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Wertpapierhandel - Erneute Einführung des Privatkundengeschäfts durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
37 Tukeva 37 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
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  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

14.08.2018 klo 4.30

Pet 2-18-08-763-040467 Wertpapierhandel

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH – wieder das Privatkundengeschäft einführt und jedem Bürger
die Möglichkeit gibt, ein Sparbuch zu eröffnen mit einem Zinssatz in Höhe der
Inflation plus X (z.B. 2,5%).

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, eine große
Anzahl Bürger wünschte sich eine einfache Art Geld zu sparen. Die sog.
Nullzinspolitik führe zu einer Quasi-Enteignung der Bürger und es sei Pflicht des
Staates, das Kapital der Sparer vor Wertverlust – insbesondere durch die steigende
Inflation – zu schützen. Zu diesem Zweck solle das von ihm beschriebene Sparbuch
eingeführt werden. Dabei sollte die Höhe der Einlage auf einen Betrag Y (z.B.
50.000 Euro) beschränkt werden. Zur Finanzierung der Zinsen sollte die
Kapitalertragsteuer angehoben werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 37 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 31
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) der zentrale Dienstleister für
die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes ist. Sie wurde am
19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Alleiniger
Gesellschafter der Finanzagentur ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesfinanzministerium. Die Finanzagentur hat Aufgaben übernommen,
die zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen
Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen wurden. An den
Finanzmärkten tritt die Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung
des Bundes auf. Beim Emissionsgeschäft arbeitet sie eng mit der Deutschen
Bundesbank zusammen. Am 8. Juni 2010 wurde die Finanzagentur als Dienstleister
für den Marktauftritt des europäischen Rettungsfonds European Financial Stability
Facility mandatiert. Ihr Aufgabenspektrum umfasst u.a. die Emission und Übernahme
von Finanzierungsinstrumenten im Namen und für Rechnung des Rettungsfonds
sowie dessen Liquiditäts- und Risikomanagement. Der Ausschuss betont, dass zum
Jahreswechsel 2012/2013 der Direktvertrieb von Bundeswertpapieren für private
Anleger eingestellt wurde. Es endeten die Auflegung neuer Bundesschatzbriefe und
Finanzierungsschätze, das Direkterwerbsangebot für Bundesobligationen und die
Tagesanleihe sowie die Verwahrung neu begebener Bundeswertpapiere. Anlass für
die Einstellung des Privatkundengeschäftes der Finanzagentur war, dass dieses
nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden konnte.

Mit dieser Thematik hatte sich der Petitionsausschuss bereits befasst. Seine
Empfehlung lautete auf Abschluss des Petitionsverfahrens, weil dem Anliegen –
Rücknahme der Einstellung des Privatkundengeschäftes mit Bundeswertpapieren –
nicht entsprochen werden konnte. Der Deutsche Bundestag ist in seiner Sitzung am
22. Mai 2014 der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Wiedereinführung des
Privatkundengeschäfts durch den Bund (gemeint ist damit wohl die Emission von
speziell auf Privatanleger zugeschnittenen Produkten) zu den vom Petenten
genannten Konditionen nach dem im Interesse der Steuerzahler in der
Bundeshaushaltsordnung festgelegten Prinzip der Wirtschaftlichkeit nicht möglich ist.
Danach hat sich der Bund bei Privatpersonen zu marktgerechten Konditionen zu
verschulden.

Im Übrigen würde die Erhöhung der Kapitalertragsteuer zur spezifischen
Finanzierung einer Subvention – im vorliegenden Fall Zinsen auf Sparguthaben –
dem Grundsatz der Gesamtdeckung entgegenstehen. Danach dienen grundsätzlich
alle Einnahmen des Staates zur Deckung aller staatlichen Ausgaben. Dieser
Grundsatz gilt auf allen staatlichen Ebenen und ist in §7 des
Haushaltsgrundsätzegesetzes sowie in den Haushaltsordnungen von Bund und
Ländern – für den Bund in § 8 der Bundeshaushaltsordnung – verankert. Das
Gesamtdeckungsprinzip gewährleistet, dass der Gesetzgeber, also das von den
Bürgerinnen und Bürger gewählte Parlament, grundsätzlich ohne eine
Verwendungsvorgabe frei über die vorhandenen Einnahmen verfügen und
entscheiden kann, wie und für welche Aufgaben die Finanzmittel eingesetzt werden
sollen. Wäre eine solche Einnahmequelle – wie vom Petenten gefordert – von
vornherein an spezifische Verwendungszwecke gebunden, würde der
Gestaltungsspielraum des Parlaments wesentlich beschränkt. D.h., seine Freiheit zu
entscheiden, wie und für welche Aufgaben die Einnahmen des Staates eingesetzt
werden sollen und wie damit die Schwerpunkte zur Gestaltung der Politik festgelegt
werden, wäre beeinträchtigt. Durch die strikte Trennung von Steuererhebung und
haushaltsrechtlicher Verwendungsentscheidung gewinnt der Staat rechtsstaatliche
Distanz und Unabhängigkeit gegenüber dem ihn finanzierenden Steuerpflichtigen
und ist deshalb allen Bürgern in gleicher Weise verantwortlich.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Ziel der Steuerpolitik ist, verlässliche
steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Finanzierung
der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu gewährleisten, die Leistungsbereitschaft
der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und unsere Wirtschaft bei der Bewältigung
der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen. Dabei sollen u.a.
Steuererhöhungen soweit möglich vermieden werden.

Abschließend macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sichere,
risikoarme Anlagen in Bundeswertpapieren, wie sie nach Auffassung des Petenten
von vielen Bürgern gewünscht werden, den Privatanlegern nach wie vor im Vertrieb
über ihre Hausbanken offenstehen. Dort können auch sog. "inflationsindexierte"
Anleihen des Bundes erworben werden, die den Anleger gegen das Risiko einer
steigenden Inflation absichern.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
– dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen, sie den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um die
Ausgabe von Bundeswertpapieren geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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