Región: Alemania

Wertpapierhandel - Gründung einer Europäischen Rating-Agentur

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
116 Apoyo 116 En. Alemania

No se aceptó la petición.

116 Apoyo 116 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 12:58

Pet 2-18-08-763-028054

Wertpapierhandel


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird eine Diskussion im Deutschen Bundestag hinsichtlich der
Gründung einer europäischen Ratingagentur angeregt.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die drei großen
Ratingagenturen mit Firmensitz in den USA hätten durch Fehlverhalten ihrer
Mitarbeiter eine wesentliche Rolle bei der Entstehung der Finanzmarktkrise im Jahr
2008 gespielt. Insbesondere hätten diese Agenturen zweifelhafte
Bonitätsbewertungen der Verbriefungen von den in den USA gewährten
Immobilienkrediten abgegeben, und somit dem Crash des US-Hypothekenmarktes
Vorschub geleistet. Um einem solchen Verhalten künftig entgegenwirken zu können,
sollte eine europäische Ratingagentur gegründet werden, die auch die drei
amerikanischen Ratingagenturen einer Bewertung unterziehe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 118 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
12 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Sowohl die Bundesregierung als auch der Petitionsausschuss stehen der Gründung
einer unabhängigen europäischen Ratingagentur aufgeschlossen gegenüber. Die

Gründung muss jedoch durch die Wirtschaft erfolgen. Nur eine von staatlichen
Eingriffen unabhängige Ratingagentur kann sich im Wettbewerb durchsetzen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst, dass Ratingagenturen private,
gewinnorientierte Unternehmen sind, die gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit von
Unternehmen aller Branchen sowie von Staaten und deren untergeordneten
Gebietskörperschaften bewerten. Die Agenturen fassen das Ergebnis ihrer
Untersuchung in einer Buchstabenkombination (Ratingcode) zusammen, die in der
Regel von AAA bzw. Aaa (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig) reicht. Die
Ratingcodes spiegeln dabei zunächst nur eine Rangfolge wieder. Ratingagenturen
bewerten auch die Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen. Außerdem wird im
Rating auch die Widerstandsfähigkeit gegen Konjunkturschwankungen
berücksichtigt, sodass zumindest höhere Ratings auf ein dauerhaft stabiles
Unternehmen hinweisen. Ratingagenturen unterliegen in der Regel staatlicher
Aufsicht.
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu, als dass die in Rede
stehenden Agenturen zur Verschärfung der Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres
2008 beigetragen haben. Bewertungen und Bonitätsbeurteilungen von
Verbriefungen, insbesondere von in den USA vergebenen Hypothekendarlehen,
haben sich als nicht hinreichend fundiert erwiesen. Die Ratingagenturen haben die
sich verschlechternde Wirtschafts- und Marktlage nicht früh genug erkannt und nicht
in ihren Ratings berücksichtigt.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass vor diesem Hintergrund umfassende
Vorgaben für Ratings sowohl auf internationaler Ebene im Rahmen der G20 als auch
innerhalb der Europäischen Union (EU) vereinbart wurden. In diesem Rahmen wurde
die EU-Ratingverordnung als einer der ersten Rechtsakte zur Aufarbeitung der
Finanzkrise im Jahr 2009 verabschiedet.
Die EU-Ratingverordnung von 2009 wurde bislang zwei Mal geändert (in den Jahren
2011 und 2013), um die Europäische Aufsicht über die Ratingagenturen zu
verstärken. Konkret sehen die derzeit geltenden Vorschriften der Ratingverordnung
unter anderem folgende Maßnahmen vor:
● Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen durch die Europäische
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
● Schaffung einer ständigen, wirksamen und unabhängigen Compliance-Funktion.

● Die bei Erstellung eines Ratings angewandten Methoden müssen nachvollziehbar
dargelegt werden. Alle Ratings sollen auf einer europäischen Plattform
veröffentlicht werden.
● Alle vier Jahre müssen bestimmte strukturierte Produkte von einer anderen
Ratingagentur bewertet werden (Rotationspflicht).
● Für Ratinganalysten und Personen, die Ratings bestätigen, muss ebenfalls ein
Rotationssystem eingeführt werden.
● Bis zum 1. Januar 2020 sollen alle Bezugnahmen im EU-Recht auf Ratings
gestrichen werden, wenn alternative Methoden zur Risikobeurteilung identifiziert
und umgesetzt worden sind, um Bezugnahmen auf Ratings zu reduzieren.
● Zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen für grob fahrlässige und vorsätzliche
Verstöße gegenüber Emittenten und Anlegern.
● Investoren, die sich an zwei Ratingagenturen beteiligen wollen, dürfen maximal
fünf Prozent der Anteile halten.
● Wer die Absicht hat, zwei Ratingagenturen für ein Rating zu beauftragen, muss
grundsätzlich eine kleine Ratingagentur (basierend auf einer ESMA-Liste)
beauftragen. Wird keine kleine Ratingagentur gewählt, müssen die Gründe hierfür
dokumentiert werden.
● Ratingagenturen müssen bei der Bewertung von Staaten grundsätzlich drei
Termine pro Jahr für die Veröffentlichung von Ratings im Voraus festlegen.
Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses wurde mit diesen Vorgaben der EU
für die Ratingagenturen ein Rahmen geschaffen, der zu einer transparenteren und
besseren Erstellung von Bewertungen und Bonitätsbeurteilungen führt. Zu den von
ESMA registrierten und beaufsichtigten Ratingagenturen zählen auch zahlreiche
kleinere europäische Ratingagenturen. Der Petitionsausschuss bemerkt
abschließend, dass in 2013 das Projekt der Gründung einer (privaten) europäischen
Ratingagentur aus finanziellen Gründen gescheitert ist. Die weitere diesbezügliche
Entwicklung in der EU bleibt abzuwarten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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