eigenen Brunnen als die wirtschaftlichste Variante eingeschätzt hat.

Da sich kein Fehlverhalten des ZWA feststellen lässt, hat der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, auf den Verband im Sinne einer weiteren Reduzierung des Härtegrads oder gar einer vollständigen Rückkehr zur Fernwasserversorgung einzuwirken. Die von der Bürgerinitiative beanstandete Entscheidung über die Umstellung auf Eigenwasser sowie auch über die nunmehr verfolgte Mischwasserlösung obliegen dem Verbandsausschuss bzw. der Verbandsversammlung und somit den darin vertretenen Bürgermeistern. Der Ausschuss begrüßt vor diesem Hintergrund das nunmehr seitens des ZWA vorgesehene Mischwasserkonzept als eine für die Verbraucher akzeptable Lösung. Der Ausschuss sieht nunmehr keine weiteren Möglichkeiten, in der Angelegenheit vermittelnd zwischen der Bürgerinitiative und dem Zweckverband tätig zu werden. Er weist abschließend darauf hin, dass der Petent die Bildung eines Verbraucherbeirats beim ZWA anregen könnte, über den sachkundige Bürger aus dem Verbandsgebiet beratend bei Entscheidungen des Zweckverbands mitwirken können.

Der Petitionsausschuss hat beschlossen, die Petition mit den erteilten Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.


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