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Wettbewerb/Regulierung - Änderung der Ladesäulenverordnung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

22.03.2019 03:27

Pet 1-19-09-7517-002466 Wettbewerb/Regulierung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Ladesäulenverordnung, letztmalig geändert am
1. Juni 2017, dahingehend anzupassen, dass die Firma Tesla, Inc. weiterhin das
eigene Ladesäulennetzwerk ausbauen und warten kann.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 1.141 Mitzeichnungen und
49 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass Elektromobilität den
Automobilmarkt verändere, woran die Firma Tesla, Inc. entscheidenden Anteil habe,
indem sie marktfähige Elektroautos produziere. Diese Firma werde aber durch die
„Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der
Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist“, daran gehindert,
das Wachstum der Quote an Elektroautos voranzubringen, da das Ausbauen des
hauseigenen Ladesäulennetzwerkes unterdrückt werde. Alle öffentlichen – neu
errichteten oder umgebauten – Ladesäulen müssten demnach dem für den
Schnellladevorgang dem CSS-Standard entsprechen, wobei auch sogenannte
Supercharger von Tesla, Inc. eingeschlossen sei. Für Tesla, Inc. sei dies jedoch
unmöglich, denn man verwende, um die Kommunikation zwischen Fahrzeug und
Ladesäule erlauben zu können, nicht den CSS-Standard. Zudem könne Tesla, Incl.
seine Infrastruktur nicht weiter ausbauen, wenn durch die Öffnung für Fahrzeuge aller
Marken die Exklusivität der Ladesäulen und damit der wirtschaftliche Anreiz für den
Bau und Betrieb wegfalle.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – hier dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Petition
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält zunächst zum Thema Ladesäulenverordnung (LSV) fest,
dass die Bundesregierung Deutschland als Leitmarkt der Elektromobilität zum Ziel hat.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2018 ist zum Thema
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur auf Seite 77 festgehalten:

„Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in
Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich,
über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer
flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bis 2020
mindestens 100.000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen
– wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir
die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der
Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete
Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von
Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich
erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für
benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.“

Industriepolitische Maßnahmen wie die Einführung einheitlicher Stecker sollen das
„Auftanken“ von Elektrofahrzeugen langfristig vereinfachen und so Elektromobilität in
Deutschland generell fördern. Dies geschieht nicht zuletzt aus dem Grund, die
Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass es – wie in der
Petition angenommen – nicht die Intention der LSV ist, Tesla, Inc. am Wachstum zu
hindern, sondern eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für die Nutzung von
Elektrofahrzeugen zu schaffen.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass durch die Petition eine Überbetonung der
Interessen der Firma Tesla, Inc. erfolgt, wobei jedoch die Nutzerinnen und Nutzer
eines Tesla-Fahrzeuges die in Deutschland bestehende CCS-Ladeinfrastruktur
nutzen. Der Ausschuss geht davon aus, dass sie die noch aufzubauende
CCS-Ladeinfrastruktur nutzen werden. Tesla, Inc. hingegen ermöglicht an der
Ladeinfrastruktur mit deren sog. Superchargern nicht das Laden anderer Fabrikate.
Eine Veränderung der LSV im Sinne der Petition würde daher zu einer starken
Bevorzugung der Nutzung von Tesla-Fahrzeugen führen. Für Tesla, Inc. aber wäre es
technisch möglich, CCS-Ladevorrichtungen in die in Deutschland bzw. der
Europäischen Union (EU) verkauften Fahrzeuge einzubauen. Einen entsprechenden
Bauraum hierfür hat die Firma bei zukünftigen Modellen (Model 3) bereits vorgesehen.

Der Ausschuss bemerkt ferner, dass die in Deutschland und der EU bestehenden
Tesla-Supercharger in ihrer Anzahl bei weitem nicht ausreichen werden, um die
Nachfrage bei einem zukünftigen Massenmarkt an Elektromobilität abdecken zu
können. Daher ist eine stärkere Einbindung der CCS-Technologie auch für Tesla, Inc.
dringend notwendig.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf erkennen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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