Región: Alemania

Wertpapierhandel - Kein Ausstieg der Finanzagentur GmbH aus dem Privatkundengeschäft

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
214 Apoyo 214 En. Alemania

No se aceptó la petición.

214 Apoyo 214 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:14

Pet 2-17-08-763-039921Wertpapierhandel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Herbeiführung einer Empfehlung des Deutschen
Bundestages an das Bundesministerium der Finanzen dahingehend begehrt, die
Einstellung des Privatkundengeschäfts mit Bundeswertpapieren wieder
zurückzunehmen.
Es wird geltend gemacht, dass bereits seit 1969 die Möglichkeit für Privatkunden
bestanden habe, Sparprodukte der Bundesrepublik Deutschland spesenfrei bei der
Bundesschuldenverwaltung bzw. bei der Bundeswertpapierverwaltung (nunmehr
Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH (Finanzagentur)) zu erwerben
und dort kostenlos verwalten zu lassen. Bundesschatzanweisungen,
Bundesobligationen und Bundesanleihen (Bundesschatzbriefe) seien seither
begehrte "konservative" Anlageformen. In den vergangenen Jahren sei jedoch der
Privatkundenbestand auf 330.000 gesunken und das verwaltete Privatvermögen auf
8,5 Milliarden Euro zurück gegangen.
Der von der Finanzagentur zum Jahresende 2012 vorgenommene Ausstieg aus dem
Privatanlegergeschäft habe zahlreiche negative Signale ausgesendet. Dem Bürger
werde zum einen ausgerechnet in Zeiten einer Vertrauenskrise in das Bankensystem
die Möglichkeit genommen, sein Geld ohne Gebühren im "sicheren Hafen" der
Bundesrepublik Deutschland anlegen zu können. Zum anderen werde den Bürgern
dadurch vermittelt, dass sie zur Finanzierung des Staates nicht gebraucht würden.
Dabei entstehe der Eindruck, dass der Bürger dem Staat als Anleger nicht mehr
willkommen sei, da hierdurch die Kosten-Nutzen-Rechnung des Staates nicht
aufginge.

Des Weiteren wird ausgeführt, dass das schrumpfende Interesse der Bürger an
Bundeswertpapieren dem derzeit niedrigen Zinssatz geschuldet sei. Da jedoch zu
erwarten sei, dass die Zinsen wieder steigen würden, werde in absehbarer Zeit die
Attraktivität der Staatsanleihen ebenfalls wieder zunehmen.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die im Rahmen der Petition
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestags eingestellt. Es gingen 214 Mitzeichnungen sowie 16 Diskussionsbeiträge
ein. Zu dieser Eingabe liegen darüber hinaus 4 Mehrfachpetitionen vor, die wegen
des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss macht zunächst grundlegend darauf aufmerksam, dass die
mit der Kreditaufnahme über Privatkundenprodukte verbundenen Ergebnisse der
Jahre 2010 und 2011 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die
Finanzagentur zur gründlichen Prüfung veranlasst haben, ob und wie das
Privatkundengeschäft in absehbarer Zeit auf eine dauerhaft wirtschaftlich tragfähige
Basis zu stellen war.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Anteil des Privatkundengeschäfts an der
Bruttokreditaufnahme des Bundes in den vergangenen Jahren stark rückläufig war
und zuletzt nur noch weniger als einen Prozent betrug.
Grundlage für die Prüfung waren vorliegend nach Kenntnis des Ausschusses die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Finanzagentur, die auf der Basis der Ist-
Entwicklung von Umsatz, Bestand, Zinsmarge, Bankprovisionen und
Verwaltungskosten bis Ende 2011 und der geschätzten Entwicklung über den
Zeitraum der kommenden fünf Jahre hinweg unter verschiedenen Szenarien zu dem
Ergebnis kamen, dass das Privatkundengeschäft ein Ergebnis von etwa 50 - 70
Millionen Euro Mehrkosten im Vergleich zum institutionellen Geschäft verursachen
würde. Zur Vorbereitung einer Entscheidung auf dieser Basis wurden die von der
Finanzagentur unterstellten Szenarien auf ihre Belastbarkeit hin umfassend geprüft.
Insbesondere Absatzszenarien, unter denen eine wirtschaftliche Fortführung des

Privatkundengeschäfts prinzipiell möglich gewesen wäre, wurden dabei ausführlich
im Sinne einer Sensitivitätsanalyse untersucht.
Nach Kenntnis des Ausschusses ergab die Prüfung der verschiedenen
Absatzszenarien, dass die Fortführung des Privatkundengeschäfts unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur sinnvoll gewesen wäre, wenn die folgenden
Entwicklungen unterstellt worden wären:
Zum einen hätten zwei neue Privatkundenprodukte in den Jahren 2012 und 2014 mit
sehr hohem Absatzerfolg eingeführt werden müssen. Dabei hätte bereits das erste
Neuprodukt zum Bestandsvolumen des Privatkundengeschäfts im Jahr 2013 mehr
beitragen müssen als die "traditionellen" Privatkundenprodukte (Bundesschatzbriefe
Typ A und Typ B sowie die ein- und zweijährigen Finanzierungsschätze)
zusammengenommen. Zum anderen hätten die im Privatkundengeschäft zu
erzielenden Absatzsteigerungen zu einem durchschnittlichen jährlichen
Bestandswachstum von 2,3 Milliarden Euro führen müssen. Dies hätte deutlich das
Ergebnis der Jahre 2003 bis 2011, mit Ausnahme des Kalenderjahres 2008, in dem
die Tagesanleihe eingeführt wurde, übertroffen. Bereits bei einem moderaten
Bestandsrückgang um 400 Millionen Euro p.a. (wie beispielsweise im Jahr 2006)
würde demgegenüber die Beendigung des Privatkundengeschäfts um voraussichtlich
insgesamt rund 72 Millionen Euro günstiger ausfallen als seine Fortsetzung.
Der Ausschuss weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die
wirtschaftliche Situation des Privatkundengeschäfts von der Absatzentwicklung stark
abhängig ist.
Des Weiteren erwies sich für die Fortführung des Privatkundengeschäfts als
problematisch, dass das Wertpapierangebot der Finanzagentur an private Kunden im
Wettbewerb mit preisgünstigen Angeboten von Banken steht, die voraussichtlich
auch künftig zur Folge haben werden, dass die Absatzentwicklung hinter den für die
Wirtschaftlichkeit erforderlichen Zielmarken zurückbleibt.
Soweit im Rahmen der Petition darüber hinaus angeführt wird, dass Anleger aus
Sicherheitsgründen in Bundeswertpapiere investieren wollen, merkt der Ausschuss
an, dass sie hierfür komfortablere und preisgünstigere Erwerbswege wählen können
als den Kauf über die Finanzagentur. Auf diesen Umstand hat auch der
Bundesrechnungshof wiederholt kritisch hingewiesen, der in dieser Angelegenheit
beratend hinzugezogen wurde.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses weisen die Analysen daher keine
belastbaren Annahmen aus, wonach das Privatkundengeschäft auf weitere Sicht
wirtschaftlich würde betrieben werden können. Der Petitionsausschuss macht
insoweit darauf aufmerksam, dass auch bei einem künftig möglichen Wiederanstieg
der Renditen festverzinslicher Wertpapiere mit einer die Kostendeckung
ausreichenden Steigerung der Privatkundennachfrage bei Bundeswertpapieren und
damit einer wirtschaftlichen Führung des Privatkundengeschäfts nicht mehr zu
rechnen ist. Nach Auffassung des Ausschusses war daher die Entscheidung des
BMF, den Vertrieb der speziellen Privatkundenprodukte bis zum Jahresende 2012
einzustellen und neue Einzelschuldbuchkonten nach dem Jahresende 2012
grundsätzlich nicht mehr zu eröffnen, geboten.
Der Petitionsausschuss betont, dass eine Investition in Bundeswertpapiere - wie
Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen und Bundesanleihen -
Privatanlegern weiterhin zur Verfügung steht. Alle ab dem 22. August 2012
begebenen, börsennotierten Bundeswertpapiere und Unverzinslichen
Schatzanweisungen können jedoch nicht mehr in einem Schuldbuchkonto bei der
Finanzagentur verwahrt werden, sondern lassen sich beispielhaft über die Hausbank
erwerben und dort in einem Depot verwahren. Seit dem Jahresende 2012 legt der
Bund hingegen keine neuen Ausgaben von Bundesschatzbriefen und
Finanzierungsschätzen mehr auf. Ebenso wurde der Vertrieb der letzten Ausgaben
der genannten Produkte sowie der Tagesanleihe zum 31. Dezember 2012
eingestellt.
Der Ausschuss macht in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam, dass die
Käufer von Bundeswertpapieren, die derzeit von der Finanzagentur im Auftrag und
im Namen des Bundes verwahrt werden, sich um die Verwaltung ihrer Wertpapiere
keine Sorgen machen und keine Dispositionen treffen müssen. Für Bestandskunden
werden alle bestehenden Einzelschuldbuchkonten von der Finanzagentur bis zur
Fälligkeit der darin verwalteten Bundeswertpapiere fortgeführt.
Derzeit ist der Privatkundenbestand - wie im Rahmen der Petition zutreffend
ausgeführt - auf 330.000 gesunken und das verwaltete Privatvermögen auf
8,5 Milliarden Euro zurückgegangen. Der Rückgang des Privatkundenbestandes ist
nach dem Dafürhalten des Ausschusses auch darauf zurückzuführen, dass die
Bundesrepublik Deutschland sich als Schuldner guter Bonität günstig Refinanzieren
kann und daher die Produkte, wie beispielhaft die Tagesanleihe, zuletzt sehr niedrig
verzinst waren (0,013%).

Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu überweisen und sie den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich
abgelehnt.Begründung (pdf)


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