Reģions: Vācija

Wertpapierhandel - Einführung eines "aktienmarktsozialistischen Kapitalismus"

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Atbalstošs 28 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13:05

Pet 2-18-08-763-035817

Wertpapierhandel


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Einführung eines aktienmarktsozialistischen Kapitalismus
gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, im
Aktienmarktsozialismus seien alle Großunternehmen börsennotierte Unternehmen,
die sich mindestens zu 51% im öffentlichen Eigentum befänden. Neuartige
Institutionen trennten die politische Sphäre von der Unternehmenssphäre. Der Staat
stelle die wirtschaftlichen und demokratischen Rahmenbedingungen sicher und
überlasse die unternehmerische Initiative den privaten Eigentümern. Die freie
marktwirtschaftliche Tätigkeit, das private Recht des Eigentums sowie die
Tarifautonomie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sollten
unangetastet bleiben. Darüber hinaus solle der Staat den Erwerb der
Unternehmensanteile über Staatsanleihen finanzieren. Ein Bundesaktionär, welcher
institutionell unabhängig sein soll, soll mit Hilfe dieses Kapitals für eine bestmögliche
Wirtschaftlichkeit und Gewinnausschüttung der Unternehmen sorgen. Mit Hilfe
umfassender Transparenz- und Veröffentlichungspflichten sowie der Wahl der
Amtsträger solle eine öffentliche Kontrolle bestehen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 29 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
14 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag dem Anliegen des Petenten nicht näher zu treten.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass der vom Petenten skizzierte
Aktienmarktsozialismus, welcher auf eine Idee von einem international anerkannten
Ökonomen zurückgeht, viele Fragen offen lässt. Der Ausschuss vermag dem
Konzept nicht zu entnehmen, wie die Marktfunktionen weiterhin gewährleistet werden
sollen. Vielmehr wird die These aufgestellt, dass die Allokationsfunktion Bestand hat.
Aus Sicht des Ausschusses ist es aber fraglich, wie es gelingen soll, das Kapital in
die Investitionen mit der höchsten Rendite und somit in eine möglichst produktive
Verwendung zu lenken, wenn dies durch einen "Bundesaktionär" bestimmt wird.
Auch ist das Kriterium für die Aktienkäufe des Staates allein die Größe des
Unternehmens und nicht dessen Rentabilität. Wenn alle Unternehmen mehrheitlich
dem Staat gehörten, ist weiter fraglich, wie unter diesen Bedingungen ein
funktionierender Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten
gewährleistet werden kann.
Des Weiteren steht zu befürchten, dass der Handel mit Unternehmensanteilen
eingeschränkt werden dürfte, da ein großer Teil beim Staat liegt und somit dem
freien Handel entzogen wird. Auch berücksichtigt der Petent nicht, ob die großen
Unternehmen alle Voraussetzungen für einen Börsengang erfüllen, da hiermit
gesetzliche, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen verbunden sind.
Weiter merkt der Ausschuss an, dass in der Eingabe nicht dargestellt wird, wie eine
"neuartige Institution" aussehen soll, die gewährleistet, dass der Staat als
Eigentümer nur Rahmenbedingungen setzt, während die unternehmerische
Verantwortung im Unternehmen verbleibt. Immerhin ist laut Vorschlag der Staat der
Hauptaktionär. Ein Hauptaktionär mit über 50% Anteil der Stammaktien kann das
Unternehmen weitgehend kontrollieren, er ist Mehrheitsaktionär. Die enorme
Machtkonzentration bei einem "Bundesaktionär" ist auch tendenziell für die
Freiheitsrechte gefährdend.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass eine Verstaatlichung großer
Unternehmen zudem dem ordnungspolitischen Grundsatz unserer Sozialen
Marktwirtschaft widerspricht, wonach staatliche Unternehmensbeteiligungen auf ein

Minimum zu reduzieren sind. Öffentliche Beteiligungen an Unternehmen setzen ein
"wichtiges Bundesinteresse" voraus. Die wichtigen Bundesinteressen werden
fortlaufend überprüft und unterliegen Veränderungen. Der Bund zieht sich dort
zurück, wo private Beteiligungen eine mindestens gleich gute Aufgabenerfüllung
erwarten lassen. Private Unternehmen hingegen können am Markt oftmals
innovationsfreudiger agieren. Regelmäßig können sie gleiche Güter und Leistungen
kostengünstiger bereitstellen, da sie im Wettbewerb Effizienzpotenziale besser
nutzen können. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für hohes Wachstum und
Beschäftigung sowie steigende Einkommen.
Auch vermag der Petitionsausschuss die vorgeschlagene Finanzierung durch
Schuldenaufnahme des notwendigen Staatskapitals für die
Unternehmensbeteiligungen nicht zu befürworten. Es bestehen zahlreiche
Unsicherheiten, ob die Verschuldung wieder zurückgeführt werden kann, da die
zukünftige Rendite unsicher ist. Dem Vernehmen nach hält es der Verfasser dieser
Idee nicht für ausgeschlossen, dass die Staatsverschuldung dauerhaft ausgeweitet
werden müsste. Dies kann vor dem Ziel einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung
und ausgeglichener Haushalte nicht befürwortet werden. Nur mit soliden Finanzen
lässt sich die Handlungsfähigkeit des Staates vollumfänglich absichern.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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