Terület: Németország

Wertpapierhandel - Einrichtung eines Staatsfonds

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
87 Támogató 87 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

87 Támogató 87 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2016. 04. 13. 4:24

Pet 2-18-08-763-017759

Wertpapierhandel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eines Staatsfonds nach norwegischem oder
chinesischem Vorbild unter Verwendung eines Teils der Haushaltsüberschüsse des
Staates angeregt.
Zur Begründung seiner Eingabe trägt der Petent im Wesentlichen vor, der
wachsende Einfluss ausländischer Staatsfonds an Dax-Unternehmen müsse
eingedämmt werden. Denn dieser veranlasse deutsche Unternehmen in
zunehmendem Maße im Ausland statt in Deutschland zu investieren. Der Fonds solle
einzig der Bundesbank unterstellt sein, um seine Erträge politischer Einflussnahme
zu entziehen. Zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Fondseinlagen sollten in
Deutschland investiert werden. Zudem möge der Fonds die Mittel ohne Vorgabe auf
die Anlageklassen Aktien, Devisen oder Infrastruktur verteilen. Schließlich sollten
90% der Fondsgewinne thesauriert und 10% zur Schuldentilgung verwendet werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 87 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
13 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag dem vorgetragenen Anliegen nicht näherzutreten.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass als Staatsfonds Fonds
bezeichnet werden, die im Auftrag eines Staates Kapital anlegen und verwalten. Die
Gründe für die Bildung von Staatsfonds sind vielfältig. Häufig dienen die Fonds
- als Vorsorge für Staaten, die bisher sehr stark von Rohstoffexporten, insbesondere
durch Öl, profitieren und für die Zeit nach der Ausschöpfung ihrer Rohstoffvorräte
Vorsorge treffen,
- als Währungsreserve,
- als makroökonomische Stabilisierung bei Preisschwankungen (bei Staaten, die
einen Handelsüberschuss durch Rohstoffexporte erreichen) und
- als Sicherheit zur Begrenzung von vorhersehbarer demographischer Probleme.
Mit ihren Staatsfonds versuchen die jeweiligen Länder, die Entkopplung von volatilen
Rohstoffeinnahmen und Staatsausgaben sowie eine verringerte Abhängigkeit ihrer
Finanz- und Steuerpolitik von kurzfristigen Wirtschaftszyklen und von
Rohstoffpreisschocks auf die Geldpolitik zu erreichen.
Der Vorschlag des Petenten zur Gründung eines staatlichen
Vermögensbildungsfonds stützt sich auf die These, dass börsennotierte deutsche
Unternehmen aufgrund des steigenden Einflusses ausländischer Staatsfonds
unzureichend in Deutschland investieren. Dem solle ein gleichermaßen strategisch
ausgerichteter eigener Staatsfonds entgegenwirken. Dieser Auffassung hält der
Petitionsausschuss entgegen, dass die These, dass deutsche Unternehmen
aufgrund des Einflusses ausländischer Staatsfonds auf die Unternehmenspolitik
unzureichend in Deutschland investieren, in der Petition nicht belegt wird. Laut
20. Hauptgutachten der Monopolkommission sind im ausländischen Einzelbesitz
befindliche Anteile an den 100 größten Unternehmen in Deutschland jedenfalls
überwiegend entweder im einstelligen Bereich oder zumindest weit unter 50 %
angesiedelt. Einige Unternehmen sind 100%ige Tochtergesellschaften ausländischer
Unternehmen, was ebenso wenig auf den Einfluss von Staatsfonds schließen lässt.
Wenn deutsche Unternehmen in stärkerem Maße im Ausland als im eigenen Land
investieren, kann dies nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Vielzahl von
Ursachen haben. Dazu gehört z.B. das Erschließen von Auslandsmärkten aufgrund
fortschreitender Integration der Weltwirtschaft bzw. hoher Exportabhängigkeit
deutscher Unternehmen. Diese Investitionen führen in vielen Fällen zur Schaffung
und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Deutschland, da sie die internationale
Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen stärken.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Bund bereits günstige und stabile
Rahmenbedingungen für private Investitionen im Inland geschaffen hat. Die weitere
Verbesserung dieser Rahmenbedingungen ist erforderlich, um die
Investitionstätigkeit zu beleben. Er stellt bis 2018 zusätzliche Mittel für öffentliche
Investitionen in einer Größenordnung von rund 40 Mrd. Euro bereit. Darüber hinaus
beteiligt er private Investoren über öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) und
andere Instrumente an der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.
Der Ausschuss gibt weiter zu bedenken, dass der Staat nicht der bessere
Unternehmer oder Investitionsplaner ist. Die zuständigen politischen Akteure haben
sich nicht zum Ziel gesetzt, strategisch auf die Investitionsentscheidungen privater
Unternehmen einzuwirken. Dies widerspräche der Idee der sozialen Marktwirtschaft.
Die gute gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands zeigt, dass wettbewerblich
organisierte Märkte der bevorzugte Allokationsmechanismus für knappe Ressourcen
bleiben sollten. Die Beeinflussung der Finanzmärkte durch Käufe und Verkäufe von
Unternehmensanteilen ist auch nicht durch das Mandat der Deutschen Bundesbank
gedeckt.
Fraglich erscheint auch der vom Petenten gemachte Vorschlag, nur 10% der Erträge
des Fonds zur Schuldentilgung zu verwenden. Hierzu gibt der Petitionsausschuss zu
bedenken, dass alternativ zur Einrichtung eines Fonds Haushaltsüberschüsse auch
gleich vollständig in die Schuldentilgung fließen könnten. Dies würde der langfristigen
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen dienen.
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses eignen sich die vom Petenten
genannten chinesischen bzw. norwegischen Staatsfonds nicht als Vorbild für einen
deutschen Staatsfonds. In beiden Ländern liegen besondere strukturelle
Bedingungen vor. So werden z.B. in Norwegen Teile der laufenden Einnahmen aus
der Öl- und Gasförderung durch einen speziellen Fonds verwaltet. In Deutschland
sieht die Ausgangslage ganz anders aus.
Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass nicht klar ist, dass
ausländische Staatsfonds die Unternehmenspolitik deutscher Unternehmen zu
Ungunsten Deutschlands beeinflussen. Die Rolle der Wirtschaftspolitik wird auch
nicht darin gesehen, dirigistisch auf private Investitionsentscheidungen einzuwirken.
Nach alledem vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes parlamentarisches
Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher,

das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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