Region: Tyskland

Wettbewerb/Regulierung - Einrichtung einer zentralen Stelle für gemeldete Tarife der Ladestationen für Elektroautos/Veröffentlichung aktueller Tarife im Internet

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
124 Støttende 124 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

124 Støttende 124 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

07.03.2019 03.26

Pet 1-19-09-7517-001456 Wettbewerb/Regulierung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, eine zentrale Stelle einzurichten, an welche Betreiber
von Ladestationen für Elektroautos die jeweils geltenden Tarife regelmäßig melden.
Zugleich soll von dieser zentralen Stelle der bezogene Strom in kWh abgerechnet
werden, wobei sie die aktuellen Tarife im Internet veröffentlicht und für eine weitere
EDV-Verarbeitung zur Verfügung stellt.

Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses gestellt. Sie wurde
von 124 Mitzeichnern unterstützt. Es gingen acht Diskussionsbeiträge ein.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass das Netz der Ladestationen für
Elektrofahrzeuge in den vergangenen Jahren kontinuierlich größer geworden und eine
Vielzahl von entsprechenden Betreibern am Markt vertreten sei. An ein und derselben
Ladestation würden oftmals unterschiedliche Tarifmodelle durch die Dienstleister
angeboten, wobei es für den Kunden – den Elektroautonutzer – nicht ersichtlich würde,
welches der Angebote das für ihn passendste sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die vom Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – hier dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Petition
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss sieht in der vom Petenten kritisierten Differenzierung der Preise, bei
der unter Umständen auf dem gleichen Markt und sogar für das gleiche Produkt
unterschiedliche Preise verlangt werden, wettbewerbsrechtlich kein Problem, solange
kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt.

Zudem gibt der Ausschuss zu bedenken, dass sich die Infrastruktur für die
Elektromobilität noch in der Aufbauphase befindet. Es ist daher nicht ungewöhnlich
und sogar zu begrüßen, dass die Betreiber von Ladesäulen bei der Markteinführung
unterschiedliche Geschäftsmodelle verwenden bzw. mit verschiedenen
Stromanbietern kooperieren. Das führt allerdings beim Nutzer unweigerlich zu mehr
Aufwand bezüglich des Vergleichs und bedeutet ggf. auch, dass Transparenzpflichten
in Bezug auf die Endkundenpreise bei verschiedenen Unternehmen liegen, je nach
Leistung und Produkt. Allerdings sind so auch punktuelle Ladungen oder
Dauerschuldmodelle, wie z. B. Flatrate-Modelle, möglich. Welche Geschäftsmodelle
und Anbieter sich dabei langfristig als erfolgreich erweisen, wird sich am Markt zeigen.
Die Verbraucher werden sich für den Anbieter bzw. die Leistung mit dem aus ihrer
Sicht besten Preis-Leistungs-Verhältnis entscheiden. Dabei werden auch Fragen der
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Angebote eine wichtige Rolle spielen. Die
Energiemärkte sind inzwischen liberalisiert und es gibt eine große Anzahl von
Stromanbietern. Insbesondere haben Preisvergleichsportale – insbesondere im
Internet – und Verbraucherzentralen zugunsten der Verbraucherinnen und
Verbraucher Transparenz in diese Märkte gebracht.

Der Ausschuss verweist auf das wesentliche Interesse, welches die Bundesregierung
an der Unterstützung des Markthochlaufs für Elektrofahrzeuge und dem Ausbau der
Ladeinfrastruktur hat. Dies belegen die vielfältigen Maßnahmen im Rahmen des
Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität. Es gilt jedoch auch bei allen
regulativen Eingriffen in diesen Markt darauf zu achten, den Wettbewerb nicht zu
behindern und die Errichtung weiterer Ladesäulen nicht zu hemmen. Wie bei allen
gesetzgebenden Maßnahmen ist daher eine umfassende Interessenabwägung
vorzunehmen. Vorangegangen wurde in Bezug auf die Ladesäulen mit der Vorgabe
einheitlicher Standards und Mindestvorgaben zum Aufbau und Betrieb, um die
Voraussetzungen zur Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Aber auch dabei
wurde der Vollzug bestimmter Meldepflichten an die Bundesnetzagentur nach der
Ladesäulenverordnung für die Betreiber von öffentlichen Ladesäulen zunächst noch
ausgesetzt, um die bürokratischen Belastungen in der Anfangsphase zu minimieren
und den Aufbau zu beschleunigen. Ein wichtiger Schritt war auch die Vereinheitlichung
der Authentifizierung und Bezahlung an den Ladesäulen. Die Nutzer können jetzt an
allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einem gängigen webbasierten
Zahlungssystem Strom laden und abrechnen. Der Ausschuss stellt fest, dass die
Bundesregierung diesen Prozess der Elektromobilität mit Blick auf eine
Beschleunigung der Marktentwicklung aktiv mitbegleitet. Das schließt das Prüfen ggf.
erforderlicher Anpassungen des Rechtsrahmens im weiteren Prozess ein. Es wird
daher keine Notwendigkeit gesehen, eine zentrale Stelle einzurichten, an die
insbesondere die Betreiber von Ladestationen für Elektroautos die jeweils aktuellen
Tarife melden und die diese im Internet veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund und nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage
empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden kann.

Begründung (PDF)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu